VW Skandal - Sensation: Urteil auf Neulieferung rechtskräftig nach Befassung des Bundesgerichtshofs (BGH)
Geschrieben am 17-09-2018 |
Lahr (ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren auf Neulieferung
ist ein Urteil des Landgerichts Regensburg, 7 O 1892/16 auf
Neulieferung eine VW Polo ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
rechtskräftig, nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem
Verfahren befasst hatte.
Das Landgericht Regensburg hatte am 19.07.2017 im VW Skandal einen
Händler dazu verurteilt, dem Kläger einen neuen VW Polo zu liefern
Zug-um-Zug gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Das Fahrzeug
ist nach Ansicht des Landgerichts mangelhaft und eine Neulieferung
sei möglich. Dagegen hat der Händler Berufung eingelegt. Diese
Berufung wurde durch das Oberlandesgericht Nürnberg, 12 U 1567/17 mit
Beschluss vom 20.12.2017 verworfen. Dagegen legte der Händler am
11.01.2018 beim Bundesgerichtshof, VIII ZB 10/18 eine
Rechtsbeschwerde ein. Diese Rechtsbeschwerde nahm der Händler dann
bereits am 08.02.2018 wieder zurück. Mit Beschluss vom 20.03.2018
erklärte der BGH das Rechtsmittel des Händlers für verlustig. Damit
ist das Urteil des Landgerichts Regensburg nicht mehr angreifbar und
rechtskräftig. Der Händler ist damit verpflichtet, ein neues Fahrzeug
aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es handelt sich um das erste mir bekannte Urteil auf
Neulieferung, welches rechtskräftig ist. Nach einem langen
Rechtsstreit, bei dem sogar der BGH damit befasst werden musste,
erhält unser Mandant das, was ihm zusteht. Wir sind sehr glücklich,
dass sich die Rechtsprechung derart positiv zugunsten der
Geschädigten entwickelt. Wir sind zuversichtlich zahlreiche weitere
positive Entscheidungen für die Geschädigten erstreiten zu können."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
6.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
werden in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. führen.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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