Steuerermäßigungen für Handwerkerarbeiten außerhalb des Haushalts - geht das? (FOTO)
Geschrieben am 17-10-2018 |
Neustadt a. d. W. (ots) -
Ist das Reparieren eines Hoftors in einer Tischlerei-Werkstatt
eine haushaltsbezogene Handwerkerleistung, deren Kosten steuerlich
geltend gemacht werden können? Das ist eine Frage von grundsätzlicher
Bedeutung: Sie betrifft letztlich diverse Handwerkertätigkeiten mit
Haushaltsbezug, die außerhalb des Haushalts erbracht werden. Das
Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat vor Kurzem zugunsten der
Steuerzahler entschieden. Das Finanzamt hat Revision eingelegt. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erklärt
die Hintergründe und liefert Praxistipps für die Steuererklärung.
Der Sachverhalt ist schnell geklärt: Handwerker montieren ein
reparaturbedürftiges Hoftor ab, um es in der Werkstatt zu richten und
dann wieder einzubauen. Anschließend erkennt das Finanzamt die im
Zusammenhang mit den Werkstattarbeiten entstandenen Kosten nicht an,
da diese nicht im Haushalt stattfanden. Der Fall kommt vor das
Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg. Das Urteil (Az. 12 K 12040/17)
besagt sinngemäß: Auch Handwerkerleistungen, die nicht direkt im
Haushalt erbracht werden, können steuerbegünstigt sein, wenn
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zwei Punkte sind dabei
wichtig:
- Das FG Berlin-Brandenburg legt die Formulierung "im Haushalt"
räumlich-funktional aus. Das bedeutet den VLH-Experten zufolge,
dass die Haushaltsgrenzen nicht allein durch die
Grundstücksgrenzen definiert werden.
- Kosten für Handwerkerleistungen außerhalb der Grundstücksgrenzen
sind absetzbar, wenn diese Tätigkeiten im unmittelbaren
räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt durchgeführt werden und
dem Haushalt zugutekommen. Diese Voraussetzungen sind laut
FG-Urteil bei dem in der Werkstatt reparierten Hoftor gegeben.
Für das Gericht ist also entscheidend, dass der Erfolg der
jeweiligen Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen
eintritt - nicht wo die Handwerkertätigkeit ausgeführt wurde.
Gegen das Urteil des FG Berlin-Brandenburg hat das Finanzamt
Revision eingelegt. Diese wird beim Bundesfinanzhof (BFH), dem
obersten deutschen Gericht für Steuer- und Zollsachen, unter Az. VI R
4/18 geführt. Bleibt die Frage: Wie sollen sich unter den gegebenen
Umständen Steuerzahler in ähnlich gelagerten Fällen verhalten?
Praxistipps: Kosten für haushaltsbezogene Werkstattarbeiten
geltend machen
Folgendes Vorgehen ist zu empfehlen:
- Laut VLH-Experten sollten Steuerzahler für
Handwerkertätigkeiten, die in der Werkstatt erbracht wurden,
Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG beantragen,
falls diese Leistungen im direkten räumlichen Zusammenhang mit
dem Haushalt stehen.
- Erfolgt eine solche Beantragung, so empfehlen die VLH-Fachleute,
ab dem Veranlagungszeitraum 2017 eine entsprechende Erläuterung
in das Freitextfeld der Steuererklärung einzutragen. Für frühere
Veranlagungszeiträume kann ein entsprechender Hinweis auf einer
Anlage zur Einkommensteuererklärung - etwa auf dem Anschreiben
zur Belegübersendung - erfolgen. In einer solchen Erläuterung
sollten der geltend gemachte Betrag und der ausführende
Handwerksbetrieb erwähnt werden. Verweise auf den
zugrundeliegenden § 35a Abs. 3 EStG und auf das beim BFH
anhängige Revisionsverfahren mit Aktenzeichen Az. VI R 4/18 sind
ebenfalls wichtig.
- Falls der Fiskus die beantragte Steuerermäßigung mit Verweis auf
die nicht im Haushalt erbrachte Handwerkerleistung ablehnt,
raten die VLH-Fachleute, gegen den jeweiligen
Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen. Auch dabei ist das
beim BFH anhängige Revisionsverfahren samt Az. VI R 4/18 zu
erwähnen. Anschließend ruht der Einspruch von Amts wegen, bis
der BFH entschieden hat.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 950.000 Mitgliedern und bundesweit rund 3.000
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH
stellt zudem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von
drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei
von der VLH.
1972 gegründet, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Hinweis: Diese Pressemitteilung ersetzt keine individuelle
steuerliche Beratung zu dem behandelten Thema.
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: https://www.vlh.de/presse
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
658985
weitere Artikel:
- Franke Gruppe verstärkt Verwaltungsrat (FOTO) Aarburg (ots) -
Die Generalversammlung der Franke Holding AG hat am 17. Oktober
2018 mit Alexander Pieper, Patrick Naef und Dr. Michael Reinhard drei
neue Mitglieder in den Verwaltungsrat der Unternehmensgruppe gewählt.
Präsident Thomas A. Erb und zwei weitere Mitglieder treten auf die
ordentliche Generalversammlung im Frühjahr 2019 zurück. Neuer
Präsident wird Christian Mäder, Alexander Pieper neuer
Vize-Präsident. Die Veränderungen führen zu einer Verjüngung des
Verwaltungsrats und durch den Einsitz von Alexander Pieper ins mehr...
- EANS-News: Kapsch TrafficCom AG / Kapsch TrafficCom supports the further
operation of the nation-wide toll system in Poland during a transition phase. --------------------------------------------------------------------------------
Corporate news transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide
distribution. The issuer is responsible for the content of this announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
Government Contracts/Contracts
Vienna -
As a consequence of the Polish Government's efforts to have the nation-wide toll
system operated by a government agency, Kapsch TrafficCom's current contract to
operate the toll system mehr...
- Investfinans AB geht spätestens 2019 an die Börse Vällingby (ots) - Das Unternehmen Investfinans AB plant für
spätestens 2019 seinen Börsengang. Als potenzielle Konsortialführer
sind einige Großbanken in den USA und Europa im Gespräch.
Quellen, die mit dem Thema vertraut sind, beziffern den Börsenwert
des Unternehmens auf mehr als 600 Millionen Euro.
Joseph Blankfein, ein unabhängiger Chefanalyst, der den Börsengang
des Unternehmens begleiten und gleichzeitig als Chief of Compliance
fungieren wird, sprach mit Bloomberg. Er ist der Ansicht, dass die
hohe Bewertung auf der mehr...
- Kapitalanlage Immobilie: Erneuter Rückgang bei den Renditen Nürnberg (ots) - Renditen für Immobilien in deutschen Großstädten
im Vergleich zum Vorjahr überwiegend gesunken / In NRW und im Osten
Deutschlands sind Renditen noch am höchsten, im Norden und Süden sind
sie am niedrigsten / Höchste Renditen mit 7,0 Prozent in Duisburg und
6,9 Prozent in Chemnitz, am niedrigsten mit 2,8 Prozent in Rostock
Wer in Immobilien investiert, darf sich meist über deutlich höhere
Renditen freuen als bei anderen Kapitalanlagen. Allerdings sind
Immobilien auch mit einem höheren Risiko verbunden. Hinzu kommt, mehr...
- Lebensversicherung: Ein Verkauf bringt mehr Geld als die Kündigung Berlin (ots) - Die Kapitallebensversicherung dient Millionen
Deutschen als Altersvorsorge. Doch was tun, wenn das Geld schon
früher als geplant gebraucht wird? Im Jahr 2017 haben Sparer Verträge
im Wert von 12,7 Milliarden Euro gekündigt. Und das, obwohl sich die
Kündigung nur selten lohnt. In der Regel bringt der Verkauf der
Police bis zu 4 Prozent mehr. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber
Finanztip hat die Unternehmen genau angeschaut, die
Lebensversicherungen ankaufen, und erklärt, was Sparer beachten
müssen.
Häufig spricht mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|