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Gratulation: 100 Jahre allgemeines Wahlrecht / Frauen und auch Männer erhielten 1918 das allgemeine Wahlrecht

Geschrieben am 05-11-2018

Berlin (ots) - "Gratulation: Frauen haben in Deutschland seit 100
Jahren das aktive und passive Wahlrecht - wie auch Männer"
formuliert die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter
(IG-JMV). Sprecher Gerd Riedmeier weist darauf hin, dass bis 1918 in
großen Teilen Deutschlands (Preußen) galt: Das Recht zu wählen war
nicht vordringlich abhängig vom Geschlecht. Vielmehr war das
Wahlrecht an Kriterien ausgerichtet wie Standeszugehörigkeit, Besitz
und Steuerleistung.

Auch in Bayern besaßen noch im 19. Jahrhundert nur 1,2 % der
Bevölkerung das aktive Wahlrecht; lediglich 0,7 % der Bevölkerung
konnten überhaupt gewählt werden. Hauptkriterium war dabei die
Zugehörigkeit zu den Ständen Adel, Klerus, Großgrundbesitz. Diese
schickten ihre - männlichen - Vertreter zu den Urnen.

Das allgemeine und gleiche Wahlrecht erreichten Männer und Frauen
in Deutschland in der Folge der Revolutionen im Jahr 1918 und der
Gründung der Weimarer Republik. Ein Grund zum Feiern, meint die
IG-JMV und wundert sich über den heute erlebbaren ausschließlichen
Fokus auf das Wahlrecht für Frauen. Diesen Ansatz hält die IG-JMV für
überzogen und als der geschichtlichen Entwicklung nicht angemessen.

Die IG-JMV begrüßt die Tatsache, Frauen können heute die gleiche
Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen
Leben ausüben wie Männer. "Sie müssen es jedoch auch tun", meint
Riedmeier. Niemand hindere sie an der politischen Teilhabe und
verweist auf ein Phänomen: Frauen wählten mehrheitlich Männer in die
politische Verantwortung.

Kritisch sieht die IG-JMV die Tatsache, dass es heute Männer sind,
denen in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen die Teilhabe
verweigert wird. So verwehrt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGlG),
neu gefasst unter Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD), Männern in
allen Bundesbehörden das aktive und das passive Wahlrecht. Männer
werden ausgeschlossen. "100 Jahre Frauenwahlrecht und dann so ein
Gesetz?" fragt die IG-JMV.

Die einseitige Entwicklung mit nahezu ausschließlichem Fokus auf
dem weiblichen Geschlecht setzt sich fort: Männer- und Väterverbände
werden von der Politik vom Diskurs praktisch ausgeschlossen. Der
vorwiegend weiblich dominierte Familienausschuss des Bundestages
verwehrt ihnen den Vortrag. Der Dt. Frauenrat erhält unbegrenzt
Rederecht. Die Vorsitzende des Ausschusses Sabine Zimmermann (Die
Linke) begründet die Diskursverweigerung mit dem Argument, der
Frauenrat "vertrete bereits die Vielfalt im Diskurs".

Die IG-JMV weist darauf hin, das Wahlrecht für Frauen wurde
vorwiegend von Männern erkämpft: von Kommunisten, Sozialisten,
Sozialdemokraten. Viele dieser Männer ließen dabei ihr Leben, so in
den Kämpfen um die Gründung der Räterepubliken in Deutschland 1918
und 1919.

Andere Länder führten das Wahlrecht für Frauen deutlich später ein
als Deutschland. In der Schweiz war das Wahlrecht bis 1971 an
Pflichten gekoppelt - an die Pflicht zur Landesverteidigung. Im Zuge
der Wahlrechtsreform erhielten die Frauen das neue Recht ohne jedoch
die Pflicht übernehmen zu müssen.

Die IG-JMV plädiert für einen sachlicheren und differenzierteren
Umgang mit dem Thema. 100 Jahre allgemeines Wahlrecht für Frauen und
Männer ist ein Grund zum Feiern. Gleichzeitig muss die zunehmend
erfahrbare Diskriminierung von Männern in der deutschen
Geschlechterpolitik thematisiert werden. Die IG-JMV fordert in Bezug
auf das BGlG gleiche Rechte für Frauen und Männer ein.

Forum Soziale Inklusion e.V. * www.forum-social-inclusion.eu
Manndat e.V. * www.manndat.de
Trennungsväter e.V. * www.trennungsvaeter.de
Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. * www.vafk-koeln.de



Pressekontakt:
Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
website: www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher: Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 - 611 123 57

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell


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