Lehrkräfte können weiter urheberrechtlich geschützte Inhalte für modernen Unterricht nutzen / Länder schließen unter Federführung Bayerns neuen Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht
Geschrieben am 08-01-2019 |
München (ots) - Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich
geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken, Presseartikeln
sowie Musiknoten analog wie digital vervielfältigen und sie ihren
Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Mit einem neuen
Gesamtvertrag sichern die deutschen Länder unter Federführung des
Amtschefs des Bayerischen Kultusministeriums Herbert Püls, die
Verwertungsgesellschaften (VG) Wort, Bild-Kunst und Musikedition
sowie der Verband Bildungsmedien (VBM) und die PMG Presse-Monitor
GmbH (PMG) die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Texte und
Bilder für den Unterricht an Schulen.
Für Amtschef Püls steht bei dem Vertrag ein zentraler Aspekt für
die Schulen im Vordergrund: "Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben auch
in Zukunft eine sichere Rechtsgrundlage für ihr Handeln. Damit können
sie den Unterricht auch weiterhin ansprechend und qualitätsvoll
gestalten und ihren Schülerinnen und Schülern zusätzliches Material
bereitstellen - und das in analoger wie auch in digitaler Form."
Auch digitale Vervielfältigung möglich
Konkret dürfen Lehrkräfte bis zu 15 Prozent, maximal aber 20
Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes analog
vervielfältigen oder einscannen und sie an die eigenen Schülerinnen
und Schüler weitergeben - auch per E-Mail, mit dem Whiteboard, dem
Beamer oder dem Stick.
Die Vertreter der VG Wort, Dr. Robert Staats, des VBM, Dr. Ilas
Körner-Wellershaus und der PMG, Dr. Oliver Graßy, betonen: "Unser
gemeinsames Ziel, die Rechteeinräumung und deren angemessene
Vergütung im Interesse des Schulunterrichts auch für die nächsten
Jahre nutzerfreundlich zu gestalten, haben wir erreicht."
Die Vereinbarung wurde nötig, da sich durch die im Frühjahr 2018
in Kraft getretenen Neuregelungen im Urheberrechtsgesetz die
Rahmenbedingungen für Nutzungen an Bildungseinrichtungen wie Schulen
geändert haben.
Den Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht können Sie unter
http://ots.de/5XSMXZ einsehen.
Ein Foto der Vertragspartner erhalten Sie zum kostenlosen Download
unter http://ots.de/Cv2Z1I. Von links nach rechts: Dr. Oliver Graßy
(PMG), Dr. Ilas Körner-Wellershaus (VBM), Amtschef Herbert Püls
(Kultusministerium) und Rainer Just (VG Wort); Quelle: StMUK.
Pressekontakt:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Elena Schedlbauer
Stellv. Pressesprecherin
Salvatorstraße 2
80333 München
presse@stmuk.bayern.de
Tel. 089-2186 2106
www.km.bayern.de
Original-Content von: Verband Bildungsmedien e.V., übermittelt durch news aktuell
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