Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nicht ohne Nutzenbewertung / Kompetenzen des G-BA erhalten
Geschrieben am 14-01-2019 |
Berlin (ots) - Anlässlich des jüngsten Vorstoßes des
Bundesministers für Gesundheit mahnt der Vorsitzende des Vorstandes
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer,
Maßstäbe der Methodenbewertung nicht grundsätzlich aufzuweichen und
vielmehr die Kompetenz für die Bewertung neuer Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden in den Händen des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) zu belassen.
Der Minister hatte am 10. Januar vorgeschlagen, das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu ermächtigen, durch
Rechtsverordnung Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die
Versorgung aufzunehmen - und zwar unabhängig davon, ob sich der G-BA
bereits mit der betreffenden Methode befasst hat. Auslöser sind die
Beratungen über die Liposuktion bei Lipödemen, deren Nutzen der G-BA
als noch nicht belegt ansieht und daher eine Erprobungsstudie auf den
Weg gebracht hat.
"Wir erachten es als außerordentlich unglücklich, dass ausgehend
von einem Einzelfall grundlegende Prinzipien der Selbstverwaltung und
der evidenzbasierten Medizin aufgeweicht werden sollen", sagte Eßer.
Mit der Verlagerung der Kompetenz zur Festlegung neuer Leistungen auf
das BMG, ohne dass das Ministerium Evidenzgrundlagen und das
Wirtschaftlichkeitsgebot beachten muss, würden grundlegende
Prinzipien des Leistungsrechts ausgehebelt und damit das
Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet.
"Auch ist der Vorstoß nicht geeignet, eine Debatte über Strukturen
und Legitimation des G-BA zu führen. Kritik an langen Beratungsdauern
und an Inhalten der Entscheidung des G-BA kann legitim sein. Jedoch
sollte deshalb nicht gleich das gesamte System in Frage gestellt
werden."
Pressekontakt:
Kai Fortelka
Tel: 030 - 28 01 79 27
E-Mail: presse@kzbv.de
Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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