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Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe für "Saubere Luft" in Frankfurt am Main

Geschrieben am 03-09-2018

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe klagt vor Verwaltungsgericht
Wiesbaden gegen das Land Hessen - Stickstoffdioxid-Grenzwert in
Frankfurt am Main deutlich überschritten - Luftreinhalteplan der
Stadt muss geändert werden - Diesel-Fahrverbote als kurzfristig
wirksame Maßnahme für "Saubere Luft" die einzige Option

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt am 5. September 2018
öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für
"Saubere Luft" in Frankfurt am Main. Die DUH hatte im November 2015
Klage gegen das Land Hessen eingereicht (4 K 1613/15.WI). Ziel ist
die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid
(NO2) in der Stadt Frankfurt am Main. Diesel-Fahrverbote sind dafür
die alleinige Möglichkeit und müssen in den Luftreinhalteplan
aufgenommen werden.

Die einzige offizielle verkehrsnahe Messstelle an der Friedberger
Landstraße zeigte im Jahr 2017 mit 47 µg/m³ eine deutliche
Überschreitung des erlaubten Jahresmittelwerts von 40 µg NO2/m³ an.
Aktuelle Messungen der DUH von Februar und Juni 2018 zeigen: Werte
oberhalb des Grenzwertes finden sich verteilt über das gesamte
Stadtgebiet Frankfurts. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten
als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenztwertes
bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Februar
2018. Diese sind demnach schon ab Herbst 2018 möglich. Auf dieser
Basis klagt die DUH für eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans
von Frankfurt zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts,
damit die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger endlich zu ihrem Recht
auf "Saubere Luft" kommen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Rechtsanwalt Prof. Dr.
Remo Klinger stehen ab circa 9:15 Uhr vor sowie nach der mündlichen
Verhandlung für Interviews zu Verfügung.

Wir freuen uns, wenn Sie vor Ort sind und bitten um Rückmeldung an
presse@duh.de.

Datum:
Mittwoch, 5. September 2018 um 10 Uhr

Ort:
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden,
Raum 1.026

Teilnehmende:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, 01712435458

Mehr Informationen:
Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf wo Atmen krank
macht": http://l.duh.de/p180828



Kontakt vor Ort:
Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch, 0151
17281752

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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