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Hahn: "Die Musterfeststellungsklage ist für Dieselfahrer eine Mogelpackung"

Geschrieben am 14-10-2018

Hamburg (ots) - "Die Musterfeststellungsklage nach dem
Musterfeststellungsverfahrensgesetz der Bundesregierung wird aktuell
als Allheilmittel für Dieselfahrer gepriesen", sagt der Fachanwalt
Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. "Wir sehen ein solches Instrument
kritisch und für die betroffenen Dieselfahrer als "Mogelpackung" an.
Das Verfahren, in dem über Schadensersatzansprüche gegen die
Volkswagen AG nur dem Grunde nach entschieden wird, kann aufgrund
unserer Erfahrungen mit dem Kapitalmusterschutzgesetz-Verfahren
(KapMuG) gegen die Deutsche Telekom AG allein mehr als fünf Jahre
dauern. Bis dahin sind die Ansprüche der VW-Dieselinhaber
"abgefahren", das heißt wegen des für gefahrene Kilometer in Abzug zu
bringenden Nutzungswertersatzes nichts mehr wert", weiß Anwalt Peter
Hahn.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte angekündigt, in
Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine
Musterfeststellungsklage gegen VW in Bezug auf den abgasmanipulierten
Dieselmotor EA 189 einzureichen. Dieser Klage können sich Verbraucher
kostenfrei anschließen und ihre Ansprüche anmelden. "Nachteil des
Musterfeststellungsverfahrens ist, dass es das individuelle
Klageverfahren nicht verkürzt, sondern sogar verlängert. Dem
individuellen Klageverfahren auf Schadensersatz wird ein
Feststellungsverfahren vorgeschaltet", erläutert Hahn. "Das Verfahren
kann sich über zwei Instanzen bis zum Bundesgerichtshof erstrecken.
Es können mehr als fünf Jahre vergehen, bis es überhaupt zu bindenden
Feststellungen kommt".

Deswegen empfiehlt Hahn den betroffenen VW- Dieselfahrern
folgendes Vorgehen:

Erstens: Forderungsanmeldung über die Musterfeststellungsklage, um
die Verjährung für individuelle Ansprüche zu hemmen, falls nicht
bereits vorher Klage gegen VW erhoben worden ist.

Zweitens: Anschließende Prüfung in jedem Einzelfall, ob ein
Austritt aus der Massenklage schneller zu einem wirtschaftlich
vernünftigen Ergebnis führt.

Schließlich stellt VW laut Anwalt Hahn die Erfolgschancen für eine
individuelle Klage öffentlich falsch dar. "Es ist gerichtsbekannt und
auch zahlreichen Veröffentlichungen im Internet zu entnehmen, dass VW
sich spätestens in der Berufungsinstanz mit den geschädigten VW
Kunden zu vernünftigen Konditionen vergleicht", sagt Hahn
abschließend.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der bundesweit führenden
Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und
Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 30 Jahren, die Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann, und der assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als zehn Jahren im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind vierzehn Anwälte tätig, davon
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn
Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Peter Hahn, M.C.L.
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-381572361
Mobil: +49-171-3695139
E-Mail:
hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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