Einfach eingezogen / Wer ohne Absprache ein Objekt bezieht, erhält keine Räumungsfrist (FOTO)
Geschrieben am 03-12-2018 |
Berlin (ots) -
Es war eine höchst ungewöhnliche Situation, mit der ein
Wohnungseigentümer im Großraum München konfrontiert wurde. Er hatte
seine Ein-Zimmer-Wohnung einem Mieter wegen fortdauernder Ruhestörung
gekündigt, das Objekt wurde schließlich auch zurückgegeben. Doch auf
eine nicht nachvollziehbare Art und Weise war ein Ehepaar mit Kindern
an den Schlüssel gekommen, hatte die Wohnung bezogen und das Schloss
austauschen lassen. Der Eigentümer strengte eine sofortige Räumung an
- ohne Gewährung weiterer Fristen. Das Ehepaar verwies auf seine
Kinder und verweigerte einen kurzfristigen Auszug. Doch die Justiz
spielte in diesem Fall nach Information des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS nicht mit. Angesichts des Verhaltens der Betroffenen
(nächtlicher Lärm, Verursachung eines Wasserschadens und Bezug des
Objekts ohne Rücksprache) müsse keine Räumungsfrist gewährt werden.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 433 C 777/18)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
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