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Endgültiger Sieg von Nichia gegen Everlight in einem Patentverletzungsverfahren in Deutschland betreffend Nichia's YAG-Patent

Geschrieben am 23-10-2018

München (ots) - Am 1. Oktober 2018 haben der taiwanesische
LED-Hersteller Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen deutsche
Tochtergesellschaft Everlight Electronics Europe GmbH (beide zusammen
"Everlight") ihren Antrag auf Zulassung der Revision
(Nichtzulassungsbeschwerde) zum deutschen Bundesgerichtshof
(Geschäftszeichen X ZR 5/17) bezüglich des Urteils des
Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches das YAG-Patent EP 936 682 (DE
697 02 929) der Nichia Corporation ("Nichia") betrifft,
vollumfänglich zurückgenommen. Das Urteil des Oberlandesgerichts
Düsseldorf ist damit rechtskräftig.

Mit dem nun rechtskräftigen Urteil vom 22. Dezember 2016
(Aktenzeichen I-15 U 31/14) hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf
die Verletzung von Nichia's YAG-Patent durch Everlight mit Hinblick
auf Everlight's sechs weiße LED-Produkte SMD Low Power LED
61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET, SL-PAR38/B/P17/30/E30/ND,
67-21/QK2C-B56702C4CB2/2T, 67-21/QK2C-B45562C4CB2/2T,
45-21/LK2C-B56702C4CB2/2T, und 45-21/QK2C-B45562C4CB2/2T bestätigt.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.



Pressekontakt:
Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7717

Original-Content von: Nichia Corporation, übermittelt durch news aktuell


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