Steuerjahr 2019 bringt mehr Netto für alle
Geschrieben am 23-01-2019 |
Berlin (ots) - Arbeitnehmer dürfen sich dieses Jahr auf mehr Geld
freuen. Denn der Grundfreibetrag steigt und der Einkommensteuertarif
wird an die Inflation angepasst. Zudem gibt es mehr Zeit, um die
Steuererklärung zu erledigen. Der Verbraucher-Ratgeber Finanztip
erklärt, was sich dieses Jahr für Steuerzahler ändert.
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Auch wer keine Lohnerhöhung
erhält, kann sich 2019 auf ein höheres Nettogehalt freuen. Das liegt
an Neuerungen im Steuerrecht sowie Entlastungen bei der Kranken- und
Arbeitslosenversicherung. So steigt der steuerfreie Grundfreibetrag
von 9.000 Euro auf 9.168 Euro. Für Paare, die eine gemeinsame
Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Außerdem wird der
Tarifverlauf der Einkommensteuer an die Inflation angepasst: Die
Eckwerte des Steuertarifs verschieben sich um 1,84 Prozent. "Wer eine
Gehaltserhöhung bekommt, rutscht nicht mehr so schnell in einen
höheren Steuersatz", erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip.
Kindergeld steigt im Juli 2019
Mit einer weiteren Entlastung dürfen zudem Familien mit Kindern
rechnen. So steigt das Kindergeld im Juli 2019 um 10 Euro pro Monat
und Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 204
Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Im
Zuge der Kindergelderhöhung wird der Kinderfreibetrag von 4.788 Euro
auf 4.980 Euro angehoben. Ein Elternpaar kommt insgesamt auf 7.620
Euro. "Vor allem gutverdienende Eltern profitieren von einem höheren
Kinderfreibetrag", sagt Reuß. "Denn deren steuerliche Entlastung
durch den Kinderfreibetrag ist in der Regel höher als das ausbezahlte
Kindergeld."
Mehr für Vorsorge und steuerfreies Jobticket
Weitere Entlastungen gibt es 2019 für Vorsorgeaufwendungen und
Mobilität. So können Beiträge bis zu 24.305 Euro, die für die
gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke
oder die Rürup-Rente bezahlt werden, als Sonderausgaben abgesetzt
werden. Insgesamt sind jetzt 88 Prozent der Zahlungen absetzbar - das
sind 2 Prozent mehr als im Vorjahr. Außerdem wichtig: Wer von seinem
Arbeitgeber ein Jobticket erhält oder einen Zuschuss für Bus und
Bahn, muss dies nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern.
Allerdings werden diese Zuschüsse auf die Entfernungspauschale
angerechnet.
Zwei Monate mehr Zeit für Steuererklärung
Erstmals in diesem Jahr: Es gibt zwei Monate mehr Zeit, die
Steuererklärung zu erledigen. Wer eine Steuererklärung abgeben muss,
für den endet die Frist für die Steuererklärung 2018 am 31. Juli
2019. Zuvor galt immer der 31. Mai des Folgejahres. Wer Mitglied in
einem Lohnsteuerhilfeverein ist oder von einem Steuerberater
unterstützt wird, hat mit der Abgabe der 2018er Steuererklärung sogar
Zeit bis zum 2. März 2020 (bisher 31. Dezember).
Weitere Informationen: www.finanztip.de/steueraenderungen
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