Jugendämter haben 2017 häufiger geprüft, aber weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt
Geschrieben am 13-09-2018 |
Wiesbaden (ots) - Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr
2017 rund 143 300 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des
Kindeswohls (Gefährdungseinschätzungen) durch. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um
4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Trotz steigender Zahl der Verfahren
wurden 2017 etwas weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt als
2016 (-0,1 %), nämlich gut 45 700 Fälle.
Von allen durchgeführten Verfahren bewerteten die Jugendämter rund
21 700 im Jahr 2017 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen ("akute
Kindeswohlgefährdung"). Hier gab es gegenüber dem Vorjahr einen
leichten Anstieg um 0,6 %. Bei knapp 24 100 Verfahren (-0,6 %) konnte
eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden ("latente
Kindeswohlgefährdung"). Die Jugendämter sind verpflichtet, bei akuten
und latenten Kindeswohlgefährdungen - zunächst mit Unterstützung und
Hilfeangeboten - einzugreifen. Sind die Eltern nicht in der Lage oder
bereit zu kooperieren, entscheidet das Familiengericht. In rund 48
900 weiteren Fällen (+5,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu
dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer
Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen
(48 600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer
Hilfebedarf festgestellt (+9,1 %).
Die meisten der rund 45 700 Kinder, bei denen eine akute oder
latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von
Vernachlässigung auf (60,8 %). In 29,6 % der Fälle wurden Anzeichen
für psychische Misshandlungen festgestellt wie beispielsweise
Demütigungen, Einschüchterung, Isolierung und emotionale Kälte. Etwas
seltener (26,0 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche
Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,5 % der
Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren
hierbei möglich.
Die Gefährdungseinschätzungen wurden ungefähr gleich häufig für
Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren
besonders betroffen: Fast jedes vierte Kind (23,2 %), für das ein
Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht
vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von
einem Fünftel (19,2 %) der Verfahren betroffen. In 22,6 % der Fälle
waren es Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre). Mit zunehmendem
Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen wieder ab: Kinder im Alter
von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 19,3 % an den Verfahren,
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren einen Anteil von 15,7 %.
Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das
Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar
bei 23,4 % der Verfahren. Bei 13,5 % kamen die Hinweise von Schulen
oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,2 % waren es Bekannte oder
Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,6 %) erhielten die
Jugendämter anonym.
Hinweise
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche
Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des
Kindes droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis
davon, so hat es im Rahmen seines Schutzauftrags Gefährdungsrisiko
und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte
abzuschätzen (§ 8a SGB VIII).
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte:
Kinder- und Jugendhilfe,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
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