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Prozessfinanzierung für Einzelklagen im VW-Abgasskandal (EA 189) - keine Ausreden mehr

Geschrieben am 07-12-2018

Düsseldorf (ots) - Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert
und Ulbrich, eine der führenden Kanzleien in der rechtlichen
Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals, teilt mit, dass effizienter
Rechtsschutz nun auch denjenigen möglich ist, die zum Zeitpunkt des
Fahrzeugerwerbs über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung
verfügten.

Neben dem neuen Instrument der Musterfeststellungsklage, die eine
Art "Sammelklage" darstellt und in mehreren Jahren voraussichtlich
den Weg für ein erfolgreiches Einzelklageverfahren öffnen werde, gebe
es nun eine hochinteressante Möglichkeit, seine Ansprüche sofort
durchzusetzen.

Diese Möglichkeit eröffneten mehrere deutsche
Prozesskostenfinanzierer, die das gesamte Prozesskostenrisiko für den
Mandanten übernähmen und im Gegenzug von dem Prozesserlös nur im
Falle des Obsiegens oder Vergleichsschlusses einen Prozentsatz von ab
20 % an Erlösbeteiligung erwarteten.

"Bisher hat es am Markt für Rechtsdienstleistungen nach meiner
Kenntnis derartige Angebote im Hinblick auf Klagen zum
VW-Abgasskandal nicht gegeben. Die neuen Angebote sind nicht mit den
Angeboten zu verwechseln, sich gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall
an einer Sammelklage zu beteiligen", so Gründungspartner Rechtsanwalt
Prof. Dr. Marco Rogert.

Bislang habe sich die Einzelklage als deutlich zielführender
erwiesen als die Beteiligung an einer wie auch immer gearteten
"Sammelklage", fügt sein Sozius Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hinzu.

Für die Musterfeststellungsklage ließen sich durchaus gute
Erfolgsaussichten feststellen. Es sei allerdings zu berücksichtigen,
dass aufgrund der Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung des
Oberlandesgerichts Braunschweig vermutlich einige Zeit ins Land
ziehen werde, bevor anschließend die dann möglicherweise einfacher zu
führende Einzelklage überhaupt eingereicht werden könne, gibt er
weiter zu bedenken. Es könne daher sein, dass sich insbesondere für
Vielfahrer die Einzelklage dann nicht mehr in dem Umfang lohne, wie
es noch zum jetzigen Zeitpunkt der Fall sei, da die
Nutzungsentschädigung bis zur letzten mündlichen Verhandlung immer
weiter ansteige, erläuert Ulbrich weiter.

"Wer jetzt noch Geld für sein EA-189-Auto möchte, findet keine
Ausrede mehr, nicht zu klagen", meint Prof. Dr. Rogert. "Wir müssen
jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund des enormen Andrangs eine
Annahme von Neumandaten nur noch bis zum 19.12.2018 in diesem Jahr
über das übliche Formular
https://www.auto-rueckabwicklung.de/kontakt-anfahrt.html möglich
ist", schließt Prof. Dr. Rogert.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rogert & Ulbrich Partnerschaftsgesellschaft
Königsallee 2b (Regus)
40212 Düsseldorf

Tel.: (0049) (0)211/310638-0
Email: rogert@ru-law.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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