HAHN Rechtsanwälte klagt gegen BMW auf Schadensersatz für geschädigten Diesel-Besitzer
Geschrieben am 11-01-2019 |
Hamburg (ots) -
HAHN Rechtsanwälte reichen Schadensersatzklage gegen BMW AG ein.
Gegenstand der eingereichten Klage sind die Ansprüche wegen eines BMW
750Ld xDrive. Nachdem der Abgasskandal zunächst nur den
Volkswagen-Konzern betroffen hatte, rücken derzeit weitere
Pkw-Hersteller in den Fokus. Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vertritt
bereits zahlreiche geschädigte Kunden der BMW AG. Sie bietet allen
Besitzern von allen betroffenen BMW Dieselfahrzeugen die Möglichkeit,
Ihren Anspruch auf Schadensersatz kostenlos prüfen zu lassen. Im
Abgasskandal haben nahezu alle Besitzer von Dieselfahrzeugen enorme
Wertverluste hinnehmen müssen. Ärgerlich für Dieselinhaber ist
besonders, dass viele der Dieselfahrzeuge auch nach einem
Softwareupdate nicht in Fahrverbotszonen einfahren dürfen.
Deutsche Umwelthilfe testet BMW Diesel-Fahrzeuge
In verschiedenen Praxistests hat die Deutsche Umwelthilfe e.V.
festgestellt, dass die im realen Fahrbetrieb gemessenen Abgaswerte
erheblich von den von der BMW AG angegebenen Abgasemissionswerten
abweichen.
Von der deutschen Umwelthilfe wurden bisher die folgenden
Fahrzeuge von BMW getestet:
Hersteller/Modell CO2- NOx- NOx- Erstzulassung
Emissionen Emissionen Faktor*
BMW 318d, Touring
(schwarz) 133 g/km 95 mg/km 1,2 02/2016
BMW 318d, Touring
(silber) 141 g/km 200 mg/km 2,5 02/2016
BMW 318d, Touring
(weiß) 140 g/km 525 mg/km 6,6 06/2016
BMW 320d, Touring 150 g/km 199 mg/km 2,5 09/2017
BMW 320d Efficient
Dynamics, Touring 128 g/km 212 mg/km 2,6 09/2016
BMW 320d GT xDrive 135 g/km 360 mg/km 4,5 06/2015
BMW 520d, Touring 130 g/km 387 mg/km 4,8 03/2016
BMW 520d, Touring 139 g/km 272 mg/km 3,4 11/2015
BMW 750d xDrive** 188 g/km 646 mg/km 8,1 09/2014
BMW X1 xDrive18d 151 g/km 238 mg/km 3 09/2016
BMW X5 xDrive25d 160 g/km 283 mg/km 3,5 12/2014
Der NOx-Grenzwert nach Euro 6 (Dieselmotor) für den getesteten BMW
750d beläuft sich auf 80 mg/km. Im Praxistest wurde von der Deutschen
Umwelthilfe ein NOx-Wert von 646 mg/km gemessen. Mit anderen Worten
hat der getestete BMW mehr als 8 Mal mehr NOx ausgestoßen als
erlaubt. Denknotwendig müssen also Einrichtungen in diesem Fahrzeug
verbaut sein, die für das Ergebnis sorgen, dass unter Prüfbedingungen
ein Wert von 80 mg/km nicht überschritten wird.
Rückruf für Softwareupdate bei BMW
Im Februar 2018 kam es zur Rückrufaktion hinsichtlich des BMW 750d
und auch des BMW M550d. Der Rückruf wurde damit begründet, dass "bei
internen Tests" festgestellt worden sei, dass eine korrekt
entwickelte Software einigen dafür nicht geeigneten Modell-Versionen
irrtümlich zugeordnet wurde. Der Regenerationszyklus des
NOx-Speicherkatalysators werde bei den betroffenen Modellen im
Gegensatz zu den Modellen mit dem Kombinationssystem aus SRC und
NOx-Speicherkatalysatorsystem mit demselben Motor nicht häufig genug
ausgelöst. Abhilfe schaffe ein Softwareupdate.
In den Schreiben an die BMW-Besitzer aus Juni 2018 heißt es:
"die Motorsteuerung Ihres Fahrzeugs wurde irrtümlicherweise mit
einer dafür nicht geeigneten Software programmiert. Es wurde ein
Softwaremodul verwendet, das nicht zu dem in Ihrem Fahrzeug verbauten
Abgasnachbehandlungssystem passt. Irrtümlicherweise wurden
Dateneinträge aus einem Software-Stand übernommen, der für Fahrzeuge
mit einem anderen Abgasreinigungssystem entwickelt worden war. Dies
führt bei längeren Fahrten zu erhöhtem NOx-Emissionen, da die
Regeneration des NOx-Speicherkatalysators nicht wie vorgesehen
erfolgt.
Wir wollen sicherstellen, dass sich Ihr Fahrzeug in einem
einwandfreien Zustand befindet. Deshalb müssen die Steuergeräte
programmiert werden. Die BMW AG hat durch Bescheid des
Kraftfahrt-Bundesamtes vom 13.03.2018 Nebenbestimmungen zur
EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges auferlegt erhalten, die im Rahmen
dieses Rückrufes umzusetzen sind."
Nähere Ausführungen zu dem benannten Irrtum der BMW AG sind in den
Schreiben an die BMW-Fahrer nicht enthalten. Das Angebot einer
Hardware-Umrüstung wurde ebenfalls nicht unterbreitet.
Nicht nur Oberklasse betroffen?
Betroffen sollen nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe nicht
nur die Oberklasse-Fahrzeuge der BMW AG sein. Von dieser wurde beim
BMW 318d Touring ein NOx-Wert von 525 mg/km gemessen. Somit hat
dieses Dieselfahrzeug in dem Praxistest der Deutschen Umwelthilfe 6,6
Mal mehr NOx als zulässig ausgestoßen.
Den Praxistest des BMW 320d kommentierte der internationale
Verkehrsexperte Axel Friedrich und Leiter der Abgasmessungen im
EKI-Projekt wie folgt:
"Wir haben festgestellt, dass nicht nur die Drehzahl, sondern auch
das Drehmoment, also die Last, dafür entscheidend ist, ob die
Abgasrückführung ein- oder ausgeschaltet ist. Wenn sie ausgeschaltet
ist, steigen die Emissionen an Stickoxiden drastisch an. Und das ist
nach meiner Einschätzung von der europäischen Richtlinie nicht
gedeckt."
Schadensersatz für BMW-Besitzer
Anknüpfungspunkt für die Schadensersatzansprüche der BMW-Besitzer
ist eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch die BMW AG.
Insofern sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Durchsetzung
der Schadensersatzansprüche beauftragt werden. "Der dem Kunden
entstandene Schaden liegt nicht nur darin, dass sein erworbenes
BMW-Dieselfahrzeug einen geringeren Wert hat als bei Erwerb erwartet.
Vielmehr muss der Kunde - sollte er sich weigern, von BMW angebotene
Veränderungen am Fahrzeug durchzuführen - mit der Untersagung des
weiteren Betriebs auf öffentlichen Straßen nach § 5 Abs. 1 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung rechnen", sagt der Hamburger
Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte.
"Besitzer betroffener BMW-Dieselfahrzeuge sollten nicht länger
warten. Der bereits entstandene Schaden sollte vor einer weiteren
Ausweitung des Skandals kurzfristig geltend gemacht werden", meint
Anwalt Rugen. HAHN Rechtsanwälte bietet BMW-Besitzern eine
Erstbewertung durch spezialisierte Rechtsanwälte kostenfrei an.
Gerichtliche Durchsetzung der Schadensansprüche
Hinsichtlich der gerichtlichen Durchsetzung ihrer
Schadensersatzansprüche können BMW-Besitzer auf die Unterstützung
ihrer Rechtsschutzversicherung setzen, wenn der Teilbereich Verkehr
mitversichert ist oder sogar eine reine
Verkehrsrechtsschutz-versicherung zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Das "Risiko" der Durchsetzung der Ansprüche beläuft sich sodann
typischerweise auf den Betrag einer eventuell vereinbarten
Selbstbeteiligung. Der den Diesel-Fahrern entstandene Schaden beläuft
sich typischerweise auf ein Vielfaches dieses Betrages.
Widerruf des Finanzierungsvertrags
Sofern das Fahrzeug über die BMW Bank GmbH finanziert wurde, kann
anwaltlich zudem geprüft werden, ob eine Rückabwicklung des
Finanzierungsvertrags und des damit verbundenen Fahrzeugkaufs noch
über das sog. Widerrufsrecht erreicht werden kann. Oftmals hat die
BMW Bank GmbH im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen die
Angabe gemacht, dass im Rahmen der Rückabwicklung pro Tag ein
Zinsbetrag von 0,00 EUR zu zahlen ist. Zu einem Darlehensvertrag der
Mercedes-Benz Bank AG, das diese Angabe von 0,00 EUR ebenfalls
enthielt, hat das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom
21.08.2018 - 25 O 73/18 - entschieden, dass das bestehende
Widerrufsrecht aus diesem Grund noch nach Jahren wirksam ausgeübt
werden konnte. Das Landgericht Aurich hat in seinem Urteil vom
13.11.2018 - 1 O 632/18 - ebenfalls entschieden, dass wegen dieser
Angabe von 0,00 EUR ein mit der Opel Bank GmbH geschlossener
Darlehensvertrag samt Fahrzeugkauf rückabwickelt werden konnte. Die
Rechtsprechung dieser beiden Gerichte lässt sich eins zu eins auf die
BMW Bank GmbH übertragen.
Für Autofahrer hat HAHN Rechtsanwälte weit über 5.000 Verträge
geprüft.
Vertrag auf anwaltderautofahrer.de hochladen
Wenn Sie Ihren Kauf, Darlehens- oder Leasingvertrag prüfen lassen
wollen, dann brauchen Sie diesen nur mit dem Smartphone vollständig
abfotografieren und auf www.anwaltderautofahrer.de/bmw hochladen. Die
Vertragsprüfung ist für alle Autofahrer vollkommen gratis und erfolgt
schon in den nächsten 48 Stunden, nachdem Sie die Vertragsunterlagen
zur Prüfung eingereicht haben.
Die Prüfung erfolgt dann durch spezialisierte Fachanwälte von HAHN
Rechtsanwälte.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im
Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht
tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite
vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr
als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat
Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Tel.: 040-3615720
Fax: 040-361572361
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
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