Genehmigung von Rüstungsexporten an Einhaltung der Menschenrechte knüpfen
Geschrieben am 25-09-2018 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des
Bundestags-Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu Rüstungsexporten
am 26. September fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die
Bundesregierung auf, eine grundsätzliche Wende in der
Rüstungspolitik einzuleiten.
"Deutsche Rüstungsgüter dürfen nicht in menschenrechtlich
problematische Regionen geliefert werden", fordert Beate Rudolf,
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Bei der
Genehmigung von Rüstungsexporten müsse die Einhaltung der
Menschenrechte in den belieferten Regionen ausschlaggebendes
Kriterium sein. "Die Bundesregierung muss gesetzlich regeln, welche
menschenrechtlichen Risiken den Export von Rüstungsgütern verbieten.
Der bestehende rechtliche Rahmen reicht dafür nicht aus", so Rudolf
weiter. Die rechtlichen Vorgaben müssten so formuliert sein, dass
Unternehmen die deutsche Exportkontrolle nicht umgehen können, indem
sie beispielsweise Tochterunternehmen im Ausland gründen. Zudem
sollten die Informationsrechte des Parlaments gestärkt werden.
Bislang sind menschenrechtliche Risiken kein Ausschlusskriterium
für Rüstungsexporte, sondern nur ein Kriterium unter vielen. Die
Bundesregierung bekennt sich zwar zu einer restriktiven und
verantwortungsvollen Rüstungsexportpolitik. Die deutsche Exportpraxis
weist jedoch in eine andere Richtung. Beispielsweise wurden Ausfuhren
an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate trotz deren
unmittelbarer Beteiligung am Jemen-Krieg genehmigt. Die jüngsten
Untersuchungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte legen den
Koalitionären der Jemen-Intervention jedoch eine Reihe von
Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen zur Last.
Mit ihrer Rüstungspolitik setzt sich die Bundesregierung der
Gefahr aus, gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen: Der Vertrag
über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty) sowie das
völkergewohnheitsrechtliche Verbot zu Menschenrechtsverletzungen
eines anderen Staates beizutragen (Beihilfeverbot) verlangen, dass
Regierungen mögliche Menschenrechtsverletzungen bei der Genehmigung
von Waffenexporten berücksichtigen.
Weitere Informationen http://ots.de/vWK7iv
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
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