Von Arztbesuch über Jobticket bis Zusatzbeitrag: Verbraucherzentrale NRW zeigt, was 2019 Kosten spart
Geschrieben am 20-12-2018 |
Düsseldorf (ots) - Unterm Strich bringt das Jahr 2019 für (fast)
alle mehr Geld. Aber nicht nur höherer Mindestlohn, mehr beim
Kindergeld und bei Hartz IV oder Rentenerhöhungen werden im neuen
Jahr ein Plus in die Kassen spülen. "2019 kommt vielmehr ein ganzes
Karussell geldwerter Vorteile in Gang", erklärt die
Verbraucherzentrale NRW, die unter www.verbraucherzentrale.nrw/2019
alle Änderungen für Verbraucher zusammengefasst hat:
Wo Arbeitnehmer besser fahren:
Wer den ab 2019 neu zugelassenen Firmenwagen in der Hybrid- oder
Elektroversion auch privat fährt, muss nur noch 0,5 statt 1 Prozent
des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Mit einem
Jobticket kann man ab Januar ohne das Finanzamt auf Bus und Bahn
abfahren: Die Kostenersparnis der kostenlosen oder verbilligten
Fahrkarte muss nicht mehr versteuert werden. Wer sein Dienstfahrrad
auch privat nutzt, muss ab Januar 2019 den Gewinn nicht mehr mit dem
Finanzamt teilen. Das gilt sowohl für E-Bikes (mit Geschwindigkeiten
bis zu 25 Stundenkilometern) als auch für Fahrräder, die allein durch
Muskelkraft gefahren werden.
Wie Pflegebedürftige und deren Angehörige entlastet werden:
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 ist es ab Januar
automatisch erlaubt, für Fahrten zum Arzt ein Taxi zu nehmen. Bisher
wurden die Fahrtkosten dafür bisher nur auf Antrag und nach
vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Die
Regelung gilt auch bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft
eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde, sowie für Behinderte mit
einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde. Außerdem: Während
eines Kuraufenthalts können Angehörige ihre pflegebedürftigen
Familienmitglieder künftig in der gleichen Einrichtung betreuen
lassen, um die Pflege während des Aufenthalts leichter
sicherzustellen.
Heilsame Rezepte rund um Gesundheit(skosten):
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen musste bisher vom
Arbeitnehmer allein gezahlt werden. Ab 1. Januar teilen sich
Arbeitnehmer und Arbeitgeber - wie schon beim allgemeinen Beitrag -
die Kosten je zur Hälfte. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro macht
das monatlich rund 15 Euro Ersparnis. Die Höhe des Zusatzbeitrags
legt jede Krankenkasse individuell fest - eine Reihe senkt diesen zum
Jahreswechsel.
Für Kleinselbstständige gilt ab Januar ein Mindestbeitrag zur
gesetzlichen Krankenversicherung von 171 Euro im Monat. Denn ab dem
Jahreswechsel sinkt die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage auf
1.038,33 Euro. Bisher haben Krankenkassen, unabhängig vom
tatsächlichen Verdienst, ein fiktives Monatseinkommen von 2.284 Euro
angesetzt - was dann einen Monatsbeitrag von etwa 340 Euro ausmachte,
den diese allein schultern mussten.
Und Achtung: Gesundheitskarten der ersten Generation mit der
Kennzeichnung G1 können von Praxen und Krankenhäusern ab Januar 2019
nicht mehr eingelesen werden. Nur Gesundheitskarten mit "G2" und
"G2.1" funktionieren weiterhin problemlos.
Was Mieter wissen müssen:
Vermieter dürfen künftig nach einer Modernisierung nur noch acht
Prozent der Renovierungskosten im Jahr auf ihre Mieter umlegen.
Bislang waren es elf Prozent. Dazu kommt eine Kappungsgrenze für
Renovierungen: Pro Quadratmeter dürfen Vermieter höchstens drei Euro
mehr als vorher verlangen.
Was sich sonst noch ändert: www.verbraucherzentrale.nrw/2019
Pressekontakt:
Dr. Mechthild Winkelmann
Tel.: 0211/3809101
E-Mail: presse@verbraucherzentrale.nrw
Original-Content von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., übermittelt durch news aktuell
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