Kölner Stadt-Anzeiger: Gerhart Baum und Burkhard Hirsch begrüßen Novelle des NRW-Polizeigesetzes in NRW - "Das freiheitsschonendste aller Ländergesetze"
Geschrieben am 12-12-2018 |
Köln (ots) - Köln. Die FDP-Politiker und Bürgerrechtler Gerhart
Baum und Burkhard Hirsch haben das neue NRW-Polizeigesetz begrüßt.
"Aus der Reihe der Landespolizeigesetze, die in jüngerer
Vergangenheit aufgrund einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts und Vorgaben der EU novelliert wurden, ist
das nordrhein-westfälische Polizeigesetz das freiheitsschonendste",
sagten Baum und Hirsch dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Donnerstag-Ausgabe). Sie begrüßten, dass der ursprüngliche
Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten verändert und "wesentlich
verbessert" worden sei. So sei auf den neuen Gefahrenbegriff der
"drohenden Gefahr" verzichtet worden. Besondere Befugnisse der
Polizei wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung wurden auf die
Abwehr terroristischer Straftaten begrenzt. Zudem gebe es keinen
polizeirechtlichen präventiven "Trojaner", das heißt eine
Online-Durchsuchung, mit der ein privates IT-System vorbeugend
vollständig durchleuchtet werden könnte. Auch die staatliche
Videoüberwachung im öffentlichen Raum sei begrenzt worden, lobten
Baum und Hirsch. "Intelligente Videoüberwachung - wie am Berliner
Bahnhof Südkreuz - bleibt unzulässig und die konventionelle
Videoüberwachung darf nur noch erfolgen, wenn ein Polizeibeamter auch
sofort eingreifen kann."
Die Polizei brauche für eine erfolgreiche Arbeit das Vertrauen der
Bürger, betonten die FDP-Rechtspolitiker. "Sie hat darum ein
wesentliches Interesse daran, dass die gesetzlichen Bestimmungen über
ihre Arbeit von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen
werden. Deswegen ist es gut, dass das Gesetz auch von der
SPD-Fraktion im Landtag mitgetragen wird." Baum und Hirsch schrieben
die im Gesetzgebungsverfahren erreichten Änderungen dem Eintreten der
FDP im Düsseldorfer Landtag zu. "Es ist kein Geheimnis, dass das neue
Polizeigesetz bei Ressortverantwortung eines liberalen Ministers
sicherlich eine andere Handschrift trüge", so die beiden Liberalen
weiter. Gegen die ursprüngliche Vorlage hatten sie mit einer Klage
vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Dort laufen mehrere - unter
anderem von Baum und Hirsch eingeleitete - Verfahren gegen das
bayerische Polizeiaufgabengesetz.
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Newsdesk
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Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
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