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Skandalöse politische Instrumentalisierung von schutzbefohlenen Kleinkindern durch Mannheimer Erzieherinnen

Geschrieben am 07-12-2018

Stuttgart (ots) - In aller Schärfe protestiert die Fraktion der
AfD gegen die Instrumentalisierung von Kindergartenkindern durch
Mitarbeiter der städtischen Kindertagesstätte "Haus Vogelstang" gegen
die AfD und damit eine fest auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes
verankerte Partei, die sich am Freitag, 9. November 2018, unmittelbar
vor einem angemeldeten Informationsstand des direkt gewählten
Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Mannheim I (WK 35), Rüdiger
Klos, ereignete und zur Beweissicherung dokumentiert werden konnte.
Nachdem der AfD-Landtagsabgeordnete die Beratung interessierter
Bürger über Themen der AfD-Landtagsfraktion auf dem Markt Vogelstang
begonnen hatte, wurde er durch eine Demonstration von Mitarbeitern
der städtischen Kindertagesstätte "Haus Vogelstang", Freiberger Ring
10, 68309 Mannheim, unter Leitung von Maria Bernhard massiv gestört,
bei der die Mitarbeiterinnen des Kindergartens die ihnen anvertrauten
Kinder zur Agitation gegen die AfD missbrauchten.

AfD-Abgeordneter erstattet Dienstaufsichts- und
Fachaufsichtsbeschwerde

Die Mitarbeiterinnen führten bei dieser polizeilich nicht
angemeldeten Demonstration vier Kinder im Alter von etwa anderthalb
bis zu fünf Jahren an den Informationsstand der AfD. Dort nahmen sie
vor dem Informationsstand Aufstellung. Die von Maria Bernhard und
ihren Kolleginnen instrumentalisierten Kinder und Kleinstkinder
bekamen DIN-A-4-Blätter in die Hand gedrückt mit der Anweisung, diese
hochzuhalten. Auf diesen Blättern befanden sich Slogans gegen die
AfD, die in ihrer Gesamtheit die Aussage "Hitler und der 2. Weltkrieg
von Nazideutschland war kein ... 'Vogelschiss' in der deutschen
Geschichte, sondern ein ... Verbrechen gegen die Menschheit!"
ergaben. "Die Schilder wurden offensichtlich während der Arbeits- und
Öffnungszeit der Kita angefertigt", so der AfD-Abgeordnete Rüdiger
Klos. "Urheber sind eindeutig die städtischen Mitarbeiterinnen, denn
die Kinder selbst können noch nicht schreiben oder lesen. Widerwärtig
ist insbesondere der Missbrauch von Kindern mit offensichtlichem
Migrationshintergrund zum 'Gesicht zeigen' gegen die AfD. Die Eltern
und ihre Kinder wurden wohl nicht gefragt." Aus diesen Gründen
erstattet der AfD-Landtagsabgeordnete eine offizielle
Dienstaufsichtsbeschwerde sowie Fachaufsichtsbeschwerde hinsichtlich
des Verhaltens von Maria Bernhard als Leiterin des Kinderhauses
"Vogelstang" und aller an den Vorgängen beteiligten Mitarbeiter beim
Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD).

Eklatanter Verstoß gegen staatliche Neutralitätspflicht und
Parteienprivileg

Rüdiger Klos weiter: "Die Stadt Mannheim und ihre Einrichtungen
sind für alle Bürger da. Eine politische Agitation ist damit nicht
vereinbar. Dies gilt insbesondere für städtische Kindertagesstätten.
Der gesetzliche Förderungsauftrag der Erzieherinnen an Kindergärten
gemäß Artikel 2 Kindertagesstättengesetz, die unter öffentlicher
Trägerschaft stehen, untersagt diesen jede äußere Bekundung, die die
Neutralität der juristischen Person oder den Frieden im Kindergarten
stören, gefährden oder grundlegende Verfassungswerte missachten. Vor
diesem Hintergrund ist es ungeheuerlich, wenn städtische Mitarbeiter
ihr öffentliches Amt und die ihnen anvertrauten Kinder zur
politischen Propaganda gegen die AfD missbrauchen." Diese Handlung
stellt neben dem Verstoß gegen das Versammlungsrecht einen eklatanten
Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht, die
Neutralitätspflicht der Bediensteten und gegen das Parteienprivileg
dar, das auch der AfD zukommt.

Verletzung des Rechts der AfD auf Chancengleichheit im politischen
Wettbewerb

Spätestens seit der deutschlandweit verbreiteten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2016 zur Aktion der
Bundesministerin Johanna Wanka (CDU) "Rote Karte für die AfD" ist
bekannt, dass durch Nutzung der Ressourcen staatlicher Stellen nicht
in den politischen Meinungskampf eingegriffen und das Recht der
Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21
Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht verletzt werden darf*1. "Die
beteiligten Personen haben damit nicht nur in disziplinarischer
Hinsicht das Recht gebrochen. Dies ist konsequent aufzuklären und zu
ahnden", so Klos.

*1 Beschluss vom 7. November 2015, Az. 1 BvQ 39/15



Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de

Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell


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