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Mehrheit für strengeres Vorgehen bei schwerem Alkoholmissbrauch am Steuer

Geschrieben am 21-01-2019

Berlin (ots) - +++ 73 Prozent fordern Senkung der Promille-Grenze
für Anordnung einer MPU +++ Alkohol-Wegfahrsperren können
Rehabilitation unterstützen +++ 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar
diskutiert Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen befürwortet ein strengeres
Vorgehen bei schweren Fällen von Alkohol am Steuer: So fordern fast
drei von vier Bundesbürgern (73 Prozent) eine Absenkung der
Promille-Grenze für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen
Untersuchung (MPU) von 1,6 Promille auf 1,1 Promille. Das hat eine
repräsentative Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002
Personen ab 18 Jahren ergeben. Laut Umfrage befürworten mit einem
Anteil von 78 Prozent deutlich mehr Frauen eine niedrigere
Promille-Grenze als Männer mit 69 Prozent. "Autofahrer mit mehr als
1,1 Promille Alkohol im Blut sind absolut fahruntüchtig und bringen
sich und andere massiv in Gefahr", sagte Richard Goebelt,
Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband (VdTÜV), im
Vorfeld des Deutschen Verkehrsgerichtstages. Der TÜV-Verband setzt
sich bereits seit langem dafür ein, die Promille-Grenze für die
Anordnung einer MPU zu senken. Goebelt: "Die MPU ist ein wirksames
Instrument, um bei Alkoholfahrern eine nachhaltige Verhaltensänderung
auszulösen." Aus Sicht des TÜV-Verbands könnten in der Zeit der
Rehabilitation vor einer MPU bei geeigneten Fahrern technische
Systeme wie Alkohol-Wegfahrsperren (Alkohol-Interlock) zum Einsatz
kommen, um lange Zeiten ohne Führerschein zu vermeiden.

Wer aktuell mit 1,1 bis 1,59 Promille Alkohol im Blut mit Auto
oder Motorrad unterwegs ist, begeht schon heute eine Straftat, die
mit einer Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens
sechs Monate geahndet wird. Eine MPU wird aber verpflichtend erst ab
1,6 Promille angeordnet. Bei der Untersuchung wird mit Hilfe eines
Leistungstests, eines medizinischen Checks und einem psychologischen
Gespräch die Fahreignung begutachtet. Besteht der Fahrer die MPU,
bekommt er seine Fahrerlaubnis zurück. Voraussetzung für das Bestehen
der MPU ist, dass sich Alkoholfahrer kritisch mit ihren
Trinkgewohnheiten auseinandergesetzt haben und fortan in der Lage
sind, Alkoholkonsum und Autofahren zu trennen. "Bei einer Senkung der
Promillegrenze könnten die positiven Effekte der MPU bei weitaus mehr
schweren Fällen von Alkohol am Steuer wirksam werden", sagte Goebelt.
Untersuchungen zeigten, dass bei Fahrern, die mit mehr als 1,1
Promille Alkohol im Blut aufgegriffen werden, eine besonders hohe
Rückfallgefahr besteht.

Der TÜV-Verband schlägt bei einer Absenkung der Promillegrenze
gleichzeitig die Einführung von Alkohol-Interlock-Programmen vor.
Alkohol-Wegfahrsperren sind technische Systeme, die mithilfe eines
Atemtests verhindern, dass alkoholisierte Personen ein Fahrzeug
starten können. "Alkoholsünder im Promillebereich von 1,1 bis 1,59
könnten bei Teilnahme an einem Alkohol-Interlock-Programm die
Möglichkeit erhalten, ihre Sperrfrist bis zur Wiedererlangung ihrer
Fahrerlaubnis zu verkürzen. Am Ende des Programms muss aber nach wie
vor die MPU stehen", sagte Goebelt. Allerdings reichten technische
Systeme wie Alkohol-Wegfahrsperren allein nicht aus, sondern sollten
mit einer verkehrspsychologischen Beratung einhergehen. Die
Teilnehmer setzen sich dabei unter anderem kritisch mit ihren
Trinkgewohnheiten auseinander, entwickeln ein Problem- und
Risikobewusstsein und bekommen Hinweise, wie sie ihr Verhalten ändern
können. Ein solches Vorgehen findet in der Bevölkerung große
Zustimmung. Laut der VdTÜV-Umfrage befürworten vier von fünf
Bundesbürgern (80 Prozent) den verpflichtenden Einbau von
Alkohol-Wegfahrsperren in Fahrzeugen von Alkoholfahrern, die an einer
Rehabilitationsmaßnahme zur Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis
teilnehmen.

Beim 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren Experten Fragen
rund um die Verkehrssicherheit und erarbeiten konkrete Empfehlungen
für die Politik. Ein zentrales Thema ist die Alkoholprävention im
Straßenverkehr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im
Jahr 2017 bei Alkoholunfällen 231 Verkehrsteilnehmer getötet und
4.531 schwer verletzt. Im gleichen Jahr sind 34.774
Verkehrsteilnehmer wegen Alkoholmissbrauch zur Teilnahmen an einer
MPU verpflichtet worden. Die Kombination von Drogen oder Medikamenten
mit Alkohol war in 1.858 Fällen die Ursache für eine MPU.

Eine druckfähige Grafik sowie weitere Informationen sind abrufbar
unter: http://ots.de/lqBMBy

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative
Telefon-Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des
TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 18 Jahren. Die Fragen lauteten:
"Derzeit wird darüber diskutiert, den Grenzwert für die Anordnung der
sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) von 1,6
auf 1,1 Promille zu senken. Würden Sie eine solche Absenkung
befürworten oder sollte die aktuelle Grenze von 1,6 Promille für die
Anordnung einer MPU beibehalten werden?" und "Es gibt technische
Systeme für Autos, die mithilfe eines Atemtests verhindern, dass
alkoholisierte Autofahrer ein Fahrzeug nutzen können, sogenannte
"Alkohol-Wegfahrsperren". Es wird darüber diskutiert, diese
Wegfahrsperren verpflichtend einzubauen, um die Verkehrssicherheit zu
erhöhen. In welche Fahrzeuge sollten nach Ihrer Ansicht
Alkohol-Wegfahrsperren verpflichtend eingebaut werden?"

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt
die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Gewachsen aus
einer über 130-jährigen Tradition, setzt sich der TÜV-Verband für
technische Sicherheit und das Vertrauen in Produkte, Anlagen und
Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen ein. Mit seinen
Mitgliedern verfolgt er das Ziel, das hohe Niveau der technischen
Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und sichere
Rahmenbedingungen für den digitalen Wandel zu entwickeln.



Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320, presse@vdtuev.de

Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell


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