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Rückenwind auf dem Weg ins Eigenheim / Bausparer können sich bis Jahresende die volle Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sichern

Geschrieben am 19-11-2018

München (ots) - Zuschüsse vom Staat lohnen sich gerade im Zinstief
besonders. Bausparer können die Förderung nutzen, um für ein
Eigenheim zu sparen oder bei der Finanzierung schneller schuldenfrei
zu werden. Wohnriester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage
können bis 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2018
gesichert werden, erklärt die LBS Bayern.

Die Wohnriester-Förderung

Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will,
kann vom Riester-Bausparen profitieren. Ab dem Beitragsjahr 2018
erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom
Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008
Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Diese
Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier
Prozent seines sozialversicherungspflichtigen
Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal
jedoch 2100 Euro inklusive Zulagen.

Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter
eingereicht wird. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis
31. Dezember 2018 kann also die Zulage für das Jahr 2016 beantragt
werden. Wird ein Dauerzulagenantrag gestellt, gilt dieser unbegrenzt
und es muss nicht jedes Jahr aufs Neue ein Formular ausgefüllt
werden. Ändern sich die Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein
Kind geboren wird, ist allerdings ein neuer Antrag fällig. Für junge
Riester-Bausparer unter 25 Jahren gibt es außerdem 200 Euro extra.
Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das erste
Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben.
Um den Starter-Bonus voll auszuschöpfen, ist es erforderlich, auch
die vollen vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des
Vertragsabschlusses einzuzahlen.

Neben den Riester-Zulagen vom Staat, die zu mehr Eigenkapital
führen und bei einer Wohnbaufinanzierung die Tilgung beschleunigen
und so Zinsen sparen, können Riester-Bausparer auch Steuervorteile
nutzen, erklärt die LBS Bayern. Denn die eigenen Raten können ebenso
wie die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung
für das entsprechende Jahr geltend gemacht werden. Im Rahmen einer
sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt automatisch
bei der Bearbeitung der Steuererklärung, ob dies für den
Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt.
Das geförderte Kapital und die geförderten Tilgungsleistungen
inklusive der Zulagen müssen zwar ab dem Beginn der Auszahlungsphase
versteuert werden. Doch das zahlt sich aus. Denn in der Regel liegt
der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und
dafür fällt die Belastung durch die Miete komplett weg.

Die Wohnungsbauprämie

Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu
versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200
Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31.
Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf
einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr
- also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete).
Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur,
wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also
für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum - nach
Zuteilung - verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht
der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das
gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen, erklärt
die LBS Bayern. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur
einmal in Anspruch nehmen. Zu Beginn jedes Jahres erhalten Kunden der
LBS Bayern automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr. Dieser
Prämienantrag ist ausgefüllt und unterschrieben bei der Bausparkasse
einzureichen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre
rückwirkend beantragt werden. Das heißt: Bis 31. Dezember 2018 kann
die WoP für das Jahr 2016 gesichert werden.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum
Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent
Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche
Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind
maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss
dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das
Bausparkonto überweisen lässt, rät die LBS Bayern. Das zu
versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800
Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um
die Zulage für 2017 mitnehmen zu können: Die entsprechenden
Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag
eingegangen sein. Für die Beantragung der Zulage war es früher
erforderlich, in der Steuererklärung die Anlage VL auszufüllen und
eine entsprechende Bescheinigung beizulegen. Inzwischen wurde dieser
Vorgang mit einer elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung
vereinfacht. Diese wird voraussichtlich im Februar 2019 für die im
Jahr 2018 angelegten vL direkt von der LBS Bayern elektronisch an die
Finanzverwaltung übermittelt. Voraussetzung für die künftige
Gewährung der Arbeitnehmersparzulage ist, dass der Kunde der dafür
notwendigen Datenübermittlung zugestimmt hat und die für die
Übermittlung notwendige Steuer-ID vorliegt.



Pressekontakt:
LBS Bayern
Dominik Müller / Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 - 62 23
E-Mail: presse@lbs-bayern.de

Original-Content von: LBS Bayerische Landesbausparkasse, übermittelt durch news aktuell


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