Haase: Bundesunterstützung ist wichtiges Signal für Länder und Kommunen
Geschrieben am 30-11-2018 |
Berlin (ots) - Keine Veranlassung, die erhöhte Gewerbesteuerumlage
zu verlängern
Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der
Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung
des Fonds "Deutsche Einheit" beschlossen. Dazu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase:
"Die Verlängerung der Bundesunterstützung für Integrationskosten
der Länder und Kommunen ist ein wichtiges und richtiges Signal. Dabei
ist aber zu berücksichtigen: Die jetzt getroffene Vereinbarung
bezieht sich nur auf das Jahr 2019. Wir müssen frühzeitig darüber
beraten, wie es ab dem Jahr 2020 weitergehen soll. Denn die Kommunen
brauchen nicht nur Verlässlichkeit, sondern auch frühzeitig
Planungssicherheit.
Künftig erhalten die Länder einen großen Teil der Zuwendungen über
pauschale Anteile am Umsatzsteueraufkommen. Damit setzen CDU, CSU und
SPD ihre Vereinbarung des Koalitionsvertrags um, das
Abrechnungsverfahren effizienter auszugestalten. Aber: Damit hat der
Bund keine Kontrolle mehr darüber, ob Länder und Kommunen das Geld
tatsächlich für die Betreuung von Flüchtlingskindern und andere
Integrationsleistungen ausgeben. Für die Kommunen bleibt bei dieser
Verteilung ein noch größeres Restrisiko als bisher, dass die über die
Länder verteilten Mittel nicht ungekürzt und zusätzlich vor Ort
ankommen. Zumal die Länder immer wieder gezeigt haben, dass der
Vorwurf der 'klebrigen Finger' nicht völlig unbegründet ist. So
behalten zum Beispiel Brandenburg und Rheinland-Pfalz den
überwiegenden Teil des im Jahr 2018 über die Länder geleiteten
Anteils der 5-Milliarden-Kommunalentlastung ein. Bundesmittel zur
Unterstützung der Kommunen sind kein Beitrag zur Konsolidierung von
Landeshaushalten. Aus gutem Grund haben wir bei der Änderung des
Grundgesetzes zur Mitfinanzierungskompetenz des Bundes im
Bildungsbereich eine Zusätzlichkeitsklausel eingefügt, die
sicherstellen soll, dass die Mittel des Bundes nicht Landesmittel
ersetzen können. Dieser Grundsatz muss bei allen Fördermaßnahmen des
Bundes für Länder und Kommunen gelten.
Das vorliegende Gesetz enthält einen weiteren wichtigen Baustein
zur Entlastung der Kommunen: Die gesetzliche Grundlage für die von
den Kommunen bislang gezahlte erhöhte Gewerbesteuerumlage entfällt.
Auch wenn einige Länder das nach wie vor anders sehen, besteht
unsererseits auf Bundesebene keine Veranlassung, die erhöhte
Gewerbesteuerumlage zu verlängern. Durch den Wegfall der erhöhten
Umlagen ergeben sich für die Kommunen Mehreinnahmen, denn sie können
einen größeren Anteil der Gewerbesteuer behalten. Es besteht aus
unserer Sicht auch für die Länder keine Veranlassung, ihrerseits den
Kommunen diese Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer durch Kürzung
anderer Mittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs wieder
wegzunehmen.
Wir erwarten, dass durch den Wegfall der erhöhten
Gewerbesteuerumlage entstehende Mehreinnahmen tatsächlich in voller
Höhe bei den Kommunen verbleiben und sie die kommunale
Finanzausstattung entsprechend stärken. Den Ländern geht es
finanziell immer besser. Sie erzielen künftig deutlich höhere
Jahresüberschüsse als Bund und Kommunen. Zudem erhalten sie auch mit
dem vorliegenden Gesetz weitere Bundesmittel in Milliardenhöhe. Mit
dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Grundlage, dass Länder und
Kommunen in Zukunft finanziell gut aufgestellt sein können. Bei der
Umsetzung erwarten wir, dass die Länder auf dieser Grundlage aufbauen
und ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kommunen gerecht werden."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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