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Urteil: Mercedes-Bank muss Autokredit für Diesel rückabwickeln

Geschrieben am 29-11-2018

Düsseldorf (ots) - Dass sich der Widerruf von Autokrediten häufig
auch trotz einer Nutzungsentschädigung lohnt, zeigt ein aktuelles
Urteil des Landgerichts Stuttgart. Die mzs Rechtsanwälte erstritten
es für ihren Mandanten am 22.11.2018 (Aktenzeichen 25 O 119/18).

Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht konnte
durchsetzen, dass das Gericht den Widerruf des Darlehens als wirksam
bestätigte. "Unser Mandant kann als Folge des erfolgreichen
Kreditwiderrufs seinen Mercedes-Benz C 250d T, ein Dieselfahrzeug der
aktuellen C-Klasse, zurückgeben und erhält sogar noch 1166,95 Euro
von der Bank. Gegengerechnet hatte der Kläger dabei bereits selbst
einen Wertersatz in Höhe von 9.691,25 EUR für 51.818 gefahrene
Kilometer seit Ende 2016", erklärt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte Düsseldorf.

Der Fall

Der Mandant hatte das Fahrzeug bei der Mercedes Bank mit einer
Nettodarlehenssumme 45.600 EUR per Kreditvertrag am 27.9.2016
finanziert. Am 02.02.2018 widerrief er den Kreditvertrag mit der
Begründung, dass in seinen Unterlagen die Darlehensbedingungen
fehlten. Ist dies der Fall, beginnt die Widerrufsfrist von
üblicherweise 14 Tagen nicht zu laufen, der Widerruf ist also noch
wesentlich später möglich - sogar noch nach Zahlung der letzten Rate.
Die Bank hatte - bereits eine Woche nach Erklärung des Widerrufs -
bestritten, dass die Darlehensbedingungen fehlten. Vor Gericht konnte
die Bank die Aushändigung der Bedingungen vor Vertragsschluss
allerdings nicht beweisen. Selbst der als Zeuge befragte Mitarbeiter
des Mercedes-Händlers erinnerte sich nicht daran, ob er ganz sicher
das umfangreiche Kundenexemplar des Vertrages verschickt hatte, oder
versehentlich zweimal das Bankenexemplar, bei dem die
Darlehensbedingungen nicht explizit ausgeführt sind.

Auch der Umstand, dass mehrfach in den Vertragsunterlagen darauf
hingewiesen wurde, dass der Darlehensnehmer mit seiner Unterschrift
die angehängten Darlehensbedingungen anerkenne sowie die
vorformulierte Empfangsbestätigung, die der Kunde in dem Vertrag
unterschrieb, reichten als Beweise nicht aus.

Die Entscheidung

Das Gericht befand, dass die Bank mangels Aushändigung der
Darlehensbedingungen vor Vertragsschluss die gesetzlichen
Pflichtangaben für Verbraucher nicht erfüllt hatte. Die Folge: Der
Widerruf ist gültig. Die Bank hatte demnach ab 2. Februar 2018 keinen
Anspruch mehr auf Zins und Tilgung, der Kreditvertrag muss
rückabgewickelt werden. "Und da Kreditvertrag und Kaufvertrag für das
Fahrzeug als so genanntes Verbundgeschäft abgeschlossen wurden, ist
unser Mandant mitten in der Debatte um Schummeldiesel und Fahrverbote
auch das Fahrzeug los geworden", freut sich Rechtsanwalt Meschede.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Ganz unabhängig vom Abgas-Skandal besteht das Widerrufsrecht
unabhängig davon, ob das finanzierte Fahrzeug ein Schummeldiesel oder
überhaupt ein Diesel ist. Vielmehr steht das Widerrufsrecht jedem
Verbraucher zu, der in seinem Kreditvertrag fehlerhaft belehrt wurde.
Wegen der häufig lukrativen Rückabwicklungskonditionen macht der
Widerruf daher grundsätzlich auch bei finanzierten Benzinern Sinn.
Mehr zum Thema unter https://www.autokredit-widerruf.net.



Pressekontakt:
Dr. Thomas Meschede
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

mzs
Rechtsanwälte

Goethestraße 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 69002 0
Durchwahl: +49 (0) 211 69002 68
Telefax: +49 (0) 211 69002 91
E-Mail: meschede@mzs-recht.de
web: www.mzs-recht.de

Original-Content von: mzs Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


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