"Ausbeutung ist ein risikoloses Geschäft" / 3. Menschenrechtsbericht behandelt schwere Ausbeutung von Arbeitsmigranten, Zwang in der Psychiatrie und Rüstungsexportkontrolle
Geschrieben am 05-12-2018 |
Berlin (ots) - Zum dritten Mal stellt das Deutsche Institut für
Menschenrechte seinen jährlichen Bericht über die Entwicklung der
Menschenrechtssituation in Deutschland vor. "Menschenrechte müssen
immer wieder errungen und bekräftigt werden. Sie erscheinen zwar
heute selbstverständlich, in der Lebenswirklichkeit vieler Menschen
sind sie es jedoch keineswegs, auch hierzulande", sagte die
Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, am Mittwoch in Berlin. "Die
Qualität des Menschenrechtsschutzes in einem Staat misst sich gerade
daran, ob die Rechte der Schwächsten in Gesetzen verankert und auch
in der Praxis geachtet und geschützt werden. Daher greift der
Menschenrechtsbericht schwere Beeinträchtigungen der Rechte von
Menschen auf, die sich im politischen Diskurs hierzulande nur schwer
Gehör verschaffen können", so Rudolf weiter. Der Bericht umfasst den
Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018.
Ausbeutung von Arbeitsmigranten - kaum Möglichkeiten, den Lohn
einzuklagen
Das Menschenrechtsinstitut hat die Situation von Migranten und
Migrantinnen untersucht, die von ihren Arbeitgebern ausgebeutet
wurden. Interviews mit Betroffenen aus EU-Ländern und Drittstaaten
wie Pakistan, Palästina, Syrien, Argentinien, Ecuador oder Peru
machen deutlich: Viele erhalten weit weniger als den Mindestlohn,
oder der Lohn wird ihnen gänzlich vorenthalten. Zudem führen
Arbeitgeber häufig keine Sozialabgaben ab. Unbezahlte Überstunden
sind an der Tagesordnung, oft sind die Beschäftigten mit Drohungen
und Gewalt konfrontiert. "Schwere Arbeitsausbeutung ist aktuell ein
risikoloses Geschäft. Diese Menschen haben faktisch kaum eine
Möglichkeit, ihre Lohnansprüche gerichtlich durchzusetzen",
bemängelte Rudolf. Sie befinden sich in einem Teufelskreis: Durch die
äußerst prekären Lebensumstände sind sie von Obdachlosigkeit bedroht
und gezwungen, immer wieder schlechte Jobs ohne Absicherung
anzunehmen. Fälle von schwerer Arbeitsausbeutung sind aus vielen
Branchen, beispielweise der fleischverarbeitenden Industrie, dem
Transportwesen oder der häuslichen Pflege bekannt. Fehlende Sprach-
und Rechtskenntnis, Abhängigkeit vom Arbeitgeber, fehlende
Beweismittel sowie ein erschwerter Zugang zu Beratung führen zu einer
strukturellen Unterlegenheit der Betroffenen gegenüber ihren
Arbeitgebern, die derzeit in den arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht
behoben werden kann.
Rudolf forderte deshalb ein Gesamtkonzept, um die Unterlegenheit
der Betroffenen abzubauen. "Die Diskussion und Entwicklung eines
solchen Gesamtkonzeptes könnte zum Beispiel die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel zum Zweck der
Arbeitsausbeutung vorantreiben", sagte Rudolf. Ziel müsse es sein,
die Durchsetzung von Lohnansprüchen für die Betroffenen zu
erleichtern. Dazu müsse ein Bündel von Maßnahmen geschnürt werden,
zum Beispiel die Verbandsklagemöglichkeiten gegen ausbeuterische
Arbeitnehmer, stellvertretende Klagen und bessere Möglichkeiten für
Betroffene, prozessrelevante Daten von Kontrollbehörden zu bekommen.
Vermeidung von Zwang in der Psychiatrie
Der Bericht thematisiert außerdem Zwang in der allgemeinen
Psychiatrie für Erwachsene. "Maßnahmen wie die Unterbringung in
Einrichtungen, zwangsweise Fesselung ans Bett oder Sedierung durch
Medikamente sind massive Eingriffe in die körperliche und seelische
Unversehrtheit sowie die Selbstbestimmung von Menschen mit
psycho-sozialen Behinderungen. Die Grund- und Menschenrechte gebieten
es, die Anwendung von Zwang in der gesundheitlichen Versorgung zu
vermeiden und auf andere Formen der Hilfe und Unterstützung zu
setzen", erklärte Rudolf. "Das ganze System der Psychiatrie muss
darauf ausgerichtet sein, ohne Zwang zu arbeiten, um die
Selbstbestimmung der Patienten zu wahren", sagte Rudolf auch mit
Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018.
Das Menschenrechtsinstitut hat für den Bericht zusammengefasst,
welche rechtlichen Grundlagen es für Zwangsmaßnahmen in Bund und
Ländern derzeit gibt und wie diese im Licht der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes zu bewerten sind. Es analysiert auch,
welche Daten zur Anwendung von Zwang in psychiatrischen Einrichtungen
vorliegen. Der Bericht stellt gute strukturell ausgerichtete Ansätze
vor, wie Zwang in der Psychiatrie vermieden werden kann: zum Beispiel
durch ein dichtes Netz ambulanter sozial-psychiatrischer Angebote
außerhalb von Kliniken. "Wir fordern Bund und Länder auf, künftig das
verbindliche Ziel vorzugeben, Zwang in der allgemeinen Psychiatrie zu
vermeiden. Es geht jetzt darum, die Kompetenz der Zwangsvermeidung im
Gesundheitssystem aufzubauen", erklärte Rudolf. Bund und Länder
sollten die verbesserte Versorgung psychisch kranker Menschen mit
Nachdruck vorantreiben, wie dies seitens der Bundesregierung bereits
im Koalitionsvertrag angelegt sei, so Rudolf weiter. "Wir brauchen
mehr Daten zur Anwendung von Zwang, Fort- und Weiterbildung des
medizinischen Personals sowie die Förderung des Konzepts der
unterstützten Entscheidungsfindung in der alltäglichen ambulanten und
klinischen Praxis. Entsprechend müssen auch die rechtlichen
Rahmenbedingungen gestaltet werden", betonte Rudolf.
Rüstungsexporte auf dem Prüfstand
Das Menschenrechtsinstitut hat sich zudem mit dem Thema
Rüstungsexportkontrolle beschäftigt. "Deutschland darf sich nicht an
Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten beteiligen", sagte Rudolf
zur Begründung.
Das Institut hat untersucht, ob zwischen 2015 und 2017 die
Politischen Grundsätze für Rüstungsexporte bei den deutschen
Genehmigungsverfahren nach Saudi-Arabien und den Vereinigten
Arabischen Emiraten angewandt worden sind. Diese Grundsätze der
Bundesregierung formulieren eine Reihe von Prüfanforderungen,
darunter die Menschenrechtslage und die Einhaltung des humanitären
Völkerrechts durch die Empfängerländer der Waffen.
"Wir haben festgestellt, dass die Menschenrechtssituation in
Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie die
Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch beide Länder bei den
Genehmigungen von Rüstungsexporten offenbar keine Rolle gespielt
haben", erklärte Rudolf. Das zeige die Auswertung zahlreicher
wissenschaftlicher Studien und Berichte von UN-Menschenrechtsgremien
sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Das Menschenrechtsinstitut spricht sich für ein
Rüstungsexportgesetz aus, das die völkerrechtlichen- und
menschenrechtlichen Genehmigungskriterien gesetzlich verankert. Damit
verbundene Reformen sollten auch das Unterlaufen der deutschen
Genehmigungsstandards durch Tochterunternehmen im Ausland verhindern.
"Die Bundesregierung sollte ihre menschenrechtlichen Bewertungen
gegenüber dem Deutschen Bundestag begründen müssen", schlägt Rudolf
vor.
"Deutschland sollte sich im EU-Kontext dafür einsetzen, dass
Verstöße der Mitgliedstaaten gegen die EU-Regeln für die Kontrolle
der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern konsequent
beobachtet und sanktioniert werden - denn Rüstungsexporte sind ein
globales Geschäft und können nur transnational wirksam reguliert
werden", betonte Rudolf.
Weitere Informationen
Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland 2017/2018 -
Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG
http://ots.de/o5JE21
Kurzfassung
http://ots.de/jbfnAa
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz).
Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen
akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören
Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und
Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen
Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.
Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem
mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür
entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-13
Mobil: 0160 966 500 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
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