Kampf um envion AG: Morddrohungen, Einbrüche und "verwerfliche Angebote" - Züricher Tages-Anzeiger berichtet über Hintergründe des Firmenraubes - envion-Gründer erringen weiteren juristischen Sieg
Geschrieben am 05-11-2018 |
Berlin (ots) - Die Auseinandersetzungen rund um die envion AG
(Schweiz) nehmen an Härte zu. Gleichwohl arbeitet das Gründerteam um
Michael Luckow mit Hochdruck daran, eine Liquidation des Unternehmens
zu verhindern. Mit aller Kraft versuchen sie derzeit das Projekt der
Mobile Mining Units (MMU) fortzuführen. Wie die Zeitung
"Tages-Anzeiger" aus Zürich berichtet, lieferten die Gründer in enger
Zusammenarbeit mit den von der Schweizer Finanzaufsicht FINMA bei der
envion AG eingesetzten Untersuchungsbeauftragten alle angeforderten
Daten im Zusammenhang mit dem ICO zur Auswertung. Auch berichtet die
Zeitung von einem "moralisch verwerflichen" Angebot des bisherigen
envion CEOs Matthias Woestmann zum Schaden der Investoren.
Die Gründer der envion AG haben einen weiteren juristischen Sieg
errungen: Das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 241/18) hat eine gegen
die Gründer durch falschen und offenbar bewusst unvollständigen
Vortrag erwirkte Untersagungsverfügung aufgehoben. Damit haben sich
die Gründer erfolgreich gegen eine Art "Maulkorb-Beschluss"-gewehrt,
mit dem Matthias Woestmann und sein Geschäftspartner Thomas van Aubel
den Gründern zunächst gerichtlich untersagen hatten lassen,
Informationen und Verlautbarungen über die envion AG zu tätigen.
Die FINMA hat dem bisherigen CEO und Verwaltungsrat der envion AG,
Matthias Woestmann, die Verfügungsgewalt über das Unternehmen
entzogen. Woestmann, sein Rechtsbeistand und Geschäftspartner van
Aubel, sowie dessen Partnerin Jutta Freifrau von Falkenhausen, hatten
durch eine unrechtmäßige Kapitalerhöhung klammheimlich den Anteil der
Gründer von ursprünglich 81 Prozent auf 31 Prozent geschmolzen und so
die Gründer unter fadenscheinigen Vorwänden um ihre
Entscheidungsgewalt gebracht. Dieser von Matthias Woestmann und
Thomas van Aubel inszenierte Firmenraub, gegen den die Gründer
juristisch vorgehen, hat das Landgericht Berlin (Az.: 90 O 38/18) mit
erstinstanzlichem Urteil als "besonders verwerflich" und
"sittenwidrig"bezeichnet.
Die zunächst von Woestmann und van Aubel erwirkte einstweilige
Verfügung hatte zur Folge, dass die Gründer unter Androhung von Geld-
und Haftstrafe die Anleger nicht so über die laufenden tatsächlichen
Ereignisse informieren durften, wie es eigentlich angebracht gewesen
wäre. Dies führte zu Unruhe unter den Anlegern, sowie Frust und Wut.
Während die Gründer so vorerst zum Schweigen verurteilt waren und die
Investoren nicht über die wahren Begebenheiten um die envion AG
informieren konnten, setzte man sie privat massiv unter Druck. Laut
Bericht des "Tagesanzeiger" in Zürich erhielten die Gründer
Morddrohungen, es wurde bei ihnen privat eingebrochen, ein Auto und
Computerfestplatten gestohlen, sowie Diffamierungskampagnen im
Internet gegen einzelne Gründer gestartet.
Die Schweizer Tageszeitung berichtet auch über ein zweifelhaftes
Angebot, das der Mitgründer Michael Luckow vom CEO und Verwaltungsrat
der envion AG, Matthias Woestmann, erhalten hatte. Die Zeitung
schreibt: "In einem weiteren Gespräch habe Woestmann angeboten,
Envion aufzulösen und den Investoren ihr Geld in Kryptowährungen
zurückzuzahlen." Woestmanns unredlicher Plan setzte daran auf, dass
die Kurse von Kryptowährungen seit dem ICO stark eingebrochen sind.
Envion hat nach Informationen der Zeitung das Kapital der Anleger
jedoch offenbar bereits zu einem frühen Zeitpunkt größtenteils in US-
Dollars getauscht. "Wird das Geld zum tieferen Kurs in
Kryptowährungen an Investoren zurückerstattet, bliebe ein
zweistelliger Millionenbetrag zurück." Und weiter: "Woestmann schlug
vor, dass wir diesen unter uns aufteilen", sagt Luckow." Die Zeitung
schreibt, dass Luckow den Vorschlag Woestmanns als "moralisch
verwerflich" abgelehnt hat.
Würde Woestmann seinen Plan umsetzen können, so würde das einen
enormen finanziellen Verlust für die Investoren bedeuten. Während die
Investoren Millionen verlieren, könnten Matthias Woestmann, sein
Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhausen Millionen an Anlegergeldern für sich kassieren ohne
irgendeine Leistung für das Projekt erbracht zu haben.
Mit der durch Matthias Woestmann und Thomas van Aubel inszenierten
unrechtmäßigen Kapitalerhöhung kam das Projekt und der eigentliche
Zweck des Unternehmens zum Stillstand. Das Unternehmen ist blockiert,
die Mobile Mining Units können nicht produziert und eingesetzt
werden. Solange die Firmenblockade besteht, werden die rund 30.000
Investoren von der erwarteten Gewinnbeteiligung nichts sehen.
Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Phone: +49 30 2404 8290
Email: backoffice@naima-media.de
Original-Content von: NAIMA Strategic Legal Services GmbH, übermittelt durch news aktuell
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