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Gründer stemmen sich gegen Liquidation der envion AG - Kantonsgericht Zug urteilt auf Grundlage unwahrer Angaben von Verwaltungsratspräsident Matthias Woestmann

Geschrieben am 26-11-2018

Berlin (ots) - Nach Informationen der Trado GmbH zirkuliert
derzeit ein interessierter Kreis aus dem Umfeld der envion AG einen
nichtöffentlichen Entscheid des Kantonsgerichtes Zug (Schweiz) vom
14.11.2018 über die Liquidation der envion AG. Laut diesem Entscheid
solle die envion AG liquidiert werden, weil der
Verwaltungsratspräsident der envion AG, Matthias Woestmann einen
Organmangel nicht behoben und eine gesetzlich vorgeschriebene
Revisionsstelle (Wirtschaftsprüfer) trotz vorgegebener
Fristverlängerung nicht eingesetzt hatte. Der Entscheid des
Kantonsgerichtes basiert dabei auf falsch vorgetragenen Informationen
des Verwaltungsrates der envion AG, Matthias Woestmann, der die
Liquidation des Unternehmens anstrebt und schon in anderen Belangen
wie bei der Tokenerstellung Falschinformationen zum Schaden der
Gesellschaft verbreitete. Der falsche Vortrag, auf dem das Urteil
basiert, wird nun bei der FINMA und dem Kantonsgericht
richtiggestellt.

Michael Luckow, der das Gründungsteam der envion AG im Streit
gegen Verwaltungsrat Woestmann vertritt: "Wir werden uns weiterhin
mit allen Mitteln gegen eine Liquidation der envion AG stemmen. Wir
wollen keine Liquidation. Wir haben alles dafür getan, um eine
Liquidation zu verhindern. Eine Liquidation wäre das Werk und das
Ziel von Matthias Woestmann, der davon zum Schaden der Investoren
profitieren könnte."

Zum Sachverhalt: Die envion AG unter Verwaltungsratspräsident
Matthias Woestmann leidet bereits von Anfang an unter einem
sogenannten Organmangel. Schweizer Gesetze schreiben vor, dass eine
Aktiengesellschaft wie die envion AG, die gewisse Schwellenwerte
erreicht, zwingend über eine Revisionsstelle (Wirtschaftsprüfer)
verfügen muss. Bereits schon während des ICO der envion AG hätte von
Verwaltungsrat Woestmann eine solche Revisionsstelle eingesetzt
werden müssen, was dieser aber nach eigenen Worten "vergessen" hatte.
Später begründete Woestmann den so herbeigeführten Organmangel mit
wechselnden Begründungen, zuletzt damit, dass er angeblich keinen
Wirtschaftsprüfer fände, weil die Trado GmbH, die an der Vorbereitung
des ICO der envion-AG beteiligt war, die zur Revision notwendigen
Daten nicht liefere. Woestmann hatte es trotz Aufforderung der
Gründer unterlassen, diese in die Gespräche mit den zur Verfügung
stehenden Auditor-Firmen einzubinden, um mit ihnen zusammen einen
Auditing-Prozess zu erarbeiten.

Durch den putschartigen Ausschluss der Gründer als ehemalige
Mehrheitseigner über eine von Woestmann inszenierte und vom
Landgericht Berlin als unrechtmäßig empfundene Kapitalerhöhung, war
es den Gründern nicht mehr möglich, direkt mit den Revisoren von BDO
direkt in Verbindung zu treten, um die notwendigen und zu liefernden
Daten abzusprechen.

Tatsächlich aber hat Woestmann von der Trado GmbH die von ihm
angefragten Informationen erhalten, die den gesamten wirtschaftlichen
Gehalt des ICO reflektieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
aufgrund der Vielzahl der Daten im Zusammenhang des ICO es keineswegs
klar ist, welcher Detaillierungsgrad z.B. bezogen auf die Investoren
für die Wirtschaftsprüfer gewünscht war. Die aggregierten Daten zu
dem ICO hat die Trado GmbH jedenfalls bereits im Januar/Februar 2018
an Woestmann übermittelt. Inwieweit Woestmann dann diese an die
Wirtschaftsprüfer weitergeleitet hat, ist nicht bekannt. Zu keinem
Zeitpunkt ist die Trado GmbH von Woestmann darüber informiert worden,
dass den Wirtschaftsprüfern relevante Informationen fehlen.
Insbesondere hat Woestmann zu keinem Zeitpunkt die Wirtschaftsprüfer
direkt mit der Trado GmbH in Verbindung gebracht, um dies zu klären.
Dies wäre unter derartigen Umständen der normale Vorgang gewesen. Die
Tatsache, dass Woestmann dies unterlassen hat, lässt nur den Schluss
zu, dass dies Absicht war, um eine zufriedenstellende Klärung zu
verhindern.

Erst nachdem die schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine
Untersuchung eröffnete, die Anwaltskanzlei GHR mit der Untersuchung
der envion AG betraute und damit Verwaltungsratspräsident Woestmann
"entmachtete", war es der Trado GmbH möglich, sich über den
Detaillierungsgrad der Daten mit den Anwälten auszutauschen. Diese
angeforderten zusätzlichen Informationen lieferte die Trado GmbH dann
auch in vollem Umfang. Unklar ist bis heute, ob die vom
Untersuchungsbeauftragten der GHR angefragte Datenauswertung
ausreichend für einen Auditor waren. Jedenfalls wurde die Trado GmbH
oder Michael Luckow bis heute nicht in die Gespräche mit Auditoren
einbezogen.

So basiert die Begründung des Kantonsgerichtes Zug alleine auf den
Informationen von Matthias Woestmann, der nach wie vor behauptet,
dass die Trado GmbH die Informationen nicht geliefert habe. Die
Darstellung des Sachverhaltes in dem Urteil des Kantonsgerichtes ist
deshalb falsch und beruht ersichtlich auf dem falschen Sachvortrag
von Woestmann. Zutreffend ist, dass die Trado GmbH die relevanten
abgefragten Informationen, zuletzt an die von der FINMA eingesetzten
Anwälte der GHR, nachweislich geliefert hat.

Envion Gründer Michael Luckow: "Der Entscheid des
Kantonalgerichtes Zug ist letztendlich das Endresultat von Woestmanns
lang gehegtem Masterplan nach Liquidation der envion AG. Seine
Vorstellung ist, dass Investoren ihre Kryptowährungen ETH und Bitcoin
zurückerhalten, aber aufgrund deren Preisverfalls dann freie Mittel
in der envion AG für ihn persönlich zur Verfügung stehen. Wir werden
unsererseits weiterhin die Liquidation mit allen Mitteln abwehren, da
unser Konzept mit den Mobile Mining Units (MMUs) nach wie vor
funktionieren würde. Das wurde auch so von den von der FINMA
eingesetzten Anwälten der Kanzlei GHR gesehen."

Der Zürcher Tages-Anzeiger hat in seiner Ausgabe vom 27.10.2018
enthüllt, welche Pläne Woestmann tatsächlich mit einer Liquidation
der envion AG verfolgt. Laut Zeitungsbericht bat Woestmann den
Gründern um Michael Luckow an, "die envion AG aufzulösen und den
Investoren ihr Geld in Kryptowährungen zurückzuzahlen." Die Kurse der
Kryptowährungen sind seit Jahresbeginn stark eingebrochen. Der größte
Teil des rund 100 Mio US-Dollar starken Kapitals der Anleger ist laut
"Tages-Anzeiger" bei der envion AG in stabile Dollars angelegt
worden. "Wird nun das Geld zum tieferen Kurs in Kryptowährungen an
die Investoren zurückerstattet, bliebe ein zweistelliger
Millionenbetrag zurück", schreibt die Zeitung. Dieser Vorschlag von
Woestmann wurde von Michael Luckow rundweg als "moralisch
verwerflich" abgelehnt. Auch brachte Michael Luckow dieses Vorhaben
Woestmanns an die Öffentlichkeit, um dessen Pläne zu durchkreuzen.

Die Gründer der envion AG sind davon überzeugt, dass eine
Liquidation der envion AG letztendlich alle Beteiligten zu Verlierern
machen würde, allen voran die Investoren. Michael Luckow: "Sollte
eine Liquidation trotz all unserer Versuche unabwendbar sein, so
fordern wir Gründer, dass alle in der envion AG verbliebenen Gelder
restlos an die Tokenholder ausgeschüttet werden."

Mitgründer Michael Luckow erinnert an die Ursprünge der Krise um
die envion AG: "Alles begann damit, dass Matthias Woestmann gegenüber
uns Gründern vertragsbrüchig wurde und eine vom Landgericht Berlin
als unrechtmäßig umschriebene Kapitalerhöhung hinter unserem Rücken
durchführte, um die Herrschaft des Unternehmens an sich zu reissen.
Von einem Tag auf den anderen hat er damit das Unternehmen den hart
arbeitenden Gründern und einem großen Team geraubt. Das Projekt der
envion AG, an das so viele Investoren geglaubt haben, stand somit von
einem Tag auf den anderen still".

Zur Trado GmbH: In der Trado GmbH bündeln sich die Interessen der
Gründer der envion AG. Die Anteile der Gründer wurden vom
Verwaltungsratspräsident der envion AG, Matthias Woestmann, über eine
unrechtmäßige Kapitalerhöhung von 81 Prozent auf 33 Prozent
zusammengeschmolzen. Somit waren die Gründer nicht mehr in der Lage
auf die Geschicke ihres Unternehmens Einfluss zu nehmen. Stattdessen
trat mit der Sycamore GmbH plötzlich ein neuer Hauptaktionär aus dem
Hintergrund auf. Hinter der Sycamore GmbH verbergen sich die Berliner
Anwälte Thomas van Aubel, einem Freund von Matthias Woestmann, sowie
Jutta Freifrau von Falkenhausen, der Ehefrau von Thomas van Aubel.
Diese unrechtmäßige Kapitalerhöhung ist Gegenstand einer juristischen
Auseinandersetzung in Berlin.



Pressekontakt:
NAÏMA SLS GmbH
- Uwe Wolff -
Phone: +49 30 2404 8290
Email: uwe.wolff@naima-media.de

Original-Content von: NAIMA Strategic Legal Services GmbH, übermittelt durch news aktuell


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