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rbb exklusiv: Ärger mit dem TÜV: Zwei Untersuchungen, zwei gegensätzliche Ergebnisse - wie kann das sein?

Geschrieben am 12-11-2018

Berlin (ots) -

Sperrfrist: 12.11.2018 16:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Bei den Hauptuntersuchungen für PKW fällt jedes fünfte Auto durch
- da ist Ärger programmiert bei KFZ-Haltern, die beanstandete Mängel
nicht nachvollziehen können. Das Verbrauchermagazin SUPER.MARKT geht
dem Fall eines Berliner Zuschauers nach, dem es genau so ergangen
ist. Ein Sachverständiger des TÜV-Süd bemängelt den Zustand eines
Stoßdämpfers, nur mit einer Reparatur könne die Plakette im zweiten
Anlauf erworben werden. Kostenvoranschlag der benachbarten Werkstatt:
knapp 600 Euro. Da der Rentner selber das Auto für fehlerfrei hält,
sucht er einfach eine zweite Prüfstelle auf. Und siehe da: - beim
TÜV-Rheinland wird bescheinigt: alles in Ordnung, die Plakette wird
ausgehändigt. Der rbb recherchiert die Frage: Wie kann es sein, dass
die Prüfstellen zu völlig verschiedenen Ergebnissen kommen? Experte
Andreas Kessler hat folgende Erklärung: "Der Stoßdämpfer ist im
Prüfumfang der Hauptuntersuchung nur als Sichtprüfung enthalten. Der
Gutachter steht also unter dem Auto und guckt, ob die Stoßdämpfer
vorhanden sind und ob sie trocken sind." Gibt es also einen
individuellen Ermessenspielraum für die Gutachter? Der TÜV SÜD
widerspricht: "Der mit amtlichen Prüfungen betraute Sachverständige
hat relativ konkrete Vorgaben bei der Beurteilung von Mängeln, so
dass man nicht von einem Ermessensspielraum sprechen kann." Doch auch
eine dritte Sichtprüfung bei der DEKRA und eine vierte Untersuchung
auf einem speziellen Stoßdämpferprüfstand zeigen: das Auto ist nicht
zu bemängeln.

Der Vertragsanwalt des ADAC, Marcus Gülpen, findet, ein zweites
Gutachten sei ein erster wichtiger Schritt. Wenn´s dann keine
Einigung gebe, könne auch der Rechtsweg beschritten werden mit einer
Klage auf Schadensersatz gegenüber dem Land Berlin, das für die
Prüfstellen zuständig ist. Auch eine Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft sei grdsl. möglich.

Alle Details und Infos zum Thema:

rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT, heute Abend um 20.15 Uhr im
rbb-Fernsehen.



Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
SUPER.MARKT
Ansprechpartner:
Tel.: 030 - 97993 - 37951

Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell


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