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Eigenbeteiligung im Abgasskandal? Diese rechtlichen Folgen hätten die Hardware-Nachrüstungen für die Verbraucher (FOTO)

Geschrieben am 27-09-2018

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Mehr Informationen
http://ots.de/Uf3PrM
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Köln (ots) -

Als Reaktion auf Fahrverbote in vielen Städten sollen betroffene
Diesel-Motoren nachgerüstet werden. Wie am Sonntag bekannt wurde,
sollen die Kosten dafür teilweise die Kunden zahlen, so der Plan des
Verkehrsministeriums. Wieder ein Dieselgipfel, wieder ohne
zufriedenstellendes Ergebnis. Nachdem sich die Regierung beim letzten
Dieselgipfel mit Software-Updates abspeisen ließ, waren die
Erwartungen dieses Mal gering. Und die Idee, die
Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) nun präsentiert, blieb noch
hinter diesen niedrigen Erwartungen zurück. Nach langer Weigerung
lenkt er zwar ein und erkennt endlich die Notwendigkeit einer
Hardware-Nachrüstung manipulierter Diesel an. Dabei beinhaltet sein
Modell aber ein Detail, das viele enttäuschte Dieselkunden
aufschreien lässt: Eine Selbstbeteiligung von 600 EUR. Insbesondere
Geschädigte im Abgasskandal bekämen eine Hardware-Nachrüstung, für
die sie tief in die eigene Tasche greifen müssten. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die geplante
Beteiligung als "bitter und unverschämt" an und fordert
"Verursachergerechtigkeit".

Kunde zahlt Gewinnmaximierung der Konzerne

"Dass der Kunde nun auch noch die Folgekosten einer illegalen
Gewinnmaximierungsmaßnahme der Automobilgiganten tragen muss, ist
eine Frechheit.", findet auch Dr. Veaceslav Ghendler, Rechtsanwalt
und Partner der Verbraucherrechtskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ in
Köln. Die Kunden seien durch sinkende Restwerte, Fahrverbote,
Stilllegungsrisiken und Folgeschäden der Software-Updates bereits
genug gebeutelt.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist Ausgangspunkt für
Diesel-Fahrverbote

Ausgangspunkt für die bundesweiten Diesel-Fahrverbote ist das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Februar 2018.
Das Gericht sieht Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung
von Diesel-Fahrverboten in besonders belasteten Städten wie Hamburg,
Stuttgart, Frankfurt und München vor. Hamburg hat bereits Fahrverbote
für Euro-4-Diesel eingeführt, für Euro-5-Fahrzeuge werden sie ab
September 2019 ebenfalls in Kraft treten. Alle Fahrzeuge, die dann
die Euro-6-Grenzwerte nicht einhalten, dürfen bestimmte Straßen nicht
befahren.

Hardware-Lösung überhaupt zielführend?

Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe haben ergeben, dass viele
Fahrzeuge des VW-Konzerns auch nach durchgeführtem Software-Update
die Euro-5-Grenzwerte um ein Vielfaches überschreiten. Insofern
stellt sich bereits die Frage, ob eine ergänzende Hardware-Lösung
dazu führt, dass die Euro-5-Grenzwerte sicher eingehalten werden.
Hierzu liegen bislang keine belastbaren Ergebnisse vor. Eine
Annäherung an den nochmals deutlich verschärften Grenzwert der
Euro-6-Norm ist daher bestenfalls als "ambitioniert" zu bewerten.
Damit ist fraglich, ob Dieselfahrverbote über eine
Hardware-Nachrüstung tatsächlich - und rechtssicher - umgangen werden
können.

Rechtliche Fragen zur Nachrüstung ungeklärt

Auch abseits einer möglichen Beteiligung sieht der
Verbraucheranwalt rechtliche Probleme bei der Umsetzung einer
Hardware-Nachrüstung. Bisher ist nicht klar, wer die Hardware
letztlich entwerfen und einbauen wird. Schließlich weigern sich die
Hersteller hartnäckig, den Umbau selbst durchzuführen. Daher ist es
unwahrscheinlich, dass herstellereigene Werkstätten diese Aufgabe
übernehmen. "Sollte die Nachrüstung letztlich von einem Fremdanbieter
vorgenommen werden, könnten Ansprüche auf Nachbesserung und
Schadensersatz gegen die Hersteller nicht mehr durchsetzbar sein.",
befürchtet Dr. Ghendler. Denn durch dieses Vorgehen würde für den
betroffenen Verbraucher eine unzumutbare Rechtsunsicherheit bezüglich
des zuständigen Haftungsgegners entstehen.

Wer haftet für mögliche Folgeschäden nach der Nachrüstung?

Ähnlich wie bei Software-Updates könnte eine Nachrüstung einen
höheren Verschleiß an den Motorteilen verursachen oder zu einem
höheren Verbrauch führen. Der Hersteller wird sich hier aller
Voraussicht nach auf den Standpunkt stellen, dass der Kunde durch die
Nachrüstung keine weiteren Ansprüche gegen ihn habe. Im Hinblick auf
das Software-Update hat sich inzwischen eine positive Rechtsprechung
zugunsten des Verbrauchers etabliert. Das Update gilt nicht als
taugliche Nacherfüllung, sodass Schadensersatzansprüche auch
weiterhin bestehen. Eine solche Rechtssicherheit gibt es bei
Hardware-Nachrüstungen noch nicht.

Schlimmstenfalls: 600 EUR für einen defekten Diesel

Dr. Ghendler zweifelt an dem jüngsten Konzept Scheuers."Das Worst
Case Scenario bei der Hardware-Nachrüstung ist folgendes: Der Kunde
wird von den Zulassungsbehörden dazu genötigt, eine Nachrüstung mit
Selbstbeteiligung von 600 EUR vornehmen zu lassen. Bei seinem Diesel
treten Folgeschäden auf, die der Hersteller nicht beheben will. Am
Ende könnte der Kunde schlechter dastehen als zuvor und für diese
Schlechterstellung auch noch 600 EUR hinblättern."

Sicherer Ausweg: Rückabwicklung

Einen sicheren Ausweg aus dem Abgasskandal bietet weiterhin nur
ein rechtliches Vorgehen gegen die Automobilriesen. Solange die
Hersteller keine kostenlose Nachrüstung anbieten und keine Garantie
für Folgeschäden übernehmen, bleibt eine Rückabwicklung des
Kaufvertrags das Mittel der Wahl. Dabei können Kunden einen
bestehenden Finanzierungsvertrag widerrufen, oder aber Schadensersatz
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen. Die
Rückzahlung kompensiert in den meisten Fällen den Wertverlust der
manipulierten Diesel. Den Geschädigten wird somit die Neuanschaffung
eines nicht manipulierten Fahrzeugs ermöglicht.



Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Aachener Str. 1
50674 Köln

Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

https://anwalt-kg.de/bankenrecht

Original-Content von: Kraus Ghendler Ruvinskij, übermittelt durch news aktuell


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