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Bußgeldvorwürfe anfechtbar: Blitzer messen falsch bei LED-Scheinwerfern (FOTO)

Geschrieben am 12-12-2018

Berlin (ots) -

Zu Unrecht geblitzt? Messanlagen vom Typ "ES 3.0" sollen ungenaue
Werte liefern, wenn sie Autos mit LED-Scheinwerfern ins Visier
nehmen. Laut "AutoBild" wurden bereist Verfahren eingestellt und
Geldbußen reduziert. Betroffene können sich mit ihrem Bußgeldbescheid
an die Berliner Coduka GmbH wenden. Das marktführende Legal Tech
Unternehmen lässt Vorwürfe über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei
prüfen.

An die 700 mobile und stationäre Blitzer dieser Art sind
hierzulande im Einsatz. Es dürften also zahlreiche Verkehrsteilnehmer
involviert sein. Und wie genau stellt sich die Problematik dar? Um
korrekt zu messen, muss die Helligkeit stets gleich bleiben. Das ist
bei LED-Scheinwerfern nicht der Fall, denn hier wird das Licht in
kurzen Intervallen immer wieder an- und ausgeschaltet.

Als Geschäftsführer der Coduka weiß Jan Ginhold: "Gerade in der
dunklen Jahreszeit tritt dieses Problem häufiger zu Tage, da viele
Fahrer aus Sicherheitsgründen die Tagfahrlicht-LEDs eingeschaltet
haben. Werden Sie dabei von einem "ES 3.0" geblitzt, können die
ermittelten Daten durchaus Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung
der Vorwürfe sein."

Auch wenn der Hersteller die Problematik von sich weist, steht die
Einsatztauglichkeit des "ES 3.0" auf dem Prüfstand. Als der Blitzer
2006 zuglassen wurde, gab es nämlich noch gar keine Serienfahrzeuge
mit gepulstem LED-Licht. "Hier müssen die Gerichte im Einzelfall
prüfen, ob mögliche Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und
Fahrverbote rechtens sind", so Ginhold weiter.

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die
Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die
Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit
leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von
Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.



Pressekontakt:
CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 620
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell


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