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Wir leisten Großes bei der Integration von "Zielgruppen des Arbeitsmarktes" / Gastbeitrag von BAP-Präsident Sebastian Lazay

Geschrieben am 18-12-2018

Berlin (ots) - Hat das Jahr 2018 die Erwartungen erfüllt und was
wird das Jahr 2019 bringen? Sebastian Lazay, Präsident des
Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP),
resümiert in seinem Gastbeitrag für das Branchenmagazin BD -
Blickpunkt Dienstleistung das aktuelle Jahr für die Zeitarbeit und
gibt einen Ausblick für 2019.

"Gerne würde ich an dieser Stelle verkünden, dass 2018 die Politik
alles dafür unternommen hat, einfache und vernünftige gesetzliche
Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit zu schaffen. Doch obwohl selbst
Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede auf dem Deutschen
Arbeitgebertag Ende November betonte, dass "wir
Flexibilitätsinstrumente wie zum Beispiel die Zeitarbeit benötigen",
handelt die Politik genau gegenteilig. Die Herausforderungen für die
Personaldienstleister, die sich aus dem handwerklich nicht
überzeugenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ergeben, sind
weiterhin groß. In diesem Jahr haben erstmalig sowohl die
komplizierten und nicht ausgegorenen Equal-Pay-Regelungen gegriffen
als auch die Höchstüberlassungsdauer, für deren Abschaffung der BAP
weiterhin eintreten wird. Es kann nicht sein, dass uns quasi ein
Berufsverbot nach 18 Monaten Überlassungsdauer vom Gesetzgeber
auferlegt wird. Zudem stieg der Beratungsbedarf unserer Mitglieder
noch einmal deutlich durch die 2018 von der Bundesregierung
beschlossene und alle belastende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Auch in diesem Jahr hat der BAP viel Zeit und Kraft darauf verwendet,
seine Mitglieder mittels zahlreicher Veranstaltungen, Rundschreiben
und Telefonberatung fit für die Folgen des AÜG und der DSGVO zu
machen. Auch 2019 wird der Verband allen Mitgliedern hierbei wieder
tatkräftig zur Seite stehen.

Aber so groß die Knüppel auch waren, die uns die Politik zwischen
die Beine warf, zeigten sich die Personaldienstleister hiervon
unbeeindruckt. Mehr noch: Sie haben wieder einmal unter Beweis
gestellt, dass sie sich nicht nur flexibel auf veränderte
Rahmenbedingungen einstellen, sondern dabei auch bemerkenswerte
Erfolgsgeschichten schreiben. Im zu Ende gehenden Jahr hat die
Branche bei der Beschäftigung von Geflüchteten und
Langzeitarbeitslosen Überdurchschnittliches geleistet. Ausgehend von
einem geringen Anteil der Zeitarbeitenden von 2,8 Prozent an der
Gesamtbeschäftigung wäre zu erwarten gewesen, dass nur etwa 2.000
Geflüchtete 2017 eine Anstellung bei einem Personaldienstleister
gefunden haben. Dass es jedoch deutlich mehr sind, belegen die
neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA): Mehr als 28.200
Schutzsuchende aus den acht wichtigsten nichteuropäischen
Asylherkunftsländern haben zwischen August 2017 und Juli 2018 ihre
Arbeit bei einem Personaldienstleister begonnen. Somit fand mehr als
ein Drittel der insgesamt 79.500 Geflüchteten, die ihre
Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum mit einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beenden konnten, eine
Anstellung in der Zeitarbeit. Unsere Branche bietet Geflüchteten
damit eine echte Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt!

Doch nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für
Langzeitarbeitslose haben die Personaldienstleister beim
Wiedereinstieg ins Berufsleben in diesem Jahr Erfolge erzielt. Denn
die Zahlen der BA zeigen, dass fast jeder fünfte ehemals
Langzeitarbeitslose, der 2018 eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung aufgenommen hat, eine Anstellung in der Zeitarbeit
gefunden hat. Es lässt sich also ganz objektiv feststellen, dass
Personaldienstleister sowohl für Geflüchtete als auch für
Langzeitarbeitslose die wichtigste Zugangsmöglichkeit zum deutschen
Arbeitsmarkt sind. Nicht zu vernachlässigen ist dabei, dass Menschen,
die durch Zeitarbeit ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten, in der
überwiegenden Mehrheit in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung bleiben und ihnen so ein längerfristiger Zugang zum
Arbeitsmarkt in Deutschland gelingt. So waren 65 Prozent der zuvor
Arbeitslosen auch zwölf Monate nach ihrer Beschäftigungsaufnahme in
der Zeitarbeit weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

So kann man ohne Übertreibung sagen: Wir leisten Großes bei der
Integration von "Zielgruppen des Arbeitsmarktes". Das Thema
Rekrutierung von geeignetem Personal, welches zuverlässig und
kompetent einen tollen Job macht, bleibt ein Dauerbrenner. Den
vielfältigen Arbeitgebern in Deutschland vermitteln wir passgenau
qualifizierte Beschäftigte, die unsere Kunden so wirtschaftlich
voranbringen. Die richtigen Leute zur richtigen Zeit am richtigen
Ort, darin sind wir stark.

Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass diese
Kompetenzen der Zeitarbeitsbranche vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels und des immer dramatischer werdenden
Fachkräftemangels auch im kommenden Jahr gefragt sein wird. Einem
Jahr übrigens, in dem der BAP 50 Jahre Verbandsgeschichte feiert: Im
Januar 1969 schlossen sich erste deutsche Unternehmen zum
Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. (UZA) zusammen, dem
Vorvorgängerverband des BAP. 50 Jahre nach der Geburtsstunde der
Zeitarbeitsbranche wird diese 2019 erneut unter Beweis stellen, dass
sie als Arbeitsmarkt- und Flexibilisierungsinstrument in einer
globalisierten Wirtschaft nicht mehr wegzudenken ist und zudem
ungeachtet aller widrigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erneut ihre
beachtliche Integrationsfunktion erbringt."

Über den BAP:

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in
Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600
Personaldienst-leistungsbetrieben organisiert. Informationen zum
Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.



Pressekontakt:
Doris Droste
Leiterin Abteilung Presse
Marketing | Öffentlichkeitsarbeit

Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister e.V. (BAP)
Universitätsstr. 2-3a
10117 Berlin

Telefon: +49 30 206098 -30
Telefax: +49 30 206098 -39

E-Mail: presse@personaldienstleister.de
Internet: www.personaldienstleister.de

Hauptgeschäftsführer: Thomas Hetz
Vereinsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Vereinsregister-Nummer: VR 31815 B

Original-Content von: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP), übermittelt durch news aktuell


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