Winkelmeier-Becker/Steineke: Ministerium darf bei Verbraucherschutz für Fluggäste nicht bremsen
Geschrieben am 04-10-2018 |
Berlin (ots) - Stärkung der Fluggastrechte bei Flugausfällen und
Verspätungen muss klar im Vordergrund stehen
Das Bundesjustizministerium hat laut "Handelsblatt" in einem
Schreiben an den Rechtsdienstleister "Flightright" erklärt, trotz der
jüngsten Flugausfälle und Verspätungen derzeit "keinen unmittelbaren
Handlungsbedarf" zu sehen, um die Rechte von Kunden der
Fluggesellschaft Ryanair zu stärken. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter für
den zivilrechtlichen Verbraucherschutz, Sebastian Steineke:
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Schon in den Debatten zur Einführung einer
Musterfeststellungsklage für Verbraucherinnen und Verbraucher bei
Massenschäden haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode
klargestellt, dass die Union auch Handlungsbedarf in Bezug auf die
effektive Durchsetzung von Forderungen bei kleineren Streuschäden
sieht. Auf unsere Initiative hin hat dieses Anliegen in diesem Jahr
Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden. Das Justizministerium darf
hier nicht auf der Bremse stehen. Die Prüfung des Ausschlusses von
Abtretungsverboten für Forderungen in AGB und damit die Umsetzung des
Koalitionsvertrags muss nun zügig erfolgen."
Sebastian Steineke:
"Dieser Sommer hat mit unzähligen Flugausfällen und Verspätungen
wieder deutlich gezeigt, dass wir den Verbraucherschutz -
insbesondere für die Fluggäste - dringend stärken müssen. Gerade bei
ausländischen Fluggesellschaften, die sich immer wieder auf ihr
heimisches Recht berufen - wie im Fall Ryanair - ist eine
gesetzgeberische Klarstellung, dass Abtretungsverbote für Forderungen
in AGB ausgeschlossen sind, ggf. durchaus geboten. Die Stärkung der
Fluggastrechte muss hier klar im Vordergrund stehen."
Hintergrund:
Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage in diesem Jahr
geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Instrument
zur effektiven und kostengünstigen Durchsetzung ihrer Rechte an die
Hand. Bei der Geltendmachung von Streuschäden, bei denen die
Verfahrenskosten für den einzelnen Verbraucher unverhältnismäßig hoch
erscheinen, müssen jedoch insbesondere im Hinblick auf die
AGB-Festigkeit weitere Verbesserungen erfolgen. Im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: "Mit Blick auf kleine
'Streuschäden' prüfen wir einen Ausschluss von Abtretungsverboten für
Forderungen in AGB."
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Pressestelle
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