EU-Höchstgericht: EU-Sanktionen gegen Mykola Azarov rechtswidrig
Geschrieben am 20-12-2018 |
Wien (ots) - Der ehemalige ukrainische Premierminister darf von der EU nicht
schlechter behandelt werden als vermeintliche Terroristen
Die Anwälte Gabriel Lansky und Alexander Egger (beide Lansky, Ganzger + Partner
Rechtsanwälte) begrüßen das Urteil des EU-Höchstgerichts in der Causa Azarov.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 19. Dezember 2018 das Urteil des
Gerichts der EU vom 7. Juli 2017 aufgehoben - damit sind die 2015 verlängerten
Sanktionen gegen den ehemaligen Premierminister der Ukraine nichtig. Derzeit
sind noch Verfahren betreffend die Verlängerungen dieser Sanktionen anhängig.
Nach dem Urteil des EuGH werden auch diese aufzuheben sein.
In dem gestern zugestellten Grundsatzerkenntnis des EU-Höchstgerichts hat die
europäische Justiz den Rat der Europäischen Union in seine Schranken gewiesen:
Bei der alljährlichen Entscheidung über die Verlängerung der EU-Sanktionen darf
die EU sich in der Entscheidungsfindung nicht kritiklos nach den Wünschen von
Drittländern wie jenem der Ukraine richten und geradezu instrumentalisieren
lassen, kommentiert Gabriel Lansky als Rechtsvertreter des ehemaligen
ukrainischen Premierministers die Entscheidung des EU-Höchstgerichts. Gabriel
Lansky: "Nach dem heutigen Urteil muss die EU genau prüfen, ob von Sanktionen
betroffene Menschen im Drittland Rechtsgarantien hatten. Aus dem Urteil geht
klar hervor, dass der Gerichtshof auch die Einhaltung der Grundrechte in der
Ukraine stärkt, indem er darauf besteht, dass bei Strafverfahren in der Ukraine,
die Grundlage europäischer Sanktionen sein sollen, rechtstaatliche Regeln
eingehalten werden müssen."
Die untere Instanz hatte zuvor behauptet, dass derart strenge Standards nur für
des Terrorismus' verdächtige Menschen gelten würden. Für Sanktionen, die, wie
hier, der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in den betreffenden Drittstaaten
dienen, galten laut dem nun aufgehobenen Urteil des Gerichts der EU weniger
strenge Anforderungen als für Akte der Drittstaaten, wie etwa der Ukraine.
Gabriel Lansky: "Der EuGH hat sich in diesem wegweisenden Urteil als Hüter der
europäischen Grundrechte in einem politisch sensiblen Verfahren erwiesen."
Alexander Egger: "Der Gerichtshof ist auch in anderen zentralen Punkten unserer
Argumentation gefolgt, etwa in der Frage der Beweislastverteilung. Als
besonderer Erfolg ist zu werten, dass der Gerichtshof nicht nur das Urteil
aufgehoben hat, sondern sofort auch über die Klage entschieden hat."
Seit 2014 vertritt ein Team um die Rechtsanwälte Gabriel Lansky und Alexander
Egger sowie die russische Juristin Elizaveta Dubrovskaya den ehemaligen
ukrainischen Premierminister vor den EU-Gerichten: Vor dem Hintergrund der
politischen Situation in der Ukraine hatte der Rat der Europäischen Union gegen
eine Reihe von ukrainischen Politikern und Geschäftsleuten Sanktionen verhängt.
Später hat das Gericht die Sanktionen vom März 2014 aufgehoben. Allerdings hat
der Rat die Sanktionen 2015, 2016 und 2017 jeweils erneuert - wogegen Mykola
Azarov jeweils Nichtigkeitsklage und gegen Urteile des Gerichts Rechtsmittel
eingelegt hat.
Über LANSKY, GANZGER + partner (LGP)
Mit mehr als 100 Juristen und Mitarbeitern aus 20 Ländern zählt LANSKY, GANZGER
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Zentraleuropas. Die Sozietät ist seit Juli 2018 Kooperationspartner von Andersen
Global, einem globalen Verbund von Rechtsanwälten und Steuerberatern. LGP ist
über die Grenzen Österreichs und der Slowakei hinaus bekannt für die
Rechtsvertretung in "prominenten Fällen von öffentlichem Interesse" (Chambers).
Die von Gabriel Lansky und Gerald Ganzger gegründete Sozietät ist an Standorten
in Wien (Österreich), Bratislava (Slowakei) und Astana (Kasachstan) vertreten
und über eine Kooperation mit Andersen Global in weiteren 100 Märkten aktiv.
Kontakt:
RA Dr. Gabriel Lansky
Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH
A-1010 Wien, Biberstraße 5
T: +43 1 533 33 30
E:lansky@lansky.at
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