Rheinische Post: Kramp-Karrenbauer will bei Rente und bei Hartz IV über Koalitionsvertrag hinausgehen
Geschrieben am 30-11-2018 |
Düsseldorf (ots) - CDU-Generalsekretärin Annegret
Kramp-Karrenbauer hält den Koalitionsvertrag mit der SPD nicht für
sakrosankt und will im Fall ihrer Wahl zur Parteivorsitzenden bei
den Themen Rente und Hartz IV über den Koalitionsvertrag hinausgehen.
"Wir müssen prüfen, ob es Herausforderungen gibt, die wir bei
Unterzeichnung des Koalitionsvertrags noch nicht kannten. Der
Koalitionsvertrag ist nicht sakrosankt, wir müssen in der Regierung
immer auch auf aktuelle Entwicklungen neue Antworten geben", sagte
Kramp-Karrenbauer der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag). Aber
eine Revisionsklausel sei kein und dürfe kein verkappter Vorwand für
einen sowieso gewollten Ausstieg sein, mahnte sie die SPD. Zur
Besserstellung von Rentnern mit geringen Bezügen favorisiert
Kramp-Karrenbauer das Modell des Arbeitnehmerflügels der CDU. "Die
CDA hat in Absprache mit der Mittelstandsvereinigung das Modell der
Plus-Rente entwickelt, wonach Rentner auf Grundsicherungsniveau einen
Zuschlag von 25 Prozent auf ihre individuell erworbenen gesetzlichen
Rentenansprüche bekommen sollen. Das ist systemisch gesehen ein
gutes Modell", sagte Kramp-Karrenbauer. Es sei besser als das Modell
der Grundrente im Koalitionsvertrag, wonach pauschal zehn Prozent auf
die Grundsicherung aufgeschlagen werden soll. "Die Plus-Rente belohnt
Rentner, die Jahrzehnte erwerbstätig waren - damit gilt das
Leistungsprinzip", sagte die CDU-Politikerin. Zugleich schlug
Kramp-Karrenbauer vor, Rentner mit einer niedrigen Rente "komplett
oder zumindest in Teilen von Beiträgen für die Kranken- und
Pflegekassen" freizustellen, ähnlich beispielsweise wie bei den Mini-
und Midijobs. "Das sollte die Rentenkommission der Bundesregierung
auch als eine Option in den Blick nehmen." Kramp-Karrenbauer kann
sich auch eine Reform von Hartz IV vorstellen. "Wenn jemand, der 40
Jahre gearbeitet hat, ähnlich schnell auf die Grundsicherung fällt
wie jemand, der kaum etwas getan hat, dann entwertet das Arbeit",
sagte sie. Konkret forderte sie, langjährige Erwerbsbiografien besser
zu stellen. "Das kann durch eine Verlängerung des Zeitraums
geschehen, ab dem man ins Arbeitslosengeld II fällt. Nicht nur, wie
bereits heute, pauschal nach Alter, sondern auch - entsprechend dem
Leistungsprinzip - unter Berücksichtigung der vorherigen
Arbeitszeit." Eine weitere Stellschraube könne das Schonvermögen
sein, das für langjährige Beitragszahler im Fall der Arbeitslosigkeit
höher gesetzt werden könnte.
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Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2621
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