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Die meisten Eltern erhalten zu wenig Elterngeld (FOTO)

Geschrieben am 27-11-2018

Berlin (ots) -

In einer Auswertung von 1.200 Elterngeldanträgen aus dem Jahr 2018
zeigte sich, dass weit über die Hälfte aller Elterngeldanträge
fehlerhaft sind und die betroffenen Familien in Folge dessen weniger
Elterngeld erhalten, als ihnen gesetzlich zusteht. Vor allem
Verständnisprobleme und Unsicherheiten beim Thema Elterngeld
schmälern die Leistungen. Erst an dritter Stelle stehen Formfehler,
die häufig zu Verzögerungen der Zahlungen führen. Das fand das Portal
https://www.elterngeld.de heraus, das die zur Nachkontrolle
eingereichten Anträge analysierte.

Die fünf häufigsten Fehler sind:

1. Die Väter nehmen ihren Anspruch nicht wahr

Immer mehr Väter nehmen eine Auszeit, doch häufig nehmen sie
einfach nach der Geburt mehrere Wochen Urlaub und gehen dann wieder
arbeiten. Urlaub ist keine Elternzeit und dann wird auch kein
Elterngeld gezahlt. Damit verpassen diese Väter die Chance auf die
staatliche Leistung.

2. Zu spät die Steuerklasse gewechselt

Beliebt ist der Steuerklassen-Trick für mehr Elterngeld, bei dem
die Steuerklasse vor der Geburt gewechselt wird, um ein höheres
Netto-Gehalt zu erzielen. Der Antrag auf den Wechsel in die
Steuerklasse III muss spätestens sieben Monate vor Beginn des
Mutterschutzes gestellt werden. Genau hier machen die meisten einen
Fehler: Der Wechsel findet zu spät statt. Eine Ausklammerung der
Mutterschutzmonate für ein längeres Zeitfenster ist seit Januar 2018
nicht mehr möglich. Daher lohnt sich der Wechsel nur direkt zu Beginn
der Schwangerschaft.

3. Urlaub in der Elternzeit genommen

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Wer in der Elternzeit
Urlaub nimmt, befindet sich jedoch in einem Arbeitsverhältnis. Warum
einige Eltern in der Elternzeit Urlaub nehmen, ist unklar, der Fehler
wird jedoch regelmäßig wieder gemacht und führt dazu, dass die
Elterngeldstelle kein Elterngeld zahlen muss. Es gibt dann nicht
einmal den Mindestsatz von 300 Euro. Der Resturlaub sollte daher
unbedingt erst nach der Elternzeit genommen werden.

4. Bedingungen für den Partnerschaftsbonus nicht erfüllen

Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist, dass beide Partner
vier Monate in Folge 20 bis 30 Stunden pro Woche in Teilzeit
arbeiten. Erfüllt nur einer der beiden Partner diese Voraussetzungen
in einem Monat nicht, muss das Elterngeld für beide Elternteile über
die vier Monate komplett zurückgezahlt werden. Bei Antragstellung
müssen sich Eltern zwingend über die Konsequenzen im Klaren sein,
wenn sie den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen möchten.

5. Basiselterngeld und Zuverdienst

Wer Basiselterngeld bezieht und im Bezugszeitraum in Teilzeit
arbeitet, muss dies auf sein Elterngeld anrechnen lassen. Sinnvoller
ist es in fast allen Fällen, Elterngeld Plus zu wählen. Hier wird das
Gehalt erst angerechnet, sofern es 50% des Gehalts vor der Geburt (im
Bemessungszeitraum des Elterngeldes) übersteigt.

Über die Auswertungen: Ausgewertet wurden im Zeitraum 01.07. bis
31.10.2018 1.200 Elterngeldanträge, die Kunden des Portals
elterngeld.de im Rahmen einer Elterngeldberatung einsendeten. Diese
Anträge wurden dabei auf Form- und Inhaltsfehler geprüft und
kategorisiert. Bei 53% der Anträge ließen sich inhaltliche Fehler
feststellen, 27% der Kunden beantragten zu wenig Elterngeld und 5%
wiesen Formfehler auf. Insgesamt wiesen damit 85% aller Anträge
Mängel auf.



Pressekontakt:
Patrick Konrad
fabulabs GmbH
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
Telefon: 030-98315959
Email: patrick@fabulabs.de

Original-Content von: fabulabs GmbH, übermittelt durch news aktuell


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