Winkelmeier-Becker/Jung: Diskussion zur EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Geschrieben am 12-10-2018 |
Berlin (ots) - Ausnahmen vom Geheimnisschutz müssen im
parlamentarischen Verfahren genau geprüft werden
Am gestrigen Donnerstag wurde das Gesetz zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor
rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
(Know-how-Richtlinie) in 1. Lesung beraten. Hier zu erklären die
rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der
zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Umsetzung der
Knowhow-Richtlinie leisten wir unseren Beitrag zur europaweiten
Vereinheitlichung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Davon
profitieren vor allem innovative Unternehmen, die sich zum Beispiel
durch eigene technische Entwicklungen einen Vorsprung vor den
Wettbewerbern erarbeitet haben.
Insbesondere die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene
Ausgestaltung der Ausnahmen vom Geheimnisschutz werden wir uns genau
ansehen. Dabei muss man differenzieren, ob ein Geschäftsgeheimnis zum
eigenen Profit ausgenutzt wird, oder ob es darum geht, auf Missstände
und Gefahren hinzuweisen."
Ingmar Jung: "Der Gesetzentwurf weicht nämlich an einer
entscheidenden Stelle von der Richtlinie ab. So soll das Offenlegen
von Geschäftsgeheimnissen wohl schon dann insgesamt gerechtfertigt
sein, wenn dies mit guten Absichten verknüpft ist. Zugleich werden
wir die Kritikpunkte, etwa von Journalisten oder
Arbeitnehmervertretern, die sich zusätzlichen Risiken ausgesetzt
sehen, ernst nehmen. Daher stellen wir besonders hohe Anforderungen
an die Rechtsklarheit einer solchen Regelung. Denn nur so kann die
dringend benötige Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen
werden."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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