Zahl der registrierten Schutzsuchenden im Jahr 2017 um 5 % gegenüber Vorjahr gestiegen
Geschrieben am 23-11-2018 |
Wiesbaden (ots) - Am 31.12.2017 waren 1,7 Millionen Schutzsuchende
im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR
registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr um
83 000 (+5 %). Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die
sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in
Deutschland aufhalten. Rund die Hälfte von ihnen wurde in den Jahren
2015 und 2016 erstmals registriert (53 %).
Weniger Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus
Zu den registrierten Schutzsuchenden zählten nach Angaben des AZR
zum Jahresende 2017 rund 349 000 Schutzsuchende mit offenem
Schutzstatus, über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig
entschieden worden war. Das waren 226 000 weniger als Ende 2016
(-39 %). Ihr Anteil an allen Schutzsuchenden ging damit von 36 % auf
21 % zurück. Zum Jahresende 2017 stammten die meisten von ihnen aus
Afghanistan (84 000), dem Irak (38 000) und Syrien (28 000). Die
Abarbeitung anhängiger Asylverfahren und die rückläufige Zahl neuer
Asylanträge haben vor allem zu einer deutlich geringeren Anzahl
syrischer Schutzsuchender mit offenem Schutzstatus geführt (-71 %).
Den größten Zuwachs an Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus
verzeichnete das AZR bei türkischen Staatsangehörigen, deren Zahl von
7 500 am Jahresende 2016 auf rund 10 400 am 31.12.2017 stieg.
Zahl der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus gestiegen
Rund 1,2 Millionen Schutzsuchende verfügten 2017 über einen
anerkannten Schutzstatus und damit über einen humanitären
Aufenthaltstitel. Das waren 287 000 mehr als im Vorjahr (+33 %). Ihr
Anteil an allen Schutzsuchenden stieg von 54 % auf 69 %. Rund 61 %
der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus sind
Staatsangehörige aus Syrien (476 000), dem Irak (127 000) oder
Afghanistan (105 000). Der Schutzstatus von anerkannt Schutzsuchenden
war zumeist zeitlich befristet (77 %). Auch 2017 war die
Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention weiterhin der
häufigste Schutztitel unter den anerkannt Schutzsuchenden (44 %).
Allerdings stieg der Anteil subsidiär Schutzberechtigter von 10 %
Ende 2016 auf 17 % Ende 2017.
Mehr abgelehnte Schutzsuchende
178 000 Schutzsuchende waren nach einem negativen Bescheid im
Asylverfahren mit abgelehntem Schutzstatus registriert. Das waren
23 000 mehr als Ende 2016 (+15 %). Ihr Anteil an allen
Schutzsuchenden stieg damit von 10 % auf 11 %. Bei der großen
Mehrheit der abgelehnt Schutzsuchenden war die Abschiebung durch eine
Duldung vorübergehend ausgesetzt (78 %). Abgelehnte Schutzsuchende
kamen zumeist aus Afghanistan (16 000), Serbien (14 000) und Albanien
(12 000). Die Zahl der abgelehnten Schutzsuchenden aus Westafrika hat
sich gegenüber 2016 beinahe verdoppelt (+98 %). Aus Europa kamen
hingegen weniger Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus. Dies
ist vor allem auf einen Rückgang bei Staatsangehörigen der
Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina (-22 %), Albanien (-20 %),
Serbien (-20 %), Kosovo (-16 %), Mazedonien (-18 %) und Montenegro
(-12 %) zurückzuführen.
Methodische Hinweise
Als Schutzsuchende werden Ausländerinnen und Ausländer bezeichnet,
die sich nach Angaben des AZR aus humanitären Gründen in Deutschland
aufhalten. Zu ihnen zählen Personen, a) die sich zur Durchführung
eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit
offenem Schutzstatus), b) denen ein befristeter oder unbefristeter
Schutzstatus anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem
Schutzstatus), c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren in
Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).
Bei der Interpretation der vorliegenden Zahlen zu Schutzsuchenden
sind die Unterschiede zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge zu beachten. Grundlegend für die Abgrenzung beider
Statistiken sind zum einen definitorische Unterschiede und zum
anderen die Unterscheidung zwischen Auswertungen bezogen auf einen
Stichtag (Bestandsgröße) und der auf einen Zeitraum bezogenen
Darstellung von Entscheidungen im Asylverfahren (Flussgröße) sowie
zeitliche Diskrepanzen zwischen diesen Entscheidungen und der
Erfassung der daraus resultierenden Aufenthaltstitel im AZR. Weitere
Informationen finden Sie in unseren FAQs.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte:
Migration und Integration,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 43 65,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
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Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
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