So nutzen Sie die neue Eigenheimförderung am besten für ihre Finanzierung / In Bayern 40.000 Euro Zuschuss für vierköpfige Familie möglich
Geschrieben am 26-09-2018 |
München (ots) - Wer in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung baut
oder kauft, kann dafür eine besonders attraktive Förderung vom Staat
erhalten. Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum
ersten Mal ein selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, können
zehn Jahre lang ein Baukindergeld von 1200 Euro pro Kind und Jahr
bekommen. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches
Baukindergeld Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr
auf. Zusammen mit der Bayerischen Eigenheimzulage in Höhe von
einmalig 10.000 Euro kann eine vierköpfige Familie über einen
Zeitraum von zehn Jahren eine Förderung von insgesamt 40.000 Euro
erhalten, erklärt die LBS Bayern. Das bietet einen starken Anreiz für
Menschen in Bayern, Wohneigentum zu schaffen oder zu erwerben und so
vom Zinstief zu profitieren sowie für das Alter vorzusorgen.
Das Baukindergeld vom Bund ist nach Einzug bei der bundeseigenen
Förderbank KfW zu beantragen. Einen Anspruch können Familien mit
Kindern und Alleineerziehende haben, die ab dem 1. Januar 2018 den
Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung für ihr Eigenheim
erhalten haben. Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen. Zum Beispiel
wird eine Familie mit einem Kind gefördert, wenn ihr zu versteuerndes
Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Maximal wird das
Baukindergeld für zehn Jahre gewährt. Wer in diesen Genuss kommt,
kann zusätzlich das Bayerische Baukindergeld Plus erhalten. Dieses
kann bei der BayernLabo, der Förderbank des Freistaats, beantragt
werden.
Da beide Leistungen jährlich ausbezahlt werden, empfiehlt es sich,
diese Summen als Sonderzahlungen in der Finanzierung einzuplanen. So
kann man schneller schuldenfrei werden und das Zinsänderungsrisiko
reduzieren. Dies ist zum Beispiel bei einem Bausparkombikredit
möglich, wie die Bayerische Landesbausparkasse erklärt. Alternativ
können die Baukindergeldzahlungen in einen eigenen Bausparvertrag
fließen, mit dem Vorsorge für spätere Renovierungen oder Umbauwünsche
getroffen wird.
Die Bayerische Eigenheimzulage kann ebenfalls bei der BayernLabo
beantragt werden. Anders als das Baukindergeld können auch Haushalte
ohne Kinder diesen Zuschuss erlangen. Zu den Voraussetzungen zählt
unter anderem, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt seit
mindestens einem Jahr in Bayern liegt oder seit mindestens einem Jahr
dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgegangen wird.
Außerdem muss der notarielle Kaufvertrag nach dem 30. Juni 2018
abgeschlossen worden sein. Darüber hinaus gelten auch hier
Einkommensgrenzen - zum Beispiel 50.000 Euro zu versteuerndes
jährliches Einkommen bei einem Einpersonenhaushalt und 90.000 Euro
bei einem Haushalt mit einem Kind.
Da die Förderung erst nach dem Einzug ausgezahlt wird, ist es
sinnvoll, diesen Betrag für Ausgaben einzuplanen, die dann erst
anstehen, rät die LBS Bayern. Dies kann etwa bei einem Kauf vom
Bauträger die Zahlung der letzten Rate sein, die nach vollständiger
Fertigstellung fällig ist. Aber auch für andere Kosten wie eine
Garage, die Gartenanlage oder Modernisierungen nach dem Einzug kann
die Summe vorgesehen werden.
Wichtig ist, dass für die Inanspruchnahme der Förderung neben
anderen Voraussetzungen auch Antragsfristen gelten. Die Berater von
LBS und Sparkassen helfen bei der optimalen Einbindung der Förderung
in die individuelle Finanzierung.
Pressekontakt:
LBS Bayern
Dominik Müller / Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 - 62 23
E-Mail: presse@lbs-bayern.de
Original-Content von: LBS Bayerische Landesbausparkasse, übermittelt durch news aktuell
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