Deutsches Kinderhilfswerk: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder völlig unzureichend
Geschrieben am 27-12-2018 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die
Bundesregierung auf, für die Bekämpfung der Kinderarmut in
Deutschland endlich grundlegende Reformschritte in die Wege zu leiten
und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu
braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation im Rahmen einer
Gesamtstrategie ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und
Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine
nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet. Die zum 1. Januar
2019 vorgesehene Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder und
Jugendliche um fünf bzw. sechs Euro ist nach Ansicht des Verbandes
angesichts des nachhaltigen Problems der Kinderarmut in Deutschland
nicht mal mehr ein Tropfen auf den heißen Stein.
"Durch ein Bundeskinderteilhabegesetz könnten arme Kinder und
Jugendliche in Deutschland besser erreicht werden und die ihnen
zustehenden Sozialleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Ein
Gesetz, das auf der einen Seite transparent Rechtsansprüche auf
Förderung und Teilhabe sicherstellt und auf der anderen Seite regelt,
wie die Kommunen vom Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und
Teilhabeleistungen vor Ort umsetzen, könnte armutsbetroffene Kinder
und Jugendliche nachhaltig aus der Armutsfalle herausführen. Es darf
nicht vom Wohnort abhängen, ob arme Kinder und Jugendliche gut
versorgt und gefördert werden. Der föderale Flickenteppich der
regionalen Armutsbekämpfung muss mit einer bundesweiten
Gesamtstrategie beendet werden. Sofern eine Änderung des
Grundgesetzes zur wirkungsvollen Umsetzung eines solchen Vorhabens
notwendig ist, sollte diese zügig in Angriff genommen werden", betont
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die
Bundesregierung mit dem Referentenentwurf für ein
"Starke-Familien-Gesetz" armutsbetroffene Kinder und Jugendliche
stärker in den Blick nehmen will. "Aber leider bleiben die
vorgesehene Reform des Kinderzuschlags und die beabsichtigen
Änderungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes auf nicht einmal halber
Strecke stehen. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der
Kinderzuschlag weiter zu kompliziert bleibt, und eine automatische
Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Beim Bildungs- und
Teilhabegesetz beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen
Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und
Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben
außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für
einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und
Jugendlichen. Dazu gehören auch eine entsprechende Priorisierung der
finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer
Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten
Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für
Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben", so
Krüger weiter.
Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung
einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des
Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden
Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen
bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern
unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der
Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht
gewährleistet.
Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
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