Winkelmeier-Becker: Kriminalitätsbekämpfung durch ausreichende Befugnisse der Ermittlungsbehörden ermöglichen
Geschrieben am 11-10-2018 |
Berlin (ots) - Koalition schafft Regelung für die Erhebung
geschäftlich gespeicherter Standortdaten
Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in 1. Lesung
einen Gesetzentwurf zu einer Richtlinienumsetzung im Strafverfahren
sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Darin
enthalten ist auch eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von
aus betrieblichen Gründen gespeicherten Standortdaten. Dazu erklärt
die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Mit der neuen Regelung ermöglichen wir wieder, dass die
Ermittlungsbehörden bei schweren Straftaten auf geschäftlich
gespeicherte Standortdaten zugreifen können. Dies ist ein wichtiger
Baustein bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zurzeit darf auf aus
betrieblichen Gründen gespeicherte Standortdaten nicht zugegriffen
werden, auch wenn sie vorhanden sind. Im Kampf gegen die Kriminalität
müssen wir den Ermittlungsbehörden aber alle erforderlichen
Befugnisse erteilen."
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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