Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Potenzial der Absolventen Deutscher Auslandsschulen erschließen (FOTO)
Geschrieben am 19-12-2018 |
Berlin (ots) -
Zum heute geplanten Kabinettsbeschluss des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erklärt Detlef Ernst,
Vorstandsvorsitzender des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen
(WDA):
"Die Absolventen Deutscher Auslandsschulen haben ein bedeutendes
Potenzial für die deutsche Wirtschaft. Sie sprechen Deutsch, sind mit
der deutschen Kultur vertraut und hoch qualifiziert. Wer den
Fachkräftemangel von morgen verhindern will, darf dieses Potenzial an
hervorragend ausgebildeten, mehrsprachigen und die deutsche Kultur
lebenden Schülern nicht vernachlässigen. Die Deutschen
Auslandsschulen prägen Bildungsbiografien junger Menschen, wie dies
kein anderer Schultyp schafft. Der Gesetzgeber hat dies im
Auslandsschulgesetz gewürdigt.
Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen fordert, dass das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz ausdrücklich die Rahmenbedingungen für
die Ausschöpfung der Potenziale der Absolventen von Deutschen
Auslandsschulen innerhalb und außerhalb der EU schaffen soll. Daher
sollte das Gesetz nicht nur deutsche Abschlüsse berücksichtigen,
sondern auch das Deutsche Gemischtsprachige International
Baccalaureate (GIB) und das Deutsche Sprachdiplom der
Kultusministerkonferenz (DSD). All diese Abschlüsse werden auf der
Grundlage des Auslandsschulgesetzes an Deutschen Auslandsschulen
staatlich gefördert. Diese Abschlüsse bedingen das
Alleinstellungsmerkmal der Deutschen Auslandsschulen, Sprach- und
Studierfähigkeit im Paket anzubieten. Dieses Alleinstellungsmerkmal
sollte im Fachkräfteeinwanderungsgesetz umfassend gewürdigt werden.
Zu Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens nach dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollten die Abschlüsse der Deutschen
Auslandsschulen auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes daher
generell als Sprachnachweise anerkannt werden.
Um die Suche eines Studien- und Ausbildungsplatzes für Absolventen
Deutscher Auslandsschulen zu erleichtern, schlägt der WDA weiterhin
vor, die Fristen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz so zu erweitern,
dass auch Abschlüsse, die in den nächsten 6 Monaten erworben werden,
anerkannt werden. Aktuell müssen Schüler den Termin für Visa in der
Botschaft im Mai beantragen, wenn sie zum Studienbeginn im Oktober in
Deutschland sein wollen. Zu diesem Zeitpunkt haben sie jedoch weder
das Zeugnis der Hochschulqualifikation noch die Zusage einer
Universität. Aus diesem Grund sollte die Voraussetzung für die Suche
nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz im Gesetz so geändert
werden, dass der Nachweis des voraussichtlichen Schulabschlusses in
den nächsten 6 Monaten bereits ausreicht.
Schließlich sollte für Schüler Deutscher Auslandsschulen die
Möglichkeit für Betriebspraktika nach Deutschland einzureisen,
ausdrücklich geschaffen werden. Der WDA fordert, den Schülern eine
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Betriebspraktikums in der Regel
ab der neunten Klassenstufe bis zu 3 Monate zu erteilen.
Der Gesetzgeber sollte mit diesen Änderungen die Chance nutzen,
Schülerinnen und Schüler Deutscher Auslandsschulen aktiv zu fördern
und weiter an Deutschland binden. Das Potenzial dieser Absolventen
ist ein wertvoller Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgung
Deutschlands mit hochqualifiziertem und motiviertem Nachwuchs."
Pressekontakt:
Weltverband Deutscher Auslandsschulen
Glen Wernecke
Referent Marketing und Kommunikation
Telefon: +49 (0)30 280 449 21
E-Mail: presse@auslandsschulnetz.de
Web: www.auslandsschulnetz.de // www.lehrer-weltweit.de
Original-Content von: Weltverband Deutscher Auslandsschulen e. V., übermittelt durch news aktuell
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