Mittelbayerische Zeitung: Herzergreifend / Der Bundestag diskutiertüber Organspenden. Das neue Gesetz ermöglicht nicht nur lebensrettende Eingriffe - sondern auch tiefe Einschnitte in die Bürgerrechte
Geschrieben am 27-11-2018 |
Regensburg (ots) - Franz R. sehnt sich seit zwei Jahren nach einer
neuen Niere. Der 42-Jährige ist einer von knapp 10 000 Deutschen, die
bei Eurotransplant auf der Warteliste stehen. Nach der Statistik wird
es noch Jahre dauern, bevor er ein Spenderorgan erhält. Soll Franz R.
nicht bald sein neues Leben mit gesunder Niere beginnen dürfen? Keine
Frage: Ja! Aber: So einfach sind die Fragen nicht, die die
Bundestagsabgeordneten heute in Berlin verhandeln. Sie beraten nicht
nur über lebensrettende Eingriffe, sondern auch über recht brutale
Einschnitte in Persönlichkeitsrechte. Bis Juli 2019 soll das "Zweite
Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" gelten.
Hintergrund: In Deutschland fehlen Organspender. Es gibt also mehr
Menschen, die ein Fremdorgan brauchen, als Menschen, die ein
Eigenorgan geben möchten. Ein Missverhältnis, das laut Umfragen eine
Mehrheit von Bürgern schwer erträglich findet. Die Novelle von
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt in Kliniken an:
Transplantationsbeauftragte sollen mehr Zeit und mehr Kompetenzen
erhalten. Sie müssen, so das Konzept, künftig auf Intensivstationen
hinzugezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht
kommen, und dürfen uneingeschränkt Patientenakten "zur Auswertung des
Spenderpotenzials" studieren. Die Stiftung Patientenschutz warnt
bereits vor einem schweren Eingriff in Bürgerrechte. "Das Gesetz wird
Leben retten. Das sind wir den 10 000 Menschen schuldig, die auf ein
Spenderorgan warten", sagt Jens Spahn. Stimmt das? Sind wir es
Schwerkranken schuldig, dass wir uns als Sterbende auf verwertbares
Material checken lassen? Und: Wenn wir eine Spende schuldig sind -
handelt es sich dann noch um eine Spende oder nicht eher um eine
Zwangsabgabe? Der Gesundheitsminister will ja auf lange Sicht mehr:
Er wirbt für die Widerspruchslösung. Das bedeutet: Der Staat
gestattet, jedem Bürger, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat,
nach seinem Tod das Brauchbare zu entnehmen: Herz, Nieren, Leber,
Lunge und allerhand andere Körperteile. Wer schweigt, stimmt zu. Auch
dieser Begriff wackelt: Die Neuregelung bedeutet keine Lösung,
sondern nur eine Umbettung des Problems. Bürger, die bisher davon
ausgehen durften, sie würden selbst über ihren Körper entscheiden,
müssten sich künftig das Recht auf körperliche Unversehrtheit durch
aktiven Widerspruch erwerben. Viele Länder - etwa Spanien,
Österreich, Türkei - praktizieren die Widerspruchsregelung, mit
Erfolg: Die Spendequoten sind deutlich höher. Das Argument "Die
anderen machen es ja auch" bietet allerdings wenig Halt. Bei der
Besteuerung folgen wir Österreich keineswegs, obwohl viele Bürger
vermutlich jubeln würden, so wie viele Bürger recht sicher empört
protestieren würden, nähmen wir die Türkei beim Umgang mit
Meinungsfreiheit als Vorbild. Obwohl unsere Gesellschaft sonst
größten Wert auf Selbstbestimmung legt: In diesem Fall begrüßt die
Mehrheit - 58 Prozent - den Eingriff in ihre Rechte. Viele stimmen
also der Organspende zu, aber nur wenige besitzen den Ausweis. Aus
der Unwucht wird gefolgert, die meisten Bürger seien eben zu
inkonsequent, ein Heer von Tölpeln, das sich der Folgen seines
Handelns nicht bewusst ist. In der Tat: Viele Menschen neigen dazu,
das Thema Tod zu meiden. Auch wenn man das unmoralisch und
phlegmatisch nennen mag - diese Freiheit haben sie. Und zuletzt:
Eines von vier Dingen, die ich stets bei mir habe, ist der
Organspende-Ausweis. Organspende rettet Leben. Das Gesetz schenkt -
auch ohne Widerspruchslösung - bereits eine Fülle von Möglichkeiten,
die Bereitschaft zu einem Ja anzustacheln. Den Ausweis auszufüllen,
dauert übrigens nicht Jahre, wie die Wartezeit von Franz R., sondern
nicht länger als das Lesen dieses Beitrags.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
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