Rheinische Post: Banden betrügen Staat bei Hartz IV um 50 Millionen Euro
Geschrieben am 01-11-2018 |
Düsseldorf (ots) - Durch falsche Angaben bei den Job-Centern der
Bundesagentur für Arbeit (BA) haben kriminelle Banden im vergangenen
Jahr zu Unrecht Hartz-IV-Leistungen im Umfang von mindestens 50
Millionen Euro bezogen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung
auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der
Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt. "Die BA
schätzt auf der Grundlage der stichprobenartigen Erhebungen, dass
durch bandenmäßigen Leistungsmissbrauch ein Vermögensschaden von rund
50 Millionen Euro entstanden ist", heißt es in der Antwort. Der
Leistungsmissbrauch "aufgrund bandenmäßiger Kriminalität" ist demnach
erstmals 2017 durch eine Umfrage unter den Job-Centern ermittelt
worden. "Den Berichten zufolge lag die Anzahl der Fälle mit
Leistungsmissbrauch bzw. Verdacht auf Leistungsmissbrauch bei 4400",
heißt es in der Antwort. Der Großteil der Fälle fokussiere sich auf
großstädtische Ballungsräume. Die Gesamtzahl der festgestellten
Missbrauchsfälle lag mit 119.541 im vergangenen Jahr nur geringfügig
unter der Zahl von 2016 (121.464). Den daraus entstandenen Schaden
beziffert die BA im vergangenen Jahr auf 54 Millionen. Rechnet man
den Schaden aus bandenmäßigem Missbrauch hinzu, betrug der gesamte
Schaden mehr als 100 Millionen Euro. Wie aus der Antwort hervorgeht,
verfügen viele Job-Center aber über zu wenig Personal, um
Leistungsmissbräuche ausreichend aufzudecken. "Das Vertrauen in die
Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates darf nicht durch Nachlässigkeit
beim Kampf gegen den Leistungsmissbrauch gefährdet werden. Die
bisherigen Maßnahmen sind hierfür vollkommen unzureichend",
kritisierte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal
Kober. Kontext Von bandenmäßiger oder organisierter Kriminalität ist
auszugehen, wenn Gruppen den Staat systematisch prellen, indem sie
etwa falsche Angaben über Familienangehörige, Wohnungen oder
geringfügige Beschäftigungen machen, um Hartz-IV-Leistungen zu
beziehen. Neben dem bandenmäßigen Betrug dokumentiert die BA aber
auch individuelle Leistungsmissbräuche. Darunter fallen Verstöße
gegen Mitteilungs- und Anzeigepflichten des Beziehers der
Grundleistung - etwa nicht angezeigtes Arbeitseinkommen oder Vermögen
- oder auch Betrug beispielsweise durch Urkundenfälschungen.
www.rp-online.de
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Rheinische Post
Redaktion
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