MK-Kliniken AG triumphieren gegen RTL und "Team Wallraff" - Während Klinikkonzern Helios vor dem OLG Hamburg eine herbe Niederlage einstecken musste, bleiben die MK-Kliniken AG weiterhin siegreich
Geschrieben am 27-11-2018 |
Hamburg (ots) - Während der Klinikkonzern Helios in der
juristischen Abwehrschlacht gegen RTL seine neuen Wunden lecken muss,
bleiben die MK-Kliniken AG weiterhin gegen den Kölner Privatsender
auf der Siegerstraße. Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine Klage
des Klinikkonzerns Helios wegen einer "Team Wallraff"
Berichterstattung mit einem heutigen Urteil abgewiesen (AZ 7 U
100/17). Der Klinikkonzern hatte geklagt, weil heimlich Bild- und
Tonaufnahmen gemacht wurden. Im Gegensatz zu Helios kann die
Hamburger MK-Kliniken AG in ähnlich gelagerten Fällen gegen RTL
allerdings Erfolge verzeichnen: Auch hier wurden heimlich
Pflegeeinrichtungen ausgespäht und anschließend in einseitiger sowie
zum Teil manipulativer und schlicht falscher Berichterstattung
verrissen . Daraufhin klagten die MK-Kliniken AG. Alle vier Berichte,
die RTL in seinen Formaten "Team Wallraff" oder RTL Extra"
ausgestrahlt hatte, dürfen so wie gesendet wegen verschiedener
Einzelverbote nicht mehr weiterverbreitet werden. In zwei Fällen
wurde RTL dem Grunde nach sogar zu Schadensersatz gegenüber den
MK-Kliniken verurteilt. In einem Fall muss RTL eine Richtigstellung
veröffentlichen. Einer der Fälle ist mit einem Urteil des BGH bereits
rechtskräftig.
Erst Anfang November 2018 konnte die MK-Kliniken AG im Streit
gegen RTL und dessen "Team Wallraff" einen weiteren juristischen
Erfolg gegen den Kölner Sender verbuchen: Das LG Hamburg verurteilte
RTL Television und RTL Interactive wegen der Berichterstattung von
"Team Wallraff" dem Grunde nach zu Schadensersatz (AZ: 324 O 553 /
17). Außerdem muss der Sender in seiner nächsten "Team
Wallraff"-Sendung eine Richtigstellung veröffentlichen. Es ist
bereits der vierte gegen die MK-Kliniken AG gerichtete und von RTL
unter "Team Wallraff" oder "RTL Extra" verbreitete Beitrag, der zu
gerichtlichen Verboten führte. In zwei Fällen wurde festgestellt,
dass RTL zum Schadensersatz verpflichtet ist und der Sender zu einer
Richtigstellung verurteilt. Eine dieser Verurteilungen (zu
Unterlassung und Schadensersatzfeststellung) ist bereits
rechtskräftig, nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde der RTL
Television GmbH im Juni 2018 vom Bundesgerichthof zurückgewiesen
wurde.
Im Zuge einer in der deutschen Medienlandschaft einzigartigen
Kampagne gegen ein Unternehmen hatte der Kölner Privatsender die
MK-Kliniken AG gleich mehrmals angegriffen, nachdem sich dieser gegen
eine Berichterstattung gewehrt hatte. Für den Sender erschlich sich
erstmals im Mai 2014 die "Team Wallraff"-Reporterin Pia Osterhaus
widerrechtlich Zugang zu einer Einrichtung der MK-Kliniken AG. Mit
versteckter Kamera und Mikrophon machte die Reporterin heimlich
Aufnahmen von hilflosen, halbnackten Senioren, um sie dann verpixelt
in der "Team Wallraff"-Sendung zwischen Werbeblöcken einem
Millionenpublikum vorzuführen. Die MK-Kliniken AG wehrten sich
erfolgreich gegen diese Berichterstattung und ließ Teile davon
verbieten.
Die juristische Niederlage brachte Günter Wallraff und seinen
Sender RTL (Verbreiter solcher Qualitätssendungen wie: "Adam sucht
Eva", "Bauer sucht Frau", "Schwiegertochter gesucht", "Sylvies
Dessous Models") nicht zur Räson. Im Gegenteil: In drei weiteren
Attacken via "Team Wallraff" und "RTL Extra" griff der Sender mit
journalistisch unzulänglichen Beiträgen die MK-Kliniken AG erneut an.
Die Folge: drei weitere gerichtliche Verbote von jeweils mehrerern
Passagen dieser Sendungen. Nachdem unabhängige deutsche Gerichte dem
"Team Wallraff" im Falle der MK-Kliniken AG mit ihren Urteilen ein
Armutszeugnis ausgesellt haben, versucht der Kölner Privatsender die
juristischen Erfolge der MK-Kliniken AG kleinzureden und aus den
herben Niederlagen einen "Sieg" zu stricken. So feierte eine
Sprecherin von RTL es allen Ernstes als Erfolg für ihren Sender, dass
von 23 vor Gericht gerügten Punkten der des "Team Wallraff"-Berichtes
"nur noch 14 Punkte übrig geblieben" seien.
Derzeit stellt sich die rechtliche Gesamtsituation wie folgt dar:
- Im ersten Verfahren klagte die MK-Kliniken AG (damals noch
Marseille-Kliniken AG) wegen der Berichterstattung gegen den
Sender (2.11.2015). Das OLG Köln gestand im Urteil vom
16.11.2018 den MK-Kliniken auch Schadenersatz dem Grunde nach
zu. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen legte der
Kölner Sender Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (AZ VI ZR 500 /
17). Der BGH wies diese mit Beschluss vom 5.6.2018 zurück. Das
Urteil ist nun rechtskräftig. Das strafrechtliche Nachspiel
läuft noch.
- Im Sommer 2015 drang die als Praktikantin getarnte
RTL-Mitarbeiterin Düzen Tekkal in eine Einrichtung der
MK-Kliniken AG in Oldenburg ein. Im Einstweiligen
Verfügungsverfahren wurden wesentliche Teile dieses Berichtes
untersagt. Derzeit läuft die Beweisaufnahme im
Hauptsacheverfahren (AZ 324 O 449 / 15) vor dem LG Hamburg. Die
Reporterin Düzen Tekkal, die sich nach ihrem RTL-"Team
Wallraff"-Debakel nun als "Kriegsberichterstatterin"
präsentiert, wurde als Zeugin zur Beweisaufnahme geladen. Zum
letzten Termin erschien sie allerdings nicht. Das Gericht
verhängte gegen sie daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR
500,00.
- Im Dezember 2014 sendete die RTL-Reporterin Stefanie Albrecht in
der Sendung "RTL-Extra" einen Bericht über Einrichtungen der
MK-Kliniken AG, in dem, vereinfacht gesagt, unter anderem
behauptet wurde, dass die Senioren in einer Einrichtung der
MK-Kliniken AG nicht genug zu essen bekommen würden. Auch dieser
Beitrag hielt der gründlichen Prüfung durch das LG Hamburg nicht
stand, das die weitere Verbreitung einer ganzen Reihe von
Einzelvorwürfen zunächst im Einstweiligen Verfügungsverfahren
untersagte. Im Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg (AZ 324 O
172 / 2016) wurde der Sender zusätzlich zu Schadensersatz dem
Grunde nach und zur Richtigstellung einer falschen Behauptung
verurteilt. RTL ging dagegen vor dem OLG Hamburg in Berufung.
Ausgerechnet RTL-Reporterin Stefanie Albrecht, deren Bericht
laut Gerichtsurteil so wie gesendet nicht weiter verbreitet
werden darf, bekam eine Auszeichnung für eine Reportage über
"Fake News", die in der Sendung "RTL Extra" zu sehen war.
- In seiner vierten und bisher letzten Attacke des Senders gegen
die MK-Kliniken AG machte die RTL-"Team Wallraff"-Mitarbeiterin
Laura Stressow heimlich Film- und Tonaufnahmen in einer
Einrichtung der MK-Kliniken AG. Das LG Hamburg untersagte auch
diesen handwerklich schlecht gemachten Bericht in wesentlichen
Teilen. Zusätzlich verurteilte das Gericht RTL zu Schadensersatz
dem Grunde nach und zu einer Richtigstellung. (AZ 324 0 553 /
17). Auch dagegen wurde Berufung eingelegt.
Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Phone: +49 30 2404 8290
Email: uwe.wolff@naima-media.de
Original-Content von: Marseille-Kliniken AG, übermittelt durch news aktuell
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