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Westfalen-Blatt: Gericht spricht Kind 500.000 Euro Schmerzensgeld zu

Geschrieben am 27-12-2018

Bielefeld (ots) - Das Oberlandesgericht Hamm hat einem geistig
behinderten Mädchen aus Bad Driburg (Kreis Höxter/NRW) in letzter
Instanz 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

In dem 36 Seiten umfassenden Urteil, das dem WESTFALEN-BLATT
vorliegt, machen die Richter den Gynäkologen, der vor zwölf Jahren
die Entbindung vornahm, für die massive Hirnschädigung des Kindes
verantwortlich. Das Mädchen war in einem Krankenhaus per
Kaiserschnitt zur Welt gekommen. Stunden nach der Geburt versagte der
Kreislauf, und der Säugling musste wiederbelebt werden. Damals wurde
aber zunächst keine Blutuntersuchung durchgeführt, um die Ursache zu
finden. Das war nach Ansicht des 26. Zivilsenats ein "grober
Behandlungsfehler". Das neugeborene Mädchen litt nämlich nach
Überzeugung von Gutachtern hormonbedingt unter einer Unterzuckerung.
Die hätte mit der Gabe von Glukose leicht behoben werden können. So
aber habe die unentdeckte Unterzuckerung zu einem irreversiblen
Hirnschaden geführt.

Das Mädchen ist ein Pflegefall und wird von seinen Eltern zu Hause
versorgt. Die Mutter sagte dem WESTFALEN-BLATT, sie habe kurz vor
Weihnachten über ihren Anwalt von dem Urteil erfahren und nicht
glauben können, dass der Rechtsstreit nun nach zwölf Jahren beendet
sei. Das Gericht verurteilte den Gynäkologen neben dem Schmerzensgeld
dazu, für alle Kosten aufzukommen, die dem Mädchen im Laufe des
Lebens durch seine Behinderung entstehen. Der Anwalt der Familie
sagte der Zeitung, der lange Rechtsstreit habe dazu geführt, dass der
Gynäkologe dem Kind neben dem Schmerzensgeld nun auch noch 180.000
Euro Zinsen schulde. Aktenzeichen OLG Hamm 26 U 9/16



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Christian Althoff
Telefon: 0521 585-261
c.althoff@westfalen-blatt.de

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell


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