Rheinische Post: Kommentar /
Enge Grenzen für die Einstellungspraxis
= VON MAXIMILIAN PLÜCK
Geschrieben am 25-10-2018 |
Düsseldorf (ots) - Der gestrige Tag ist eine Zäsur für die Kirchen
in Deutschland. Schon wieder hat ein weltliches Gericht ihnen die
Grenzen ihrer Eigenständigkeit aufgezeigt, einmal mehr bekommt damit
das vom Grundgesetz verbürgte Selbstbestimmungsrecht in seiner
altbekannten Form Risse. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der
Frage auseinandergesetzt, ob ein bestimmter Arbeitsplatz die
Zugehörigkeit zur Kirche erfordert. An Deutlichkeit ließ es dabei
wenig zu wünschen übrig: Die Richter meldeten "erhebliche Zweifel"
daran an, dass eine Referentenstelle für einen Bericht zur Umsetzung
der Antirassismus-Konvention zwingend die Konfessionszugehörigkeit
erfordert. Für die Diakonie ist das ein Schlag, weil ein weltliches
Gericht sich in Besetzungsfragen für zuständig hält. Die Kirchen
müssen bei ihren Ausschreibungen künftig sehr viel zurückhaltender
sein, wenn sie sich nicht erneut schadenersatzpflichtig machen
wollen. Am Ende könnte das Gericht ihnen sogar einen Gefallen getan
haben. In Zeiten des sich zuspitzenden Fachkräftemangels könnte sich
eine Öffnung - selbst wenn sie auf richterlichen Druck erfolgt -
auszahlen: in Form eines größeren Pools an qualifizierten
Fachkräften.
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