Versicherungstipp: Bei Rot über die Ampel - kein Kavaliersdelikt
Geschrieben am 16-10-2018 |
Saarbrücken (ots) - Die Ampel ist schon Gelb, soll ich noch
schnell fahren? Laut einer aktuellen forsa-Umfrage (1) im Auftrag von
CosmosDirekt wurden acht Prozent der Autofahrer schon mal bei Rot
erwischt und mussten ein Bußgeld zahlen.
- Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt - es kostet nicht
nur ein sattes Bußgeld, sondern kann auch den Fahrer und andere
Verkehrsteilnehmer gefährden. CosmosDirekt erklärt, was
Autofahrer dazu beachten sollten.
Ob Ampel übersehen oder allein auf der Straße - ob bewusst oder
aus Versehen, wer bei "Dunkelgelb" noch schnell fährt, gefährdet
nicht nur sich, sondern auch andere. Es drohen außerdem empfindliche
Strafen von Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zur Haftstrafe.
Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt,
dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, sind acht Prozent
der deutschen Autofahrer schon bei einem Rotlichtverstoß erwischt
worden und wurden entsprechend zur Kasse gebeten. Mit welchen
Konsequenzen genau zu rechnen ist, erklärt Kfz-Versicherungsexperte
und Jurist Frank Bärnhof von CosmosDirekt.
ROTLICHT ÜBERFAHREN (UNTER EINER SEKUNDE)
Für die Strafe entscheidend bei einem Rotlichtverstoß ist die
Dauer der Rotphase bei Deliktfeststellung - zum Beispiel durch ein
Ampelblitzgerät. Zeigte die Ampel vor weniger als einer Sekunde noch
Gelb, sind 90 Euro zu zahlen, dazu gibt es noch einen Punkt in
Flensburg. Wurden dabei noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet,
steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Zusätzlich drohen noch ein
einmonatiges Fahrverbot und insgesamt zwei Punkte. Kam es außerdem zu
einer Sachbeschädigung, sind sogar 240 Euro fällig. (2)
ROTLICHT ÜBERFAHREN (MEHR ALS EINE SEKUNDE)
War die Ampel eben nicht "Dunkelgelb", sondern schon länger als
eine Sekunde Rot, wird es richtig teuer. In dem Fall spricht man von
einem "qualifizierten Rotlichtverstoß". Hier sind sofort 200 Euro
fällig, gepaart mit einem Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte für
das Verkehrssünderkonto inklusive. Wurden dazu noch andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet, kommt ein Bußgeld von 320 Euro auf den
Fahrer zu, plus zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei
einer Sachbeschädigung klettert die Strafe auf 360 Euro. Frank
Bärnhof: "Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer steigt mit Dauer
der Rotlichtphase stark an. Entsprechend steigt auch das Strafmaß,
das kann bis zum Führerscheinentzug und einer Freiheitsstrafe von bis
zu fünf Jahren gehen." (3)
SONDERREGEL FÜR FAHRANFÄNGER
Wer noch in der Probezeit ist, sollte erst recht auf rote Ampeln
achten. Bei Verstoß droht zusätzlich zur Regelstrafe eine
Verlängerung der Probezeit sowie eine verpflichtende Teilnahme an
einem Aufbauseminar.
DER GRÜNE PFEIL
Was ist mit dem grünen Pfeil? Manche Autofahrer denken, dass es
sich hier um eine dauerhaft grüne Ampel für Rechtsabbieger handelt,
doch auch hier kann es zu einem Rotlichtverstoß kommen. Prinzipiell
erlaubt der grüne Pfeil dem Verkehrsteilnehmer zwar, auch bei Rot
rechts abzubiegen. Doch vorher muss gehalten werden, ähnlich wie bei
einem Stoppschild. Bei Missachtung wird der Verkehrssünder mit 70
Euro zur Kasse gebeten, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Auch hier
steigt das Bußgeld, wenn andere gefährdet wurden. Bei Behinderung von
Rad- oder Fußgängern sind es 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro,
jeweils ein Punkt inklusive. (4)
SONDERFALL RETTUNGSDIENST
In besonderen Fällen können Autofahrer sogar dazu verpflichtet
sein, über eine rote Ampel zu fahren. Nähert sich ein
Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn der Kreuzung, muss
Platz gemacht werden. Dazu Frank Bärnhof: "Versperrt der eigene Wagen
an einer roten Kreuzung den Weg eines Fahrzeugs mit Blaulicht, darf
der Fahrer vorsichtig die Haltelinie überfahren, um die Durchfahrt zu
erleichtern." Wenn man bei dieser Situation geblitzt wurde, sollte
man sich am besten das Datum, die Uhrzeit und den Ort notieren, um
auf ein drohendes Bußgeld entsprechend reagieren zu können.
ROTLICHTVERSTOß - WAS BEDEUTET DAS FÜR MEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ?
Rotlicht-Sünder tragen nicht nur die Verantwortung für mögliche
Unfallfolgen, sondern müssen auch rechtliche Konsequenzen in Kauf
nehmen. Im Falle eines Unfalls kann es auch Auswirkungen auf den
Versicherungsschutz geben. "Fährt ein Autofahrer bei Rot über eine
Ampel, handelt er grob fahrlässig. Er riskiert bei einem verursachten
Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz ganz oder teilweise, je nach
Leistungsumfang seiner Police", sagt Frank Bärnhof.
(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit 2018" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden 1.506 deutsche Autofahrer über 18 Jahren
befragt.
(2) Bußgeldkatalog.org: www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel
(3) Bußgeldkatalog.org: www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel
(4) Bußgeldkatalog.org: www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-rotlichtverstoss
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen
Ihre Ansprechpartner:
Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com
Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell
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