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Porsche Abgasskandal - Landgericht Dortmund verurteilt Porsche bei einem Macan wegen Manipulation zu Schadensersatz

Geschrieben am 17-01-2019

Lahr (ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Dortmund, 12 O
262/17 geführten Verfahren gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat
das Landgericht mit Urteil vom 15.01.2019 festgestellt, dass die
Porsche AG aufgrund der Manipulation eines Porsche Macan zum
Schadensersatz verpflichtet ist. Es handelt sich um ein weiteres
Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen die Porsche AG erstreiten konnte.

Nachdem die Kanzlei bereits im Jahre 2018 vor dem Landgericht Kiel
ein entsprechendes Urteil gegen Porsche erstreiten konnte, ist dies
ein weiteres Urteil für einen Geschädigten des Abgasskandals mit dem
er Schadensersatz verlangen kann. Der Geschädigte erwarb im Dezember
2014 einen neuen Porsche Macan S Diesel. Als er feststellte, dass
sein Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, erhob er
über seine Rechtsanwälte eine Klage vor dem Landgericht Dortmund. Der
Porsche AG wird in dieser Klage vorgeworfen, den Abgasausstoß
manipuliert zu haben durch eine Software.

Der Klage gab das Landgericht Dortmund gegenüber der Porsche AG
nunmehr statt. Er stellte fest, dass die Porsche AG aufgrund der
Manipulation des Fahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet ist. Der
Schadensersatzanspruch resultiert aus einer vorsätzlichen
sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB. Durch das verbauen einer
illegalen Abschalteinrichtung wurde der Kläger vorsätzlich
sittenwidrig geschädigt. Das Verhalten ist verwerflich. Es ist
außerdem von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen. Damit schuldet
Porsche dem Geschädigten Schadensersatz.

Käufer eines Porsche Diesel haben damit sehr gute Aussichten,
Schadensersatz zu erhalten. Es wird dringend angeraten, sich nicht
auf das Software Update einzulassen. Nachdem die Presse erst kürzlich
berichtete, dass die Volkswagen AG angeblich auch bei dem Update
wieder eine verbotene Software einsetzt, sollten Geschädigte nicht
die Hoffnung haben, dass ihr Fahrzeug durch das Update in einen
ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Zumindest sollten daran
Zweifel gehegt werden. Sinnvoller ist es, sich des Fahrzeugs zu
entledigen, insbesondere auch im Hinblick auf die drohenden
Fahrverbote. Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten in der Form,
dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann, sind so hoch wie noch
nie.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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