Widerruf des Autokredits: Erstes rechtskräftiges Urteil für Kunden
Geschrieben am 28-01-2019 |
Düsseldorf (ots) - mzs Rechtsanwälte erzielen Durchbruch -
Mercedes-Bank wegen fehlender Pflichtangaben verurteilt
Dass sich der Widerruf von Autokrediten häufig auch trotz einer
Nutzungsentschädigung lohnt, zeigt ein rechtskräftiges Urteil des
Landgerichts Stuttgart. Die mzs Rechtsanwälte erstritten es für ihren
Mandanten am 22.11.2018 (Aktenzeichen 25 O 119/18). "Damit haben wir
- nach meiner Kenntnis - das allererste rechtskräftige Urteil zum
Widerruf eines Autokredits überhaupt erstritten", freut sich Dr.
Thomas Meschede für seinen Mandanten. Bisher endeten Streitfälle
zwischen Autobanken und Verbrauchern oftmals mit einem Vergleich -
also ohne Urteil.
Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht konnte
durchsetzen, dass das Gericht den Widerruf des Darlehens als wirksam
bestätigte. "Unser Mandant kann als Folge des erfolgreichen
Kreditwiderrufs seinen Mercedes-Benz C 250d T, ein Dieselfahrzeug der
aktuellen C-Klasse, zurückgeben und erhält sogar noch 1.166,95 Euro
von der Bank. Gegengerechnet hatte der Kläger dabei bereits selbst
einen Wertersatz in Höhe von 9.691,25 EUR für 51.818 gefahrene
Kilometer seit Ende 2016", erklärt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte Düsseldorf.
Der Fall
Der Mandant hatte das Fahrzeug bei der Mercedes Bank mit einer
Nettodarlehenssumme 45.600 EUR per Kreditvertrag am 27.9.2016
finanziert. Am 02.02.2018 widerrief er den Kreditvertrag mit der
Begründung, dass in seinen Unterlagen die Darlehensbedingungen
fehlten. Ist dies der Fall, beginnt die Widerrufsfrist von
üblicherweise 14 Tagen nicht zu laufen, der Widerruf ist also noch
wesentlich später möglich - sogar noch nach Zahlung der letzten Rate.
Die Bank hatte - bereits eine Woche nach Erklärung des Widerrufs -
bestritten, dass die Darlehensbedingungen fehlten. Vor Gericht konnte
die Bank die Aushändigung der Bedingungen vor Vertragsschluss
allerdings nicht beweisen. Selbst der als Zeuge befragte Mitarbeiter
des Mercedes-Händlers erinnerte sich nicht daran, ob er ganz sicher
das umfangreiche Kundenexemplar des Vertrages verschickt hatte, oder
versehentlich zweimal das Bankenexemplar, bei dem die
Darlehensbedingungen nicht explizit ausgeführt sind. Auch der
Umstand, dass mehrfach in den Vertragsunterlagen darauf hingewiesen
wurde, dass der Darlehensnehmer mit seiner Unterschrift die
angehängten Darlehensbedingungen anerkenne sowie die vorformulierte
Empfangsbestätigung, die der Kunde in dem Vertrag unterschrieb,
reichten als Beweise nicht aus.
Die Entscheidung
Das Gericht befand, dass die Bank versäumt hatte, die
Darlehensbedingungen vor Vertragsschluss auszuhändigen und somit die
gesetzlichen Pflichtangaben für Verbraucher nicht erfüllt hatte. Die
Folge: Der Widerruf ist gültig. Die Bank hatte demnach ab 2. Februar
2018 keinen Anspruch mehr auf Zins und Tilgung, der Kreditvertrag
muss rückabgewickelt werden. "Und da Kreditvertrag und Kaufvertrag
für das Fahrzeug als so genanntes Verbundgeschäft abgeschlossen
wurden, ist unser Mandant mitten in der Debatte um Schummeldiesel und
Fahrverbote auch das Fahrzeug los geworden", freut sich Rechtsanwalt
Meschede.
Das Urteil ist rechtskräftig und somit- nach Wissensstand der
Kanzlei - das allererste rechtskräftige Urteil zum Widerruf eines
Autokredits. Übrigens:
Das Widerrufsrecht besteht ganz unabhängig davon, ob das
finanzierte Fahrzeug ein Schummeldiesel oder überhaupt ein Diesel
ist. Vielmehr steht das Widerrufsrecht jedem Verbraucher zu, der in
seinem Kreditvertrag fehlerhaft belehrt wurde. Wegen der häufig
lukrativen Rückabwicklungskonditionen macht der Widerruf daher
grundsätzlich auch bei finanzierten Benzinern Sinn. Mehr zum Thema
unter https://www.autokredit-widerruf.net
Pressekontakt:
Dr. Thomas Meschede
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
______________________________________
mzs
Rechtsanwälte
Goethestraße 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 69002 0
Durchwahl: +49 (0) 211 69002 68
Telefax: +49 (0) 211 69002 91
E-Mail: meschede@mzs-recht.de
web: www.mzs-recht.de
Original-Content von: mzs Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
672192
weitere Artikel:
- Fiat Tipo geht mit erweiterter Serienausstattung ins Jahr 2019 (FOTO) Frankfurt (ots) -
- Kompakte Limousine bietet ab sofort noch mehr Technologie,
Konnektivität und Stil.
- Vier Ausstattungsvarianten in den Karosserieversionen
Stufenheck, 5-Türer und Kombi zur Wahl: Street, Mirror, Lounge
und S-Design.
- Fiat Tipo Street neues Basismodell serienmäßig unter anderem mit
16-Zoll-Leichtmetallrädern.
- Neuer Fiat Tipo Mirror hat serienmäßig Entertainmentsystem
UconnectTM an Bord, das sich mittels der Applikationen Apple Car
Play* und Andriod AutoTM** mit dem mehr...
- ADNOC unterzeichnet bahnbrechende strategische Partnerschaftsabkommen mit Eni und OMV in den Bereichen Raffination und Handel Abu Dhabi, Vae (ots/PRNewswire) -
Nach einem hart umkämpften Auswahlverfahren erhielt Eni einen
Anteil von 20 % und OMV einen Anteil von 15 % an ADNOC Refining.
In einem innovativen Schritt werden ADNOC, Eni und OMV ein neues
Handels-Joint-Venture gründen, um die Entwicklung der
Handelskapazitäten von ADNOC zu beschleunigen.
Das umfassende operative Know-how und die langjährige Erfahrung
von Eni und OMV werden ADNOC dabei unterstützen, die Umsetzung seiner
Downstream-Strategie zu beschleunigen.
Die Partnerschaften mehr...
- Strategische Partnerschaft: FP und Lackmann machen Energiesektor fit für die digitale Zukunft Berlin (ots) - Die Energiewende erfordert die sichere digitale
Vernetzung von Anlagen für die Energieerzeugung und -verteilung.
Francotyp-Postalia (FP) und Lackmann haben hierfür die passenden
Lösungen parat.
Francotyp-Postalia (FP), Experte für sicheres Mail-Business und
sichere digitale Kommunikationsprozesse, und die Heinz Lackmann GmbH
& Co.KG, Anbieter von Systemen und Lösungen für den gesamten
Energiemarkt, haben eine strategische Partnerschaft vereinbart. Mit
ihren Lösungen bieten sie Energieversorgungsunternehmen mehr...
- Kölner Stadt-Anzeiger: Kubicki: Kohlekompromiss führt in "ökonomische Katastrophe" - FDP-Politiker erwartet Massenproteste in NRW Köln (ots) - Der FDP-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Kubicki hat
den Kohle-Kompromiss scharf kritisiert. "Ich befürchte eine
ökonomische Katastrophe. Wir erreichen mit viel Geld eine Befriedung
für kurze Zeit", sagte Kubicki dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Dienstag-Ausgabe). Die Abschaltung der Kohlekraftwerke werde nicht
ohne Folgen bleiben. "Wenn wir die Versorgungssicherheit verlieren
und es zu Blackouts kommt, drohen Massenentlassungen. Der Kompromiss
kann dazu beitragen, dass wir den Industriestandort Deutschland
ruinieren". Er mehr...
- Jacob Whitesides - Das Gesicht des Neuen Männerparfums von Viktor&Rolf Paris (ots/PRNewswire) -
Viktor&Rolf freut sich bekannt zu geben, dass Songwriter Jacob
Whitesides das Gesicht zu seinem neuen Herren-Parfums sein wird, das
am 26. Januar 2019 auf dem Weltmarkt eingeführt werden soll.
(Logo:
https://mma.prnewswire.com/media/813293/Viktor_and_Rolf_Logo.jpg )
(Photo:
https://mma.prnewswire.com/media/813292/Jacob_Whitesides.jpg )
Dieser aufstrebende Künstler verkörpert mit der extravagant
melancholischen Ästhetik, die sein Talent ergänzt, die jugendliche
Männlichkeit des neuen mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|