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Wer bestellt, der bezahlt - Ein Plädoyer für das Bestellerprinzip - Von Timo Tschammler, CEO JLL Germany

Geschrieben am 16-11-2018

Frankfurt (ots) - Wer bestellt, der bezahlt. Ein
selbstverständliches Geschäftsprinzip in der weltweit als höchst
professionell anerkannten Immobilienbranche der angelsächsischen
Länder wird hierzulande noch immer kontrovers diskutiert. Denn viele
Makler fürchten die auf Transparenz und vor allem auf
Professionalisierung ausgerichteten Veränderungen der Geschäftspraxis
ihrer Branche. Immerhin geht es um die Verteidigung von
Einnahmequellen. Mehr noch: letztlich geht es sogar um das Berufsbild
des Maklers. Denn das Bestellerprinzip trennt die Spreu vom Weizen.

Fakt ist: Umso systematischer, professioneller und internationaler
die Teilnehmer im Gewerbeimmobilienmarkt agieren, desto
selbstverständlicher findet das von der Großen Koalition bereits 2013
in den Koalitionsvertrag aufgenommene Bestellerprinzip vollumfänglich
Anwendung. Dabei verlangt der Verkäufer vom Makler das Erzielen des
besten Preises bei hoher Transaktionssicherheit innerhalb eines
bestimmten zeitlichen Rahmens. Interessen zwischen Auftraggeber und
Makler werden so gleichgeschaltet und gemeinsam gegenüber der anderen
Vertragspartei vertreten.

Dagegen birgt die in Deutschland immer noch gängige, auf reiner
Nachweisbasis beruhende Außenprovision erhebliches Konfliktpotenzial
und sorgt in vielen Fällen für unklare Verhältnisse. Im besten Fall
erhält der Makler im Auftragsverhältnis mit dem verkaufenden
Auftraggeber, für den er den höchsten Preis bei maximaler
Transaktionssicherheit und Schnelligkeit erzielen soll, eine
Innenprovision. Ist dies nicht der Fall, spricht man von einer
Außenprovision, die vom Käufer bezahlt wird. Konflikte im
Zusammenspiel zwischen Kaufpreis, Honorar und transparenter
Interessenvertretung sind dann angelegt. Hinzu kommt, dass die
Ausweitung des Bestellerprinzips der ordnungspolitischen Fairness
folgt, nach der der Hauptempfänger einer Leistung diese auch bezahlt.

Die Provisionsverteilung bei Verkäufen an Verbraucher wird derzeit
darüber hinaus regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine
ausgewogene, die freien Marktkräfte nicht außer Acht lassende und
bundeseinheitliche Regelung könnte helfen, Leistungen transparenter
und damit vergleichbarer zu machen. Die von der Bundesregierung
angestrebte Reform wäre ein weiterer Schritt zur Professionalisierung
der Maklerbranche, mit einem einheitlichen Leistungsbild, klaren
Verantwortlichkeiten und hohen ethischen und professionellen
Standards. Nicht ohne Grund definieren sich alle ernst zu nehmenden
Immobilienberater über transparente Qualitätsmerkmale der
Beratungsprozesse und eine bestmögliche Qualifizierung der Berater.
Wie dies in allen anderen Beratungsdisziplinen ebenfalls üblich ist.
Verbunden mit beachtlichen Investitionen in Marktresearch, die
Ausbildung und das Knowhow der Experten.

Es ist denn auch kein Geheimnis, dass das Ansehen der
Immobilienberatung in Deutschland im Gegensatz zu den
angelsächsischen Ländern noch immer vergleichsweise gering ist. Die
Einführung des Bestellerprinzips könnte helfen, die
Professionalisierung, Transparenz und letztlich die Wertschätzung zu
steigern.



Pressekontakt:
Dorothea Koch, Tel. 069 2003 1007, dorothea.koch@eu.jll.com

Original-Content von: Jones Lang LaSalle SE (JLL), übermittelt durch news aktuell


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