Versicherungstipp: Rechtsfahrgebot - das sollten Autofahrer auf vielspurigen Straßen beachten
Geschrieben am 29-08-2018 |
Saarbrücken (ots) - Laut einer aktuellen forsa-Umfrage (1) im
Auftrag von CosmosDirekt entscheidet sich knapp ein Drittel aller
Autofahrer (32 Prozent) auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrspuren
am liebsten für die Mitte.
- Der rechte Fahrstreifen ist dabei weder eine
"Sonntagsfahrer-Bahn" noch eine Lastwagen-Spur, denn das
Rechtsfahrgebot ist gesetzlich geregelt.
- Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt,
erklärt die Dos und Don'ts auf Fahrbahnen mit mehr als zwei
Spuren.
Was viele Autofahrer nicht wissen: Bereits Napoleon Bonaparte
führte zu seiner Zeit das Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr ein.
Allerdings fährt heutzutage knapp ein Drittel der Deutschen (32
Prozent) bevorzugt auf dem mittleren Fahrstreifen. Das ergab eine
repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem
Direktversicherer der Generali in Deutschland. Dabei ist das
Rechtsfahrgebot in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben:
Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum müssen möglichst weit rechts
fahren bei Gegenverkehr, Überholvorgängen oder unübersichtlichen
Straßenabschnitten, weil dies zum besseren Verkehrsfluss beiträgt.
Freie Fahrstreifenwahl gilt dagegen im Stadtgebiet für Kraftfahrzeuge
mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Was genau Autofahrer auf
Fahrbahnen mit mehr als zwei Spuren beachten sollten, erklärt
Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof.
DIE LIEBLINGSSPUR DER DEUTSCHEN: REGELVERSTOß ODER ERLAUBT?
Ein Drittel der deutschen Autofahrer bevorzugt die goldene Mitte.
Doch müssen sie sich nicht früher oder später von ihrer Lieblingsspur
trennen, um das Rechtsfahrgebot einzuhalten? Nicht immer, denn die
gesetzliche Regelung lässt unter bestimmten Voraussetzungen
Abweichungen zu. CosmosDirekt-Experte Frank Bärnhof erklärt, welche
Sonderregelung außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als zwei
Fahrspuren gilt: "Kraftfahrzeuge dürfen den mittleren Fahrstreifen
durchgängig befahren, wenn zumindest hin und wieder rechts davon ein
Fahrzeug fährt. Das Rechtsfahrgebot ist also abhängig von der
jeweiligen Verkehrsdichte." Doch was bedeutet "hin und wieder"? Frank
Bärnhof: "Sind viele Fahrzeug unterwegs und ist die Zeitspanne für
einen nächsten Überholvorgang somit sehr gering, kann man auf der
mittleren Spur weiterfahren. Sind wenige Fahrzeug unterwegs und kann
die rechte Spur somit für längere Zeit genutzt werden, sollte man
auch auf diese Spur wechseln."
WANN DIE GOLDENE MITTE FÜR AUTOFAHRER TEUER WIRD
"Stört doch keinen." Auf der Autobahn ist alles frei, nur hin und
wieder fährt vereinzelt ein Auto vorbei. Doch egal, ob freie Fahrt
oder dichter Verkehr: "Wer außerorts auf einer Kraftfahrstraße oder
Autobahn die linke oder mittlere Spur blockiert, obwohl rechtsseitig
freie Fahrt ist, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot", warnt Frank
Bärnhof. Mit 15 Euro Bußgeld wird das Nichtbenutzen der rechten
Fahrbahnseite noch vergleichsweise milde geahndet. Weitaus tiefer in
die Tasche greifen müssen Autofahrer, wenn sie durch den Verstoß
gegen das Rechtsfahrgebot einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
In diesem Fall werden 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg
fällig.
ACHTUNG SONNTAGSFAHRER!
Bummler auf der Überholspur kennt fast jeder Autofahrer. Dabei
birgt das Linksfahren ein oft unterschätztes Gefahrenpotenzial: Zum
einen, weil es andere Verkehrsteilnehmer provoziert, zum anderen, da
sich das Unfallrisiko erhöht. Stößt man als Autofahrer auf einen
sogenannten "Linksschleicher", ist Vorsicht geboten - Fahrer sollten
sich keinesfalls dazu verleiten lassen, rechts zu überholen. Sie
riskieren außerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld von 100
Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Auch innerhalb geschlossener
Ortschaften gibt es bestimmte Ausnahmen, die es zu beachten gilt,
weiß Frank Bärnhof: "Stadtautobahnen befinden sich zwar eindeutig
innerorts - das Rechtsüberholen ist jedoch auch hier nicht erlaubt."
Generell empfiehlt der Experte: "Wird die Mittelspur von einem
Linksschleicher blockiert, sind weder Lichthupe noch dichtes
Auffahren legitime Mittel, um sich freie Fahrt zu verschaffen. Es ist
stattdessen ratsam, sich zurückfallen zu lassen und anschließend auf
die linke Fahrbahn zu wechseln, um danach regelkonform zu überholen.
Ein regelmäßiger Blick in den Rückspiegel und Blinkersetzen sollten
dabei selbstverständlich sein."
(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit 2018" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden 1.506 deutsche Auofahrer über 18 Jahren
befragt.
(2) Bußgeldkatalog Rechtsfahrgebot:
www.bussgeldkatalog.org/rechtsfahrgebot
(3) Bußgeldrechner Rechts überholen:
www.bussgeldrechner.org/rechts-ueberholen.html
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-rechtsfahrgebot
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen
Ihre Ansprechpartner:
Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com
Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell
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