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Luftverkehrsteuer: Wettbewerbsnachteil für deutsche Fluggesellschaften und Flughäfen wird weiter verschärft

Geschrieben am 22-11-2018

Berlin (ots) -

Die wettbewerbsverzerrende und investitionshemmende Wirkung der
Luftverkehrsteuer setzt sich ungebremst fort - und die Belastung für
die deutsche Luftfahrt steigt sogar noch weiter an. Das ist der
zentrale Befund des "5. Evaluierungsberichts zur Luftverkehrsteuer in
Deutschland", den der Bundesverband der Deutschen
Luftverkehrswirtschaft (BDL) heute vorgestellt hat.

Anlässlich der neuen Ergebnisse sagte BDL-Präsident Prof.
Klaus-Dieter Scheurle: "Der nationale Alleingang bei der
Luftverkehrsteuer verschlechtert in gravierender Weise die
Wettbewerbsposition unserer Fluggesellschaften und Flughäfen.
Gleichzeitig entzieht sie unseren Unternehmen die Finanzkraft für
Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Lärmschutz und Kundenservice.
Wir appellieren an die Koalition, ihre Zusage aus dem
Koalitionsvertrag einzulösen, die Fluggesellschaften und Flughäfen
von einseitigen nationalen Kosten zu entlasten."

Die Luftverkehrsteuer wurde im Jahr 2010 in einer angespannten
Haushaltslage beschlossen, um zusätzliche Einnahmen für den
Bundeshaushalt in Höhe von 1 Milliarde Euro zu generieren. Die Steuer
trifft überproportional die deutschen Fluggesellschaften, denn diese
machen den Hauptteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen
Flughäfen: Vier deutsche Luftfahrtunternehmen haben 2017 mehr als die
Hälfte der gesamten Steuerlast getragen, der Rest verteilte sich auf
über 100 andere, insbesondere ausländische Fluggesellschaften.
Wettbewerber aus dem Ausland sind von der Steuer also nur marginal
betroffen, denn sie machen nur einen Bruchteil ihres Geschäfts mit
Abflügen ab deutschen Flughäfen.

Der Evaluierungsbericht zeigt die negativen Folgen dieser
anhaltenden Wettbewerbsverzerrung zulasten deutscher
Fluggesellschaften und Flughäfen:

- Luftverkehrswachstum: Die Zahlen zeigen, dass Deutschland im
europäischen Vergleich seit Jahren gemeinsam mit Österreich das
Schlusslicht beim Wachstum bildet. Luftverkehrsmärkte, in denen es
keine Ticketsteuern gibt oder in denen diese abgebaut wurden, wachsen
hingegen besonders stark, zum Beispiel in den Niederlanden.
Österreich hat mit der Halbierung seiner Ticketsteuer reagiert,
Deutschland nicht.

- Abwanderung: Beim Vergleich der Verkehrsentwicklung an der
westlichen Staatsgrenze zeigt sich, dass viele Passagiere ins nahe
Ausland ausweichen und damit Verkehre zulasten der deutschen
Flughäfen ins Ausland verlagert werden. Seit Einführung der
Luftverkehrsteuer sind die Flughäfen im grenznahen Ausland um 81
Prozent gewachsen, die grenznahen Flughäfen in Deutschland hingegen
um gerade einmal 14 Prozent. Auch bei den deutschen
Drehkreuzflughäfen lassen sich Abwanderungseffekte feststellen, da
sich Umsteigeverkehre ebenfalls hin zu Wettbewerbern im europäischen
Ausland verlagern.

- Marktanteile: Die deutschen Fluggesellschaften haben an den
heimischen Flughäfen deutliche Marktanteilsverluste hinnehmen müssen:
Vor Einführung der Luftverkehrsteuer lag der Marktanteil der
deutschen Unternehmen bei 62,4 Prozent, im Jahr 2017 lag er nur noch
bei 55,0 Prozent - ein Minus von mehr als 7 Prozentpunkten.

- Investitionskraft: Bis Ende 2017 haben die deutschen
Fluggesellschaften 3,8 Milliarden Euro Luftverkehrsteuer an den
Fiskus abführen müssen. Das hat ihnen die Finanzkraft für weitere
Investitionen in ihre Flotten entzogen - etwa für 45 Flugzeuge des
besonders leisen und energieeffizienten Typs A320neo.

Mit der neuesten Verordnung zur Festsetzung der Steuersätze für
das Jahr 2019 wird ein erneuter Anstieg des Steueraufkommens aus der
Luftverkehrsteuer festgelegt. Dies widerspricht dem Willen des
Gesetzgebers, den Zielwert der Luftverkehrsteuer bei 1 Milliarde Euro
zu definieren. Im Gesetzgebungsprozess wurde dokumentiert, dass die
Gesamtbelastung der Branche aus der Luftverkehrsteuer und aus dem
EU-Emissionshandel diesen Betrag nicht übersteigen soll und dass die
Steuersätze daher jährlich angepasst werden sollen. Im Bundeshaushalt
2019, der am Freitag im Bundestag zur Abstimmung steht, sind
allerdings Einnahmeerwartungen allein aus der Luftverkehrsteuer in
Höhe von 1,215 Milliarden Euro eingestellt - also eine Mehrbelastung
von 215 Millionen Euro.

Dazu BDL-Präsident Prof. Scheurle: "Wenn die
wettbewerbsverzerrende Luftverkehrsteuer schon nicht abgeschafft
wird, dann sollte die Steuerbelastung zumindest nicht schleichend
weiter erhöht werden. Die beabsichtigte Ausweitung des
Steueraufkommens geht vor allem zulasten der deutschen Unternehmen -
das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Fluggesellschaften und
Flughäfen und gefährdet Arbeitsplätze in Deutschland."

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde
2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen
Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind
Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere
Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen
beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche
Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200
Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren
im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.



Pressekontakt:
Ivo Rzegotta
Leiter Strategie und Kommunikation
E-Mail: ivo.rzegotta@bdl.aero
Telefon: 030-52 00 77-165
Mobil: 0172-37 29 072

Original-Content von: BDL, übermittelt durch news aktuell


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