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Asbest sicher entsorgen: Was Hausbesitzer wissen sollten - Kostenloser Ratgeber als E-Book

Geschrieben am 23-11-2018

Mayen. (ots) - Fast ein viertel Jahrhundert nach dem Verbot von
Asbest ächzen noch Hunderttausende von Gebäuden unter Altlasten auf
dem Dach. Die mit asbesthaltigen Platten bis in die 90er Jahre
gedeckten Dächer werden gefährlich, wenn sie in die Jahre kommen -
verwittern, bröseln oder bersten. Viele Hausbesitzer zögern trotz
sichtbarer Risiken mit einer Sanierung, die unter Schutzmaßnahmen
stattfinden muss - aber einfacher, günstiger und schneller ist als
viele denken. Normale Einfamilienhäuser lassen sich mit dem neuen
Rathscheck Schieferdach-System in der Regel innerhalb von zwei Wochen
vom Sorgenkind zum Schmuckstück verwandeln. Gefährliche Dachplatten
werden dabei durch 100 Prozent Natur ersetzt - und weder Hausbewohner
noch Nachbarn müssen bei einer fachgerechten Sanierung mit
Gesundheitsgefahren rechnen. Die Neueindeckung erfolgt nahezu ohne
Lärmbelästigung, da die Dachsteine vorgefertigt geliefert und nur
noch in einem neuen Schienensystem fixiert werden. Infos und ein
kostenloser Bauherren-Ratgeber zum Thema "Risiko Asbest" unter
www.schiefer.de, Bauherrenberatung bei Rathscheck Schiefer, Tel.
02651 955110.

Checkliste für Hausbesitzer

Viele Hausbesitzer sind unsicher: Leben sie wirklich unter einem
Asbest-Dach? Ab wann wird es gefährlich? Wie saniere ich richtig?
Eine Checkliste mit den wichtigsten Antworten.

1) Natur oder Kunstprodukt: Asbesthaltige Faserzementplatten
wurden den bekannten Steinen aus Naturschiefer in Form und Farbe
nachempfunden. Heute erkennt man in die Jahre gekommene
Asbestzementdächer an der verblassten Farbe und häufig an einer
starken Verwitterung.

2) Baujahr bestimmen: Wenn das Gebäude zwischen 1900 und 1993
errichtet wurde, besteht Gefahr, dass Asbest eingesetzt wurde.
Besonders in den Jahren zwischen 1950 und 1993 kamen auf dem Dach
Asbestplatten zum Einsatz, die im Westen wie Osten Deutschlands unter
verschiedenen Markennamen bekannt waren.

3) Gefahr erkennen: Als gesundheitsgefährdend gilt ein Asbestdach,
wenn sich durch Beschädigung oder Verwitterung feinste Fasern aus den
Platten lösen. Zwar dürfen einzelne beschädigte Platten ausgetauscht
werden - Fachleute und Gesundheitsexperten empfehlen aber eine
Komplettsanierung, wenn der Alterungsprozess weit fortgeschritten
ist.

4) Profis fragen: Eine Asbestsanierung auf dem Dach muss man
geschulten Fachleuten überlassen. Für Abriss und Entsorgung gelten
strenge Vorschriften, da asbesthaltiges Material nur unter bestimmten
Schutzvorkehrungen entfernt werden darf.

5) Fördermöglichkeiten nutzen: Neben dem Finanzamt, das die
Rechnungen bei einer konkreten Gesundheitsgefährdung als
außergewöhnliche Belastung (§ 33, Einkommensteuergesetz und
BFH-Urteil VI R 47/10) anerkennen kann, helfen Bund, Länder und
Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen und zinsgünstigen
Darlehen. Wer seine Altlast beispielsweise mit Schiefer saniert
erhält im Rahmen eines bundesweiten Sanierungsprogrammes einen
zusätzlichen Bonus von Rathscheck Schiefer. (www.schiefer.de)



Pressekontakt:
Rathscheck Schiefer, Dirk Ackermann, Tel. 02651 955-0 und Uwe
Schöllkopf, Tel. 02631 9996-0. Fotos und weitere Texte zu den Themen
Schiefer, Neubau und Sanierung unter www.bautipp.net

Original-Content von: Rathscheck Schiefer, übermittelt durch news aktuell


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